Publiziert am: 06.03.2015

«Diese Steuer trifft alle»

PETRA GÖSSI – Die Schwyzer FDP-Nationalrätin warnt vor der Erbschaftssteuer und ihren verheerenden Folgen. Sie ist für unsere Volkswirtschaft Gift und würde die KMU massiv schwächen.

Schweizerische Gewerbezeitung: Welche Auswirkungen hat die von den Linken geforderte Erbschafts-und Schenkungssteuer auf KMU wie auch auf Privatpersonen?

n  Petra Gössi: Die neue nationale Erbschaftssteuer, die auf Nachlässe und Schenkungen erhoben würde, führt zu einer zusätzlichen Steuerbelastung. Unser Geld wurde bereits als Einkommen und dann als Vermögen besteuert. Bei einer Annahme der Initiative würde unser Nachlass auch noch besteuert, unabhängig davon, wer Erbe ist. Der Staat würde sich somit drei Mal an unserem Hab und Gut bedienen. Zudem würden auch Schenkungen über 20 000 Franken im Jahr mit der neuen Steuer von 20 Prozent belastet. Die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen an Kinder wurde aber von den meisten Kantonen in den letzten Jahren abgeschafft. Hier liegt ein weiterer Fehler der Initiative: Sie tangiert die Finanzautonomie der Kantone. Heute liegt die Steuerhoheit in der Kompetenz der Kantone. Diesen Grundsatz durchbricht die Initiative.

«EINE UNtragbare 
SITUATION FÜR KMU – sIE FÜHRT UNMITTELBAR IN DEN RUIN.»

Die drohende Erbschaftssteuer führt bei vielen KMU zu grossen Unsicherheiten. Können Sie hier Klarheit schaffen?

n  Die Initiative sieht Steuererleichterungen und zusätzliche Freibeträge vor, wenn ein Unternehmen durch die Erben während mindestens zehn Jahren weitergeführt wird. Da ein Unternehmer nicht immer weiss, ob seine Erben das Unternehmen überhaupt führen können oder wollen oder ob das Unternehmen zehn Jahre nach seinem Versterben noch Bestand hat, muss er enorme Rückstellungen für die latent drohende Erbschaftssteuer machen. Damit bindet er einen Grossteil der finanziellen Mittel des Unternehmens, die nicht mehr investiert werden können. Dies ist für ein Unternehmen eine untragbare Situation, die unmittelbar in den Ruin führen wird.

Im Weiteren definiert die Initiative nicht, wie der Unternehmenswert berechnet werden soll. Damit wird eine weitere Unsicherheit geschaffen. Zu guter Letzt sieht die Initiative eine Rückwirkung auf 2012 vor – dies ist ein direkter Angriff auf unsere Rechtssicherheit und führt zu einem bürokratischen Monster. Im jetzigen wirtschaftlichen Umfeld sollte aber selbst unseren linken Kollegen klar sein, dass die Rechtssicherheit und Planbarkeit zu unseren wichtigsten Gütern gehören.

 

Viele KMU befürchten, dass die Erbschaftsteuer sie in existenzbedrohende Liquiditätsprobleme stürzen würde. Weshalb diese Ängste?

n  Ein vorsichtiger Unternehmer regelt seine Nachfolge frühzeitig. Je nach Szenario und nach Grösse der Unternehmung gehen durch die Erbschaftssteuerbelastung bis zu 35 Prozent des Eigenkapitals einer Unternehmung verloren und es fällt eine Steuerlast bis zu 32 Prozent des Unternehmenswertes an. Es ist offensichtlich, dass solche enorme Belastungen für ein Unternehmen direkt existenzbedrohend sind.

