Publiziert am: 09.12.2016

Die nächste Regulierungswalze

AKTIENRECHT – Der Schweizerische Gewerbeverband wird sich mit aller Macht dafür einsetzen, dass die «Minder-Initiative» ohne unnötige Verschärfungen umgesetzt wird.

Die Sozialisten rufen zum Klassenkampf auf; der Bundesrat führt ihn aus. Dieser Eindruck entsteht beim Blick auf die Revision des Aktienrechts. Sie ist das neue Schlachtfeld der Exekutive. Die Waffen: Deklarationspflichten, Verbote, administrative Leerläufe – alles Teil des Arsenals.

Bundesrat unentschlossen

Schon vor längerer Zeit wollte der Bundesrat Vereinfachungen am Aktienrecht vornehmen. Im Jahr 2007 dachte die Exekutive darüber nach, die Gründung der Aktiengesellschaft zu vereinfachen. Öffentliche Beurkundungspflichten sollten fallen. Das Aktienkapital sollte einfacher einbezahlt werden können. Doch diese Ideen reiften nie zu einer Vorlage heran.

Einige Jahre später, im Zusammenhang mit den Vorstössen des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv zur Senkung der Regulierungskosten, empfahl der Bundesrat neue Optionen in der Rechnungslegung. Aber auch daraus wurde keine Vorlage.

...und dann kam Minder

Mit der Annahme der «Minder»-Volks­initiative gegen die Abzockerei wurde es jedoch zwingend, das Aktienrecht anzupassen. Denn bis heute wurde die neue Verfassungsnorm auf der Ebene der Verordnung umgesetzt. Ein Gesetz musste her. Und da erkannte die Exekutive ihre Chance: Unter dem Vorwand der Umsetzung der Minder-Initiative bastelte der Bundesrat eine Vorlage.

Die Minder-Initiative wird dabei überstreng umgesetzt. Nach dem Volkswillen sollen Abgangsentschädigungen verboten werden. Nach dem Willen des Bundesrates werden zusätzlich auch Konkurrenzklauseln verboten. Wenn eine Treuhänderin also ihre Firma verkauft und mit dem Käufer vereinbart, sie werde ihm für eine gewisse Zeit keine Konkurrenz bereiten, so darf sie das nicht in den Kaufpreis einfliessen lassen.

Der Volkswille wollte auch die Antrittsprämie verbieten. Der Wille des Bundesrates ist es nun, sogar Ausgaben, die durch einen Jobwechsel entstehen, nicht erstattungsfähig zu machen.

Doch die überstrenge Umsetzung der Minder-Initiative war dem Bundesrat noch zu wenig. In seinem Feldzug gegen die Aktiengesellschaft will er weiter sogenannte Rohstoff-Firmen mit zusätzlichen Publikationspflichten belegen. Dies bloss aus einem Grund: Weil es sein könnte, dass sich in Zukunft eine internationale Praxis dazu etabliert... Das ist nicht nur ­vorauseilender Gehorsam, sondern vorauseilende Furcht!

Doch auch das war der Landesregierung noch nicht genug. Getreu dem Gebot des Klassenkampfes wollte sie auch noch etwas für die Minderheiten tun. Aktiengesellschaften sollen sich Geschlechterquoten sowohl im Verwaltungsrat als auch in der Geschäftsführung geben. Auch das ­wäre ein Novum für die Schweiz.

Und das Positive?

Waren aber nicht Erleichterungen im Aktienrecht Ziel dieser Revision? Doch – und sie bleiben es auch. Nach einer Verzögerung von über neun Jahren macht sich der Bundesrat endlich daran, einige Vereinfachungen vorzuschlagen. Doch das scheint bloss ein taktisches Manöver zu sein, um seine anderen Anliegen durchzubringen. Die Exekutive rechnet wohl damit: Um die wenigen Erleichterungen zu sichern, wird die Wirtschaft bereit sein, das «Beigemüse» zu schlucken.

Dem ist aber bei weitem nicht so. Der sgv wird sich mit aller Macht für eine echte Entschlackung des Aktienrechts einsetzen. Und genauso ­resolut wird er den bundesrätlichen Klassenkampf bekämpfen und darauf drängen, dass die Minder-Initiative streng nach dem Willen des Volkes umgesetzt wird.

Henrique Schneider,
Stv. Direktor sgv

Meist Gelesen