Publiziert am: 18.11.2016

Das Gesetz muss entschlackt werden

TABAKPRODUKTEGESETZ – Der Schweizerische Gewerbeverband sgv und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP fordern vom Bundesrat, ein schlankeres Gesetz auf der Basis der heutigen Tabakverordnung zu erarbeiten.

Das Tabakproduktegesetz bleibt heiss umstritten: Nachdem der Ständerat in der Sommersession 2016 Rückweisung an den Bundesrat beschlossen hatte, will die Gesundheitskommission des Nationalrates das Gesetz beraten. In der kommenden Wintersession wird der Nationalrat darüber entscheiden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, economiesuisse und die Allianz der Wirtschaft für eine massvolle Präventionspolitik AWMP unterstützen den Rückweisungsantrag an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein schlankeres Gesetz auf der Basis der heutigen Tabakverordnung zu erarbeiten und sich auf die unumstrittenen Punkte wie einen einheitlichen Jugendschutz zu beschränken.

«DER TABAKKONSUM IN DER SCHWEIZ LIEGT HEUTE AUF DEM TIEFSTEN STAND SEIT BEGINN DER MESSUNG.»

Ja zum Jugendschutz

Der sgv und die AWMP unterstützen seit jeher Massnahmen, welche die gesundheitsschädigenden Auswirkungen des Rauchens wirksam verringern. Mit seinem Rückweisungsantrag verlangt der Ständerat eine Fokussierung auf solche Massnahmen; weitergehende Bestimmungen braucht es nicht. So sollen ein einheitliches Mindestalter von 18 Jahren für die Abgabe von Tabakwaren und das Verbot von speziell an Minderjährige gerichteten Tabakproduktewerbung einen wirksamen Jugendschutz gewährleisten. Neue, zum 
Inhalieren bestimmte Produkte und Snus sollen anerkannt und differenziert reguliert werden.

Für weitergehende Einschränkungen und Verbote besteht kein Handlungsbedarf. Die bisherige Prävention hat sich bewährt: Der Tabakkonsum in der Schweiz sinkt seit Jahren und liegt gegenwärtig bei 25 Prozent, dem tiefsten Stand seit Beginn der Messung. Zudem werden Tabakprodukte bereits heute sehr stark reguliert: Deren Ein- und Ausfuhr, Herstellung, Kennzeichnung und Vermarktung unterliegen in der bestehenden Gesetzgebung zahlreichen Einschränkungen und Verboten sowie einer umfassenden staatlichen Kontrolle. So ist Tabakwerbung, die sich speziell an Minderjährige richtet, gemäss der geltenden Tabakverordnung bereits heute – zu Recht – verboten.

Teilweise schikanöse 
Bestimmungen

Der 46 Artikel lange Gesetzesentwurf des Bundesrates strotzt von zusätzlichen Verboten und Einschränkungen vor allem bei der Werbung, aber auch von nicht weniger als 35 Kann-Vorschriften und unklaren Rechts-begriffen. Prävention muss nicht mit mehr Bürokratie und Verboten einhergehen – im Gegenteil. Trotz einem totalen Werbeverbot seit 1991 in Frankreich liegt der Raucheranteil dort mit 32 Prozent um sieben Prozent höher als in der Schweiz. Den Vogel abgeschossen haben jedoch schikanöse Massnahmen, welche 
den Behörden inakzeptable polizeiliche Kompetenzen gewähren würden, z.B. Betriebsdurchsuchungen ohne Verdachtsmoment und ohne richterlichen Befehl sowie solche, die Hersteller zwingen würden, streng vertrauliche Marketingausgaben zu veröffentlichen.

Es macht daher wenig Sinn und wäre reine Zeitverschwendung, wenn das Parlament aufgrund dieser Vorlage die Beratungen des Gesetzesentwurfs aufnimmt. Das Parlament soll im Gegenteil seine Rolle wahrnehmen, indem es aufgrund eines sinnvollen Entwurfs klare Regulierungen berät und somit Rechtssicherheit und Klarheit gewährleistet, anstatt Gesetzgebungskompetenzen an die Verwaltung zu delegieren. Der Ständerat hat dies erkannt und das Geschäft an den Bundesrat zurückgewiesen – mit klaren Aufträgen, in welcher Richtung das Tabakproduktegesetz zu entschlacken ist. Es ist zu hoffen, dass das Plenum des Nationalrates den weisen Beschlüssen des Ständerates folgt, getreu der Devise: «Weniger ist manchmal mehr.»

Hélène Noirjean, Geschäftsführerin

Allianz der Wirtschaft fĂĽr eine

massvolle Präventionspolitik AWMP

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