Publiziert am: 27.05.2016

Ein sehr frecher Raubzug der Bauern

BUNDESFINANZEN – Die Wiede­rein­führung von Steuerprivilegien für «Bauland-Bauern» liegt völlig quer in der finanzpolitischen Landschaft.

Angesichts der knappen Bundesfinanzen ist Sparen angesagt. Die Wieder­­ein­­führung von Steuerprivilegien für «Bauland-Bauern» liegt deshalb völlig quer in der Landschaft. Denn die Bauern bezahlen – im Gegensatz zum Rest der Bevölkerung und auch der KMU – in der Regel ohnehin weniger und tiefere Steuern.

Keine Privilegien

Es darf nach Ansicht des Schweizerischen Gewerbeverbands sgv nicht sein, dass das Parlament das Steuerprivileg für Bauern, die Bauland verkaufen, wieder einführt. Bis 2011 war dies der Fall, sich danach änderte wegen eines Bundesgerichtsurteils die Praxis.

Es darf nicht sein, dass auf 400 Millionen Franken Steuern und Sozialabgaben verzichtet wird, ohne dass daraus ein volkswirtschaftlicher Nutzen entsteht.

«Die Bauern haben sich hier ein Steuergeschenk von jährlich 400 Millionen Franken unter den Nagel gerissen», ereifert sich sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler zurecht. Jetzt gelte es, sich mit aller Vehemenz gegen eine Annahme dieses Geschenks, das auf eine Motion von Nationalrat Leo Müller (CVP/LU) zurückgeht, zur Wehr zu setzen. «Wir arbeiten darauf hin, dass der Ständerat dieser absolut ungerechtfertigten Sonderbehandlung einen Riegel vorschiebt.»

Nicht auf dem Buckel der KMU

Der Entscheid des Nationalrats, den Bauern ein weiteres Steuergeschenk von 400 Millionen Franken zu gewähren, ist in keiner Weise gerechtfertigt. «Das Gewerbe und alle Privaten, die Steuern auf den Verkaufserlös von Bauland zahlen müssen, werden massiv benachteiligt», so Bigler.

Die Bauern sehen den Staat offenbar mehr und mehr als Selbstbedienungsladen, wo sie sich nach Lust und Laune bedienen können. «Dieses massive Geschenk auf dem Buckel der KMU verletzt den Grundsatz der Besteuerung nach der wirt­schaft­lichen Leistungsfähigkeit», stellt Bigler fest.

«GEWERBE UND PRIVATE WÜRDEN GEGENÜBER DEN BAUERN MASSIV BENACHTEILIGT.»

Sogar Finanzminister Ueli Maurer spricht von einer Privilegierung. So wie die Mehrheit im Bundesrat ist er der Auffassung, dass das Gesetz das Gebot der Rechtsgleichheit verletze und dass die Bauern so nicht nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert würden. Aus diesen Gründen hatte der Bundesrat darauf verzichtet, dem Parlament die Annahme der Vorlage zu empfehlen.

Sollte das Geschäft so durchkommen, so wäre dies eine gegenüber dem Gewerbe und allen Privaten völlig ungerechtfertigte Sonderbehandlung der Bauern.

Abzocke geht weiter

Doch der Raubzug der Bauern ist noch nicht zu Ende. Mit ihrem Widerstand gegen die Initiative «Für eine faire Verkehrsfinanzierung» wollen die Bauern den Autofahrern höhere Benzinpreise aufbürden, damit sie sich weiter an den Geldern aus der allgemeinen Bundeskasse bedienen können. Die Automobilistinnen und Automobilisten sollen nochmals zusätzlich pro Liter Benzin vier Rappen bezahlen, damit dringende Investitionen ins Strassennetz getätigt werden können. Dies, obwohl der Strassenverkehr jährlich bereits neun Milliarden an Steuern bezahlt und dieses Geld eigentlich ausreichen würde. «Doch 1,5 Milliarden Franken davon zweigt der Bauernverband lieber für die allgemeine Bundeskasse ab, damit sich die Bauernlobby dort nochmals bedienen kann», kommentiert sgv-Kommunikationsleiter Bernhard Salzmann. «Die einzig richtige Antwort auf dieses Gebaren ist ein Ja zur Milchkuh-Initiative. Wie der Entscheid des Nationalrates zeigt, ist das Geld hierfür definitiv vorhanden.»

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BAUERN GESPALTEN

Kleinbauern dagegen

Selbst innerhalb der Bauernschaft ist die Vorlage umstritten. «Wir unterstützen die Gesetzesänderung nicht, weil sie weitere Ungerechtigkeiten im Schweizer Steuersystem schafft», sagte Barbara Küttel, Geschäftsleiterin der Kleinbauern-Vereinigung, gegenüber dem St. Galler Tagblatt.

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