Publiziert am: 07.04.2017

Aktionär ist nicht gleich Aktionär

unternehmenssteuern – Nach dem Nein zur USR III steht die Steuervorlage 17 an. Und damit die Frage nach der Dividendenbesteuerung.

Nach der deutlichen Ablehnung der USR-III-Vorlage vom 12. Februar steht die Frage nach dem «Wie weiter?» im Raum. Als «Steuervorlage 17» hat das schwierige Kind zwar schon einen neuen Namen, seine Eigenschaften aber sind erst noch zu definieren.

Neue Vorlage bis Sommer 2018

Das eidgenössische Finanzdepartement will noch im Jahr 2017 eine neue Vorlage zur Unternehmensbesteuerung ausarbeiten und diese dem Parlament im Sommer 2018 unterbreiten. Eine erste Etappe wurde mit der Anhörung von Parteien, Verbänden, Städten und Gemeinden bereits im März in Angriff genommen. Der nächste Schritt folgt mit einer vertieften Auslotung der Positionen der Kantone. Die Stände müssen die Karten auf den Tisch legen und ihre wirtschaftlichen Standpunkte in Sachen Unternehmensbesteuerung darlegen.

Irritierendes Einzelbeispiel

Aus Sicht der KMU sorgt insbesondere eine von linker Seite geforderte höhere Besteuerung von Dividenden für Besorgnis. In diesem Zusammenhang hat eine vom «Tagesanzeiger» publizierte, auf Zahlen der Beratungsfirma KPMG basierende Grafik ganz besonders irritiert. Eine höhere Teilbesteuerung der Dividende wäre, so der TA, «gerechtfertigt», wenn gleichzeitig der effektive Gewinn­steuersatz sinke. So bleibe die Steuerbelastung konstant.

«Vereinfachtes Rechenbeispiel»

Im Interview mit der «Gewerbezeitung» (vgl. S. 4) stellt Peter Uebelhart, Leiter Steuern von KPMG Schweiz, zum vom «Tagi» zitierten Zahlenspiel fest: «Es handelt sich um ein rein illustratives, vereinfachtes Rechenbeispiel.» Die Befürchtung, dass eine Erhöhung der Dividendenbesteuerung die Nachfolgeregelung in KMU stark erschweren werde, ist für Uebelhart «nicht nachvollziehbar».

KMU ganz besonders gefährdet

Das sieht die beim Schweizerischen Gewerbeverband sgv für Steuerfragen verantwortliche Alexa Krattinger entschieden anders: «Das im ‹TA› gezeigte Rechenbeispiel bezieht sich auf ein einzelnes Beispiel eines Portfolio-
Aktionärs. Die Situation für KMU mit Eigentümeraktionären ist eine völlig andere. Hier zahlt dieselbe Person als Unternehmer und Eigentümeraktionär gleich doppelt Steuern, wenn die Dividendenbesteuerung erhöht wird.» Hintergrund dieser Überlegung: Während ein Portfolioaktionär praktisch nie über zehn Prozent der Aktien eines grossen Unternehmens hält – ab zehn Prozent greift die Teilgewinnbesteuerung von Dividenden –, halten Eigentümeraktionäre, insbesondere bei Familienunternehmen, oft grössere Anteile. «Das führt zu einer direkten Benachteiligung der Eigentümeraktionäre und belastet diese ganz besonders», so Krattinger. Mit üblen Folgen etwa bei der Nachfolgeregelung: «Ein Ansparen der Dividendenerträge ist innerhalb von Unternehmerfamilien oft die Voraussetzung für eine erfolgreiche Nachfolgelösung.» Würden die Dividenden höher besteuert, so würden ausgerechnet die für die Schweiz so wichtigen KMU – samt ihren Arbeitsplätzen – ausgebremst. En

SEITEN 4 & 5

Thema

Titel

Text

Thema

Titel

Text

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Weiterführende Artikel

Meist Gelesen