Publiziert am: 19.06.2015

Die Arbeitswelt wandelt sich schnell

ARBEITSZEITERFASSUNG – Moderne Kommunikationsmittel, veränderte Lebensgewohnheiten und flexible Arbeitsmodelle lassen starre Arbeitszeiten als nicht mehr zeitgemäss erscheinen. Grundlegende Veränderungen rufen nach einer Gesetzesänderung.

Die Arbeitswelt unterliegt einem starken und raschen Wandel. Die Zeit, in denen man zu einer fixen Zeit seine Arbeit begonnen und beendet hat, ist für viele vorbei. Neue Lebensformen haben zu flexiblen Arbeitszeitmodellen geführt. Mit modernen Kommunikationsmitteln, einem veränderten Kundenbedürfnis und einem viel grösseren Anspruch an Servicequalität sind vor allem in Klein- und Mittelbetrieben viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem hohen Masse selbständig geworden. Die täglich zu bewältigenden Herausforderungen lassen starre Arbeitszeiten nicht mehr zu.

Ab 120 000 Franken

Das Arbeitsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, alle Verzeichnisse oder andere Unterlagen, aus denen die für den Vollzug des Gesetzes und seiner Verordnungen erforderlichen Angaben ersichtlich sind, den Vollzugs- und Aufsichtsorganen zur Verfügung zu halten. Gemäss Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz müssen daraus namentlich Dauer und Lage der geleisteten täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit (inklusive Ausgleichs- und Überzeitarbeit) und der Pausen von einer halben Stunde und mehr ersichtlich sein. Seit mehreren Jahren finden zwischen den Sozialpartnern Gespräche statt, ob und wie die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gelockert werden kann.

Eine erste Revisionsvorlage wollte ab einem Jahreslohn von 175 000 Franken auf eine Zeiterfassung verzichten. Dies hätte bedeutet, dass die sehr grosse Mehrheit der gewerblichen Branchen nicht in den Genuss einer administrativen Vereinfachung gekommen wäre. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat deshalb diesen Vorschlag verworfen.

«die ANKNÜPFUNG AN einen GAV HÄTTE einen DOPPELTEN ZWANG ZUR FOLGE.»

Der jetzt zur Diskussion stehende Vorschlag für den vollständigen Verzicht der Arbeitszeiterfassung knüpft bei einer Lohngrenze von 120 000 Franken, einer hohen Arbeitszeitautonomie und einer Pflicht zum Gesamtarbeitsvertrag (GAV) an. Der Vorschlag beinhaltet eine wesentliche Vereinfachung. Personen, die unter das Arbeitsgesetz fallen, über eine hohe Zeitautonomie und einen Lohn von über 120 000 Franken verfügen, sollen in Absprache mit dem Arbeitgeber auf eine Arbeitszeiterfassung verzichten können.

GAV-Koppelung untauglich

Die Voraussetzung eines GAV beurteilt der sgv als untauglichen Anknüpfungspunkt. Branchen und Firmen, die über keinen GAV verfügen und auch nicht die Absicht haben, einen GAV abzuschliessen, wären von dieser Regelung ausgeschlossen. Zudem sind nicht alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem GAV unterstellt, insbesondere Kader nicht und höhere Kader schon gar nicht. An sie richtet sich aber primär die Verordnungsrevision.

Die Anknüpfung an einen GAV hätte damit einen doppelten Zwang zur Folge, einerseits der Druck, einen GAV abzuschliessen, anderseits die Erweiterung, damit auch die betroffenen Kader unterstellt wären. In vielen GAV wäre das eine artfremde Regelung.

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv empfindet diese Anknüpfung als zu einschränkend. Die genaue Abgrenzung, welche Arbeitnehmerkategorien das geforderte Ausmass der Arbeitszeitautonomie haben, wird den Sozialpartnern überlassen, was eine weitere Unschärfe schafft. Jeder Einzelfall wäre zu prüfen, was zu entsprechenden bürokratischen Umtrieben führt. Zudem sind alle individuell gemachten Vereinbarungen zu dokumentieren.

Kaum Veränderungen 
ohne Gesetzesanpassung

Bei der vereinfachten Arbeitszeiterfassung für eine zweite Gruppe von Mitarbeitenden ist zwar kein GAV notwendig, dafür aber eine kollektive Vereinbarung.

Insgesamt vermag auch der neue Ansatz zur vereinfachten Arbeitszeiterfassung nicht zu überzeugen. Die Rückmeldungen aus den Branchen sind denn auch nicht positiv. Welches System auch immer zum Tragen kommen wird, die Thematik der Arbeitszeiterfassung wird aktuell bleiben. Ohne Gesetzesänderung werden sich kaum grundlegende Veränderungen erzielen lassen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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