UNTERNEHMENSNACHFOLGE
Der Bundesrat will die Unternehmensnachfolge fĂĽr
Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und
Kommanditaktiengesellschaften erleichtern. Er hat am Mittwoch
dieser Woche eine entsprechende Anpassung der Vorschriften ĂĽber die
Bildung des Firmennamens in die Vernehmlassung geschickt. Die
vorgeschlagene Ă„nderung des Obligationenrechts geht zurĂĽck auf
Motionen von sgv-Präsident Nationalrat Jean-François Rime,
«Erleichterung der Unternehmensnachfolge», und von Ständerat Pirmin
Bischof, «Modernisierung des Firmenrechts».
Die beiden Motionäre bemängeln, dass die
geltenden Vorschriften fĂĽr die Bildung von Firmen von
Einzelunternehmen, Kollektiv-, Kommandit- und
Kommanditaktiengesellschaften zu restriktiv seien und den
Nachfolgeprozess behinderten. Wenn ein Unternehmen seinen
Firmennamen einmal gewählt habe, sollte dieser beibehalten werden
können, ungeachtet der Änderungen, die den Kreis der
Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder die Rechtsform
betreffen. Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen, auf die
auf dem «KMU-Portal» der Schweizerischen Eidgenossenschaft
verwiesen wird, werden in der Schweiz in den kommenden Jahren
77 000 Firmen oder zwischen 20 und 25 Prozent aller Schweizer
Unternehmen Nachfolgeprobleme haben. Mehr als 195 000
Arbeitsplätze, vor allem in KMU, stehen auf dem Spiel. «Es muss
daher alles unternommen werden, damit der Fortbestand dieser
Unternehmen erleichtert wird», hält sgv-Präsident Rime in der
Begründung seiner Motion fest. Schliesslich sei es «an der Zeit,
das 1912 in Kraft getretene Firmenrecht, das bisher noch nie
geändert wurde, zu modernisieren.» Die Vernehmlassung zur
Erleichterung der Unternehmensnachfolge dauert bis zum 29. April
2014.