Publiziert am: 24.01.2014

Der einmal gewählte 
Name soll bleiben

UNTERNEHMENSNACHFOLGE

Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge für Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat am Mittwoch dieser Woche eine entsprechende Anpassung der Vorschriften über die Bildung des Firmennamens in die Vernehmlassung geschickt. Die vorgeschlagene Änderung des Obligationenrechts geht zurück auf Motionen von sgv-Präsident Nationalrat Jean-François Rime, «Erleichterung der Unternehmensnachfolge», und von Ständerat Pirmin Bischof, «Modernisierung des Firmenrechts».

Die beiden Motionäre bemängeln, dass die geltenden Vorschriften für die Bildung von Firmen von Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und Kommanditaktiengesellschaften zu restriktiv seien und den Nachfolgeprozess behinderten. Wenn ein Unternehmen seinen Firmennamen einmal gewählt habe, sollte dieser beibehalten werden können, ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform betreffen. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen, auf die auf dem «KMU-Portal» der Schweizerischen Eidgenossenschaft verwiesen wird, werden in der Schweiz in den kommenden Jahren 77 000 Firmen oder zwischen 20 und 25 Prozent aller Schweizer Unternehmen Nachfolgeprobleme haben. Mehr als 195 000 Arbeitsplätze, vor allem in KMU, stehen auf dem Spiel. «Es muss daher alles unternommen werden, damit der Fortbestand dieser Unternehmen erleichtert wird», hält sgv-Präsident Rime in der Begründung seiner Motion fest. Schliesslich sei es «an der Zeit, das 1912 in Kraft getretene Firmenrecht, das bisher noch nie geändert wurde, zu modernisieren.» Die Vernehmlassung zur Erleichterung der Unternehmensnachfolge dauert bis zum 29. April 2014.

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