Publiziert am: 12.12.2014

Ein Marschbefehl ins Heidiland

AGRARPOLITIK – Rigide Vorschriften für Lebensmittel, kostendeckende Preise oder Direktzahlungen für Hornvieh: Agrarbegehren haben vor den Wahlen Hochkonjunktur.

Die Anzahl der aktuellen Volksinitiativen zur Agrarpolitik steht im umgekehrten Verhältnis zur wirtschaftlichen Bedeutung der Landwirtschaft: Gleich vier Volksbegehren sind aus der bäuerlichen oder grünen Küche lanciert worden, das Wahljahr 2015 lässt grüssen. Ökonomisch und nüchtern betrachtet ist der Befund klar: Alle diese Volksinitiativen sind entweder unnötig oder gar brandgefährlich.

Kult um die Ernährungssicherheit

Als erstes kommt die vom Schweizerischen Bauernverband mit grossem Erfolg lancierte Volksinitiative «für Ernährungssicherheit» aufs politische Tapet. Das Begehren klingt zwar sympathisch, ist jedoch schlichtweg unnötig. Der heutige, ausführliche und ausgewogene Verfassungsartikel 104 über die Landwirtschaft ist völlig ausreichend für eine in die Zukunft gerichtete, der Nachhaltigkeit und Qualität verpflichtete Agrarpolitik. Insbesondere die berechtigte Forderung nach wirksamen Massnahmen gegen den Kulturlandverlust muss durch die Raumplanung auf der Kantons- und Gemeindeebene gelöst werden; eine neue abstrakte Verfassungsbestimmung schützt keinen zusätzlichen Quadratmeter Fruchtfolgeflächen. Das Gleiche gilt für die geforderte Umsetzung der Qualitätsstrategie und die Verringerung des administrativen Aufwands – ein Anliegen, das, wenn überhaupt, nicht nur für die Landwirtschaft, sondern für die gesamte Wirtschaft Gültigkeit erlangen sollte.

Ebenso unnötig ist die vom Bundesrat am 29. Oktober 2014 beschlossene Ausarbeitung eines direkten Gegenvorschlags. Es gibt genügend überzeugende Argumente gegen diese Volksinitiative. Bundesrat und Parlament sollten den Mut aufbringen, das Begehren möglichst rasch, ohne direkten Gegenvorschlag, Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten. Auch wenn vor lauter Kult um den schwammigen Begriff der Ernährungssouveränität die Initiative keinesfalls unterschätzt werden sollte, gilt auch hier: Angst ist immer ein schlechter Ratgeber. Zudem sind rechtens zustande gekommene Volks­initiativen möglichst rasch und unverfälscht und ohne taktische Spielchen mit direkten und indirekten Gegenvorschlägen zur Abstimmung zu bringen. Das Trauerspiel rund um die Minder-Initiative hat genügend abschreckendes Anschauungsmaterial geliefert.

Es kommt noch extremer

Zeitlich noch weiter weg ist die von den Grünen Ende Mai 2014 lancierte «Fair-Food-Initiative». Dafür ist sie umso extremer: In der Schweiz sollen nur noch Lebensmittel angeboten werden, die umwelt- und ressourcenschonend, tierfreundlich und unter fairen Bedingungen hergestellt werden. Diese hohen Anforderungen müssen auch die Importe erfüllen. Handelspolitische Konflikte und eine riesige Bürokratie zur Umsetzung sind so sicher wie das Amen in der Kirche.

Ende September 2014 hat auch die Bauerngewerkschaft Uniterre mit Unterstützung der Jungsozialisten begonnen, Unterschriften für eine Volksinitiative «Ernährungssicherheit» zu sammeln. Das Begehren geht noch viel weiter als jenes des Schweizerischen Bauernverbandes. Es will unter anderem sogar die Anzahl der Beschäftigten in der Landwirtschaft erhöhen und den alten Grundsatz der kostendeckenden Preise wieder aufleben lassen: Schnurstracks zurück in die Vergangenheit also...

«DIE INITIATIVE KLINGT SYMPATHISCH, IST ABER SCHLICHT UNNÖTIG.»

Ebenfalls im Herbst 2014 wurde im Rahmen des 4. Schweizer Hornfestes die «Hornkuh-Initiative» lanciert. Sie fordert nicht mehr und nicht weniger als Direktzahlungen für behornte Kühe. Ziel der Initianten ist offenbar ein Franken pro behornte Kuh und Tag, wobei es auch für die behornten Ziegen Geld geben soll. Ob dann in der Ausführungsgesetzgebung die Länge, Dicke und Krümmung der Hörner bei der Bemessung des Beitrags berücksichtigen wird, entzieht sich der Kenntnis des Schreibenden…

Ruedi Horber,

Ressortleiter sgv

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