 

Liquidiert der Staat also die Betriebe, wenn das Erbe ausgeschlagen wird, weil anfallende Erbschaftssteuern nicht bezahlt werden können?

n  Faktisch tut er das. KMU und Familienbetriebe müssten verkauft oder liquidiert werden, wenn die Nachfolge aufgrund der enormen Last durch die Bundeserbschaftssteuer nicht geregelt werden kann. Es ist vorhersehbar, dass ein Verkauf vor allem an Konzerne erfolgen würde, was unsere KMU-Landschaft massiv verändern würde.

«FAKTISCH WÜRDE DER STAAT DIE BETRIEBE LIQUIDIEREN.»

Welche Auswirkungen hätte die Einführung der Erbschaftssteuer auf die Schweizer Volkswirtschaft?

n  Es käme aufgrund der Rechtsunsicherheit und aufgrund der hohen finanziellen Belastung der Unternehmungen zu Firmenschliessungen und zu Arbeitsplatzverlusten. Dies ist pures Gift für jede Volkswirtschaft. Zudem würde die Schweizer Innovationskraft massiv geschwächt, weil die dazu notwendigen finanziellen Mittel für die latente Erbschaftssteuerschuld gebundenen wären.

Die Initianten wollen mit ihrem Begehren die strukturellen Probleme der AHV lösen. Kann das gelingen?

n Nein. Die AHV leidet an strukturellen Problemen. Diese können nicht durch die Zuführung zusätzlicher Mittel gelöst werden. Vielmehr muss hier der Gesetzgeber tätig werden und die heutigen Schwächen des Systems beheben.

 

Die Gegner sagen, die Initiative untergrabe den Föderalismus und die Kantone würden noch mehr Steuersubstrat verlieren. Ist das auch Ihre Meinung?

n  Ja. Der Kanton Schwyz zum Beispiel kennt historisch bedingt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer. Hätte er Erbschaften und Schenkungen besteuern wollen, hätte er eine solche Steuer schon längst einführen können. Diese Finanzkompetenz liegt bei den Kantonen. Das ist ein wichtiger Grundsatz, der nicht durchbrochen werden darf.

«DIE NEUE ERBSCHAFTSSTEUER WIRD DER BEVÖLKERUNG SEHR VIEL VERMÖGEN ENTZIEHEN.»

Wie reiht sich die Erbschaftssteuer-Initiative in die lange Reihe linker Umverteilungsbegehren ein?

n  Grundsätzlich zielen alle Initiativen auf ein Ziel ab: Umverteilung, Gleichmacherei und ein Anheizen der Neiddebatte. Die Schenkungs- und Erbschaftssteuerinitiative nimmt diese Thematik auf, indem sie ein Freibetrag von 2 Mio. Franken vorsieht. Damit bezwecken die Initianten, dass viele denken: Ich habe kein Vermögen von 2 Mio. Franken, also trifft mich die neue Steuer nicht. Sollen doch die anderen bezahlen. Das ist eine typische Neiddebatte. Hier erinnere ich einfach daran, dass Schenkungen bereits ab 20 000 Franken der neuen Steuer unterliegen. Diese Steuer wird deshalb sehr viele Personen treffen – nicht nur Vermögende oder Unternehmer. Die neue Erbschaftssteuer wird der Bevölkerung sehr viel Vermögen entziehen und es dem Staat für eine Umverteilung zuführen. Dagegen werden wir mit aller Kraft ankämpfen.

Interview: Corinne Remund

ZUR PERSON

Die 39-jährige Petra Gössi ist Schwyzer FDP-Nationalrätin und wohnt in Küssnacht am Rigi. Die Juristin ist Präsidentin der Schwyzer Kantonalpartei. Sie arbeitet bei der Steuer- und Unternehmensberatung Baryon AG in Zürich. Im Nationalrat ist sie Mitglied der Finanz-, der Gerichts- und der Redaktions­kommis­sion sowie Stellvertreterin der Immunitätskommission. Gössi ist zudem Mitglied der Gewerbekammer, des «Parlaments» des Schweizerischen Gewerbeverbands und Vorstandsmitglied des sgv.

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