Publiziert am: 20.01.2017

Ein Schritt in die falsche Richtung

RAUMPLANUNG – Neueinzonungen sind unerlässlich für die Weiterentwicklung der Wohnlandschaft. Und als wäre es nicht schon schwer genug, diese überhaupt zu realisieren, gewährt das Bundesgericht nun einem weiteren Akteur Einspracherecht.

Angesichts des demografischen und gesellschaftlichen Wandels sind sich alle einig, dass Stadtplanung drei­dimensional zu denken ist. Das Zauberwort heisst Verdichtung. Leicht gesagt, aber schwierig zu lösen: Auf der einen Seite Anwohner, die für ihre eigene Annehmlichkeit kämpfen, auf der anderen die Heimatschutz­organisationen. Ein Kompromiss tut also Not. Es ist nicht realistisch, den Boden sozusagen in absoluter Weise zu schützen, wenn die zur Verdichtung notwendigen Bedingungen nicht zur Verfügung stehen. Der Entscheid der Bundesrichter, den Naturschutzorganisationen bei Neueinzonungen die Beschwerdebefugnis zu gewähren, trägt nicht dazu bei, die Situation zu vereinfachen.

Seit dem Inkrafttreten der letzten Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung am 1. Mai 2014 ist die Ausweitung der Bauzonen Gegenstand einer detaillierten Regelung. Diese weist die Schaffung neuer Bauzonen zu Wohnzwecken dem Bund zu. Auf dieser Grundlage hatte sich die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz der vorgesehenen Einzonung von Bauland in der Luzerner Gemeinde Adligenswil widersetzt. Das Bundesgericht gibt ihr Recht (vgl. Kasten).

Gemäss den Bundesrichtern muss den auf eidgenössischer Ebene tätigen Natur- und Landschaftsschutzorganisationen somit Beschwerde­befugnis zukommen. Der Fall Adligenswil hat Auswirkungen auf die ganze Schweiz: Die Naturschutzorganisationen können von nun an Beschwerde gegen Bauzonen einlegen. Bevor neue Bauzonen geschaffen werden, müssen die Behörden nun die Stellungnahme der Naturschutzorganisationen berücksichtigen.

Nein, die Schweiz ist keine 
Betonwüste

Die Annahme, die Schweiz sei eine einzige Betonwüste, muss relativiert werden. Die Zahlen sprechen für sich: 91,5 Prozent der Oberfläche der Schweiz sind nicht überbaut. Die Zersiedelung der Landschaft und die Zubetonierung müssen also in die richtige Perspektive gesetzt werden. Die Bedeutung des Bodens in Bezug auf die Produktion und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft, aber auch für die Unternehmen, ist nicht zu leugnen. Mit diesem Entscheid des Bundesgerichts aber gehen wir in Richtung eines absoluten Schutzes des Bodens.

Die Lösung zur Reduktion der negativen Auswirkungen der Zersiedelung scheint einfach, attraktiv und einvernehmlich zu sein: Verdichtung! Natürlich entschärft die Verdichtung auf einen Schlag viele ­Probleme: Schutz der landwirtschaftlichen Flächen, Verhinderung der Zersiedelung, Reduktion der Pendlerströme, Kostensenkungen bei öffentlichen Einrichtungen, Senkung der Bodenpreise und Mietzinse usw. Aber obwohl diese Lösung im theoretischen Ansatz von niemandem in Frage gestellt wird, sieht es ganz anders aus, wenn es um die Umsetzung geht. Projekte zur Verdichtung stos­sen sich an den unterschiedlichsten Problemen wie den derzeitigen Bewohnern, Anwohnern, Gemeinden und dem Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS). Selbstverständlich ist jedermann vom Prinzip der Verdichtung begeistert. Diese beinhaltet aber auch eine Änderung oder sogar eine Verschlechterung des gehaltenen Grundeigentums. Die erste Reaktion der Anwohner ist sehr oft Misstrauen oder sogar Ablehnung.

Die Illusion der Verdichtung

Diese Gegensätze führen manchmal dazu, dass man ganze Quartiere abschottet. Es ist daher legitim, eine differenzierte Bilanz der Umsetzung dieses Prinzips zu ziehen. Verdichtungen des überbauten Bodens sind notwendig: Angesichts des Bevölkerungswachstums und der kontinuierlichen Ausweitung der Siedlungs­flächen ist die öffentliche Hand gezwungen, für eine haushälterische Nutzung des Bodens in Einklang mit einer nachhaltigen Entwicklung der Landschaft zu sorgen. Konkret ermöglicht diese legitime Verdichtung des bebauten Raumes die Rationalisierung der öffentlichen Einrichtungen, die optimale Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, die Planung des öffentlichen Raumes, die Lebensfähigkeit der Unternehmen zu machen und eine Antwort auf gesellschaftliche Veränderungen. Wenn aber der Verdichtung Steine in den Weg gelegt werden und auch die Schaffung neuer Bauzonen verhindert wird, befinden wir uns in einer Sackgasse. Der Entscheid des Bundesgerichts ist ein Schritt in die falsche Richtung. Die Einbeziehung eines weiteren Akteurs verkompliziert das schon reichlich schwierige Verfahren zur Schaffung neuer Bauzonen.

Hélène Noirjean,

sgv-Ressortleiterin Raumplanung,

Landwirtschaft und Handel

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