Publiziert am: 05.05.2017

Altersvorsorge: Es gibt klar bessere Lösungen

Die Meinung

Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor Schweizerischer Gewerbeverband sgv

Die Altersvorsorge 2020 mag nicht einmal ihre glühendsten Befürworter richtig zu überzeugen. Jeder kann aus dem Stand einige gewichtige Mängel aufzeigen, die eigentlich zu einer klaren Ablehnung führen müssten. Am Schluss heisst es dann aber immer, dass es nun endlich eine Lösung brauche oder dass keine Lösung teurer sei als eine unbefriedigende Lösung.

Mit Verlaub: Das ist Unsinn. Die Altersvorsorge 2020 ist keinesfalls alternativlos. Der Handlungsbedarf ist zwar ausgewiesen. Die Dringlichkeit ist aber keinesfalls so hoch, als dass wir nun auf Biegen und Brechen einem schlechten, viel zu teuren Kompromiss zustimmen müssen. Ein Scheitern der Altersvorsorge 2020 ist keine Katastrophe, sondern ebnet vielmehr den Weg für einfachere und günstigere Lösungen.

Ein ausgewogenes Minimalpaket AHV

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat längst aufgezeigt, dass es einen glaubwürdigen Plan B gibt, der sich rasch umsetzen liesse. Unser Vorschlag ist ausgewogen und daher mehrheitsfähig. Und er ist im Gegensatz zur Altersvorsorge 2020 schlank ausgestaltet. Die wichtigsten Kernelemente der Reform werden in zwei getrennten Vorlagen für AHV und zweite Säule verpackt, was im Hinblick auf allfällige Volksabstimmungen von Vorteil ist.

Ausgerichtet ist die Reform auf die mittelfristige finanzielle Sicherung der Alters­vorsorge. Alle sonstigen Anpassungen wie beispielsweise die Flexibilisierung oder die Erhöhung des Rentenalters sind auf spätere Vorlagen zu verschieben.

Bei der AHV wären die Eckpunkte einer Minimalvorlage ein einheitliches Renten­alter 65 und eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,5 Prozent. Politisch ist eine solche Lösung realistisch, weil links und rechts etwa gleich stark belastet werden. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre entlastet 
die AHV-Ausgaben um 1,3 Milliarden Franken. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer um 
0,5 Prozent sorgt für Zusatzeinnahmen von 
1,75 Milliarden Franken. Beides zusammen führt dazu, dass die AHV bis etwa 2025 wieder schwarze Zahlen schreiben kann. Genug Zeit also, um ein nächstes Reformprojekt auf die Beine zu stellen.

Das entschlackte BVG-Paket

In einem ausgewogenen und mehrheitsfähigen BVG-Paket müsste die Senkung des Mindestumwandlungssatzes auf 6,0 Prozent mit Kompensationsmassnahmen in der zweiten Säule aufgefangen werden. Dies ist primär durch eine Erhöhung der Sparbeiträge (Altersgutschriften) möglich. Oder indem man in beschränkterem Masse durch eine Senkung des Koordinationsabzuges den versicherten Verdienst erhöht. Dazu braucht es weitere Kompensationsmassnahmen für die Übergangs­generation. Damit unterstützt man gezielt jene Jahrgänge, die aufgrund ihres Altes nicht mehr die Gelegenheit haben, sich ein ausreichend hohes Alterskapital anzusparen.

AHV und 2. Säule sind uns allen wichtig. Sie haben Besseres verdient als diese verunglückte Scheinreform, die die Altersvorsorge aufs Spiel setzt. Eine Ablehnung öffnet deshalb die Tür für bessere Lösungen.

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