Publiziert am: 24.03.2017

Alternativen zur USR III – Gefahr für KMU?

Die Meinung

Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III am 12. Februar ist es nun am Bundesrat, Alternativen auszuarbeiten. Ob er dabei einen Plan B hat oder die Vorlage vom Grund auf neu konzipieren wird – die Sache bleibt spannend. Der Vorsteher des Finanzdepartements, Bundesrat Ueli Maurer, will noch im Jahr 2017 eine neue Vorlage 
parlaments- und mehrheitsfähig machen. Deshalb trägt dieses Projekt den kreativen Namen «Steuervorlage 17 (SV 17)». Nach ersten Anhörungen mit den Anspruchsgruppen scheinen zwei Alternativen zu bestehen. Eine erste basiert auf dem Paket USR III und redimensioniert 
dieses. Konkret: Das Paket wird soweit redu-
ziert, bis es mehrheitsfähig wird. Eine zweite Variante würde eine von Grund auf neue Vor­lage lancieren.

Bei beiden Alternativen entstehen nicht unbedeutende Risiken für die KMU. Das ursprüngliche, vom Volk abgelehnte Paket USR III hätte insgesamt eher Vorteile für die KMU gebracht. Aber jetzt meldet sich die Linke mit Anliegen, die alles andere als positiv sind: die Einführung einer Steuer auf Kapitalgewinne und die höhere Besteuerung der Dividenden.

Die Einführung einer Steuer auf Kapitalgewinne würde die ganze Wirtschaft vereinigen. Alle Wirtschafttreibenden – inklusive und vor allem die Werke der Altersvorsorge – würden die neue Steuer vehement ablehnen. Alle wären gleich negativ betroffen. Bei der höheren Dividendenbesteuerung hingegen droht nichts weniger als eine Spaltung der Wirtschaft.

Dies aus einem einfachen Grund: Eine Seite – die KMU – trägt alle Lasten. Dividendenbesteuerungen greifen ab einem Anteil gehaltener Aktien ab zehn Prozent. Aktionärinnen und Ak­tionäre von KMU und inhabergeführten Unternehmen sind nicht primär Investoren, sie sind vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer. Gerade diese Leute würden dann Steuern auf das gleiche Vermögen doppelt bezahlen. Einmal als Firma, einmal als Privatpersonen. Die höhere Besteuerung der Dividenden betrifft die KMU also ganz direkt.

Demgegenüber halten Portfolio-Aktionäre Beteiligungen an diversen Firmen, eben an einem Portfolio. Wegen der Diversifizierung sind sie von der Dividendenbesteuerung nicht betroffen. Schockierend, aber wahr: Die Linke schiesst wieder einmal mit einer «One size fits all»-Regulierung auf KMU.

Halten wir uns vor Augen: Aktien-Halten ist nicht überall das Gleiche. Die Motivation des Portfolio-Aktionärs ist das Erwirtschaften von Rendite und die Risikodiversifizierung – nicht selten auch noch die Steueroptimierung. Die Unternehmer-Aktionärin hingegen nimmt unternehmerische Risiken auf sich. Sie will Produkte entwickeln und verkaufen, die Firma auf- und ausbauen und Investitionen darin tätigen. Ausgerechnet diese Tätigkeiten würden mit einer höheren Dividendenbesteuerung bestraft.

Sollte die neue oder überarbeitete Vorlage tatsächlich den Kantonen die Vorgabe machen, die Dividendenbesteuerung zu erhöhen, dann müssten die KMU wieder einmal die Zeche bezahlen. Deshalb setzt sich der Gewerbeverband dagegen ein. Und deshalb erwartet der sgv von den Kantonen mehr Transparenz über ihre Pläne, wie sie allfällige Instrumente einer SV17 umsetzen würden. Wer nun behauptet, eine höhere Dividendenbesteuerung hätte neutrale oder gar positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, handelt fahrlässig, ja sogar grobfahrlässig. Er setzt die KMU der Gefahr aus, Steuern auf Arbeitsplätze, auf Investitionen und auf Produktivität zu bezahlen.

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