Publiziert am: 27.05.2016

Das Ende einer langen Diskussion

SMGV – Die Delegierten des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands sagen Ja zu neuem Gesamtarbeitsvertrag mit Vorruhestandsmodell.

An der ausserordentlichen Delegiertenversammlung des Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verbands SMGV haben sich die Delegierten deutlich für den neuen Gesamtarbeitsvertrag und damit für ein Vorruhestandsmodell in den beiden Branchen ausgesprochen.

Am Ende nur Sieger

Die langen Diskussionen und teilweise epischen Mailwechsel zum umstrittenen Thema haben damit ein Ende gefunden. Die Maler- und die Gipserbranche bekommen ein Vorruhestandsmodell. Damit haben Arbeitnehmer künftig die Möglichkeit, sich schrittweise oder frühzeitig pensionieren zu lassen, sofern sie bestimmte Kriterien dafür ­erfüllen.

Mit 81:31 Stimmen bei einer Enthaltung nahmen die Delegierten des SMGV an einer ausserordentlichen Delegiertenversammlung in Wallisellen den neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) und damit das VRM an. Peter Ziebold, Leiter der SMGV-Verhandlungsdelegation, dankte den Delegierten nach der Abstimmung für das Vertrauen. Er zeigte sich überzeugt, dass alle – die Arbeitgeber, die guten Arbeitnehmer und die Gewerkschaften – Sieger seien.

Keine weitere 
Arbeitszeitreduktion

SMGV-Zentralpräsident Mario Freda würdigte das Ja als «weitsichtigen Entscheid». Die Maler- und Gipserunternehmer hätten damit anerkannt, dass ein flexibler Altersrücktritt gerade in ihren Branchen, in denen schwere körperliche Arbeit verrichtet wird, einem grossen Bedürfnis entspricht. Das Vorruhestandsmodell leistet das maximal Mögliche, um diesem Bedürfnis entgegenzukommen.

Freda betonte: «Mit dem Vorruhestandsmodell sind die Möglichkeiten der Arbeitszeitreduktion wie zusätzliche Ferien oder Verkürzung der Wochenarbeitszeit in unserem Gewerbe ausgereizt.» Gegenstand zukünftiger GAV-Verhandlungen könnten nur noch allfällige Lohnanpassungen sein.

Das Vorruhestandsmodell bietet den Arbeitnehmenden ab fünf Jahren vor Erreichen des Pensionsalters die Möglichkeit zu einer Reduktion der Arbeitszeit mit Überbrückungsrente. Eine vorzeitige Pensionierung ist ab zwei Jahren vor der regulären Pensionierung möglich. Der Vertrag über das Vorruhestandsmodell gilt für zehn Jahre.

Die paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu entrichtenden Beiträge an das Vorruhestandsmodell werden ab 1. Januar 2017 fällig. Der Bezug von Leistungen ist ab Januar 2018 möglich.

Christine Moser und

Raphael Briner

Quelle: Applica, die Zeitschrift für das Maler- und Gipsergewerbe

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