Publiziert am: 10.02.2017

Bund verstärkt Bestrebungen

ARBEITSMARKTINTEGRATION – Die KMU leisten einen wichtigen Beitrag zur beruflichen Einglie­derung behinderter Menschen. Der Bund will die Unterstützungsmassnahmen weiter verbessern.

Seit Urzeiten schreibt sich die Invalidenversicherung IV das Motto «Eingliederung vor Rente» auf die Fahne. Wirklich danach gelebt wurde aber lange Zeit nicht. Noch bis vor gut zehn Jahren war die IV primär eine Rentenversicherung, die von Jahr zu Jahr immer mehr neue Renten zusprach. Die Kosten schnellten in die Höhe. Bis anfangs dieses Jahrzehnts häufte sich ein Schuldenberg von 
15 Milliarden Franken an.

Dies hat sich mittlerweile gründlich geändert. Mit den IV-Revisionen 5 und 6a hat die IV ihr Instrumentarium zur beruflichen Eingliederung gezielt ausgebaut. Die Integrationsmassnahmen wurden um ein Vielfaches ausgeweitet. Seit einigen Jahren werden nun neu auch gezielte Massnahmen zur Frühintervention getroffen. Die IV hat sich damit der ursprünglichen Zielsetzung entsprechend von einer Renten- zu einer Eingliederungsversicherung gewandelt. Der Erfolg lässt sich sehen: Dank stetig steigenden Eingliederungen konnte die Zahl der neu gesprochenen IV-Renten in der Zeitspanne 2003 bis 2015 halbiert werden. Als Folge davon hat sich auch das strukturelle Defizit der IV substantiell verringert. Mit ihrem Umbau befindet sich die IV somit auf einem guten Weg. Ihren Erfolg hat sie aber massgeblich auch den Zehntausenden von Unternehmern zu verdanken, die sich bereit erklären, gesundheitlich beeinträchtigte Mitarbeitende weiter zu beschäftigen oder für diese eine neue Stelle zu schaffen. Denn ohne den Goodwill und die tatkräftige Unterstützung der Wirtschaft sind alle Integrationsbestrebungen von Beginn an zum Scheitern verurteilt.

Eingliederung findet in den 
Betrieben statt

Ende 2017 läuft die auf sieben Jahre begrenzte IV-Zusatzfinanzierung aus. Ob die IV bis dann tatsächlich finanziell saniert sein wird, wie das der Bundesrat immer wieder beteuert, ist zu bezweifeln. Es ist daher zu begrüs­sen, dass der Bund eine Nationale Konferenz zur Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Behinderung einberufen hat, die den Eingliederungsbestrebungen einen zusätzlichen Schub verschaffen soll. Ziel der Nationalen Konferenz ist es, Good Practices zur Behindertenintegration zu identifizieren, bekannt zu machen und zu verbreiten. Die Good Practices sollen insbesondere zu einer Stärkung der Zusammenarbeit zwischen den Partnern der Arbeitsmarktintegration beitragen. Dazu zählen die Sozialpartner, die IV, die anderen Versicherer, die Ärzteschaft, Schul- und Ausbildungsfachleute, kantonale Legislative und Exekutive sowie Behindertenverbände.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv nimmt an der Nationalen Konferenz teil und stellt sich hinter die gesteckten Ziele. Dem sgv ist dabei wichtig, dass die Anstrengungen der beteiligten Partner möglichst rasch in konkrete Projekte gelenkt werden. Die Konferenz darf nicht zu einer reinen PR-Übung des Bundesrats verkommen. Schöne Reden und ansprechende Papiere helfen wenig bis gar nichts. Eingliederung findet weiterhin in den Betrieben statt. Und sie ist nur dann erfolgreich, wenn es gelingt, genügend Unternehmer mit ins Boot zu holen. Dazu braucht es viel Überzeugungsarbeit, aber auch konkrete Unterstützung vor Ort.

Kurt Gfeller,

Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv

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