Publiziert am: 05.09.2014

Ein hoffnungslos überladenes Fuder

Raumplanung – Vor-Vernehmlassung zur 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes.

Kaum ist die erste Revision des Raumplanungsgesetzes RPG in Kraft gesetzt worden, schickt das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ein weiteres umfassendes Paket in eine Vor-Vernehmlassung. Die Position des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv ist klar: Zuerst muss die erste Etappe sauber umgesetzt und mit dem verdichteten Bauen vorwärts gemacht werden. Die zweite Revision hat sich danach auf das zeitlich Dringlichste zu beschränken: eine transparentere und restriktivere Regelung des Bauens ausserhalb der Bauzonen sowie eine bessere Sicherung der Fruchtfolgeflächen. Ein absoluter Kulturlandschutz kommt keinesfalls in Frage!

RPG als Megaerlass

Die interessierten Kreise haben noch bis zum 18. September Zeit, sich im Rahmen einer Vor-Vernehmlassung zur zweiten Etappe der RPG-Revision zu äussern. Während sich die erste Revisionsetappe auf das Siedlungsgebiet beschränkte, sollen nun nicht weniger als sieben Themen aufgegriffen werden, vom Bauen ausserhalb der Bauzonen über die Koordination der Raumplanung mit weiteren Politik­bereichen wie der Energie-, Verkehrs- oder Umweltpolitik bis zur Schaffung neuer Planungsinstrumente und Regeln über das Bauen im Untergrund und die Zusammenarbeit in funktionalen Räumen. Besonders viele neue Vorschriften sind für die Landwirtschaft vorgesehen, sei es die Sicherung der Fruchtfolgeflächen oder komplizierte Vorschriften für landwirtschaftliche Wohnbauten und landwirtschaftsnahe Betriebsteile. Dazu kommen sachfremde Bestimmungen wie Massnahmen zur Befriedigung des Bedarfs an Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen.

«SOLL DIE RAUMPLANUNG ÜBER ALLEN ANDEREN GESETZEN STEHEN? NEIN!»

Das RPG als Megaerlass also, der über den andern Gesetzen steht und alles regeln will? Da sagt der sgv nein und nochmals nein!

Etappenweises Vorgehen

Mit den vielen Sachthemen ist das Fuder hoffnungslos überladen. Ständige Gesetzesanpassungen und Änderungen der Rahmenbedingungen sind zudem der Rechtssicherheit abträglich, erschweren eine längerfristige Planung und sind somit Gift für die Wirtschaft. Der Vollzug in den Kantonen und Gemeinden wäre heillos überfordert. Deshalb gilt es vorerst die äusserst anspruchsvolle erste Revisionsetappe umzusetzen: Anpassung der Richtpläne, Änderung der kantonalen Baugesetze, Einführung der Mehrwertabschöpfung. Eine zeitliche Dringlichkeit besteht für die meisten Gesetzesvorschläge nicht. Wie die NZZ zu Recht schreibt (Ausgabe vom 17.5.2014), muss das Motto «Eile mit Weile» heissen.

Verdichtetes Bauen forcieren

Zur Umsetzung des verdichteten Bauens braucht es nicht neue Gesetzesartikel, sondern eine radikale Vereinfachung des Baurechts und der Verfahren vor allem auf kantonaler und kommunaler Ebene. Zudem sind Privatsanierungen vermehrt zu fördern und die Rahmenbedingungen für private Investoren zu verbessern, anstatt den Wohnungsmarkt mit staatlichen Eingriffen immer mehr abzuwürgen. Ein gewisser dringlicher legislatorischer Handlungsbedarf besteht höchstens beim Bauen ausserhalb der Bauzonen sowie beim besseren Schutz der Fruchtfolgeflächen; den vorgeschlagenen faktischen absoluten Schutz lehnt der sgv jedoch strikte ab.

Das Gleiche gilt für noch mehr Flexibilität für die Bauern für das Bauen ausserhalb der Bauzonen und für verbindliche Bestimmungen zu den funktionalen Räumen, weil sonst die Gefahr der Schaffung einer neuen vierten institutionellen Ebene besteht. Auch in der Raumplanung gilt: Weniger ist manchmal mehr.

Rudolf Horber, Ressortleiter sgv

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