Publiziert am: 24.06.2016

Einigkeit bei der Effizienz

ENERGIESTRATEGIE 2050 – Parlamentarier aus CVP, FDP und SVP sind sich in vielen Fragen uneinig. Die Steigerung der Energieeffizienz aber, wie sie der sgv fordert, überzeugt auf breiter Linie.

Der Eine begrüsst sie, der Zweite findet sie «durchzogen» und der Dritte lässt kaum ein gutes Haar an ihr: Bei der Energiestrategie 2050 gehen die Meinungen von Werner Hösli (Ständerat SVP/GL), Daniel Fässler (Nationalrat CVP und Landammann AI) und Nationalrat Peter Schilliger (FDP/LU) weit auseinander. In einem Punkt aber sind sich die drei Bundesparlamentarier einig: Investitionen in mehr Energieeffizienz sind eine gute Sache.

BegrĂĽssenswert, durchzogen oder klar negativ?

Schweizerische Gewerbezeitung: Wie lautet Ihr Gesamturteil ĂĽber die Energiestrategie 2050?

n Daniel Fässler: Schon vor der Nuklearkatastrophe von Fukushima vom März 2011 war es mehr als nur fraglich, ob in der Schweiz in absehbarer Zeit ein neues Kernkraftwerk realisiert werden kann. Heute, fünf Jahre später, ist der Atomausstieg kaum mehr bestritten. Das vom Bundesrat vorgelegte 1. Massnahmenpaket zu der von ihm beschlossenen Energiestrategie 2050 ist vor diesem Hintergrund zu begrüssen. Fällt die von Atomkraftwerken zuverlässig und konstant produzierte elektrische Energie weg, erhöht sich die Auslandabhängigkeit und sinkt die Versorgungssicherheit. Das Ziel, dieser ungünstigen Perspektive mit einem Ausbau der Produktion erneuerbarer Energie und mit verstärkten Effizienzmassnahmen zu begegnen, ist zu begrüssen. Nichts tun ist keine Alternative.

n Peter Schilliger: Mein Urteil fällt durchzogen aus. Zum Teil wurden Richtwerte definiert, welche utopisch sind. Auf der anderen Seite ist es nützlich, dass bei den Gebäuden und in der Mobilität Vorgaben zur Effizienzsteigerung definiert wurden. Der Hauptfokus liegt jedoch bei der Förderung der Zubau-Ziele – und somit hält der Subventionsfranken insgesamt die Vorlage zusammen!

n Werner Hösli: Da die Energiestrategie 2050 zusammenfassend eine neue Fülle von Regulierungsmassnahmen beinhaltet, ist mein Urteil klar negativ. Die ES 2050 wird für den Bundeshaushalt zusätzliche Kosten von gegen 100 Millionen Franken jährlich bewirken und erfordert 50 weitere Bundesstellen. Man muss kein Prophet sein, um zu wissen, dass dies für Kantone und Gemeinden ebenfalls zu Zusatzkosten führen wird. In diese Liste lassen sich auch die Unternehmungen aufnehmen, die allein durch bürokratische Eingriffe Mehrkosten tragen müssen. Ganz zu schweigen von den Erhöhungen der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV), was auch die Haushalte zu spüren bekommen werden, und der CO2-Abgabe. Das alles wird unter dem Deckmantel des verbesserten Umweltschutzes begründet, was teilweise sogar noch in Frage gestellt werden muss. Die Förderung der umweltschonenden und einheimischen Kleinwasserkraft wird nämlich aufgegeben, wogegen weiterhin alles dafür getan wird, Solarstrom mit in China hergestellten Panels zu unterstützen. Und wir alle wissen, dass die Solarenergie heute und auch zukünftig die schlechtere Ökobilanz hat als Strom aus Wasserkraft.

 

Ja zur Grosswasserkraft, 
Nein zur KEV

Was halten Sie fĂĽr besonders gut an der kĂĽnftigen Energiestrategie?

n Peter Schilliger: Ich sehe zwei Pluspunkte: Die Produzenten von erneuerbarer Energie wie etwa Strom aus der Photovoltaik dürfen diese Energie in einem erweiterten Bereich als Eigenverbrauch nutzen. Diese Möglichkeit erachte ich als künftig wichtiger als die finanzielle Unterstützung durch KEV-Gelder. Zum zweiten haben die beiden Kammern entschieden, dass ab dem sechsten Jahr der Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes keine neuen KEV-Förder­ver­sprechungen mehr eingegangen werden. Diesen KEV-Ausstieg beurteile ich als wichtigsten Erfolg im neuen Gesetz!

n Werner Hösli: Für «besonders gut» halte ich, gestützt auf das Gesamturteil, eigentlich nichts. Dass man jedoch aufgrund der Entwicklung nun versucht, die Grosswasserkraft finanziell etwas zu unterstützen, finde ich zumindest folgerichtig. Ebenso die Festschreibung, dass die Argumente für Anlagen zur Förderung erneuerbarer Energien und zugunsten von Schutzvorgaben für BLN-Gebiete als grundsätzlich gleichrangig gelten, sofern ein nationales Interesse an solchen Anlagen besteht.

n Daniel Fässler: Wasser ist die wertvollste Ressource der Schweiz. Für die eigene Stromversorgung ist die Wasserkraft seit jeher zentral. Wegen ihres grossen Anteils an der Produktion, der flexiblen Abrufbarkeit und der auch in peripheren Gebieten erzielbaren Wertschöpfung ist sie unverzichtbar. Ich begrüsse es daher sehr, dass mit der Revision des Energiegesetzes auch die Grosswasserkraft gefördert werden soll. Dies löst zwar die grossen Probleme der Stromunternehmen nicht. Der Eingriff in den Markt ist trotzdem angezeigt. Denn es wäre fatal, wenn wir einerseits kleinste Produktionsanlagen fördern und andererseits die wichtigste erneuerbare Produktion von der Förderung ausnehmen würden.

 

Durch Subventionen geprägt

Was ist problematisch an der angestrebten Strategie?

n Werner Hösli: Die grosse Gefahr besteht, dass die ES 2050 von den Entwicklungen vorzeitig ein- und überholt wird. Es ist äusserst problematisch, in solch dynamischen Bereichen eine derart langfristige Ziellinie anzunehmen. Man müsste die Sache pragmatischer und weniger reguliert angehen, wobei als prioritäres Ziel der Erhalt und der Ausbau der einheimischen Wasserkraft als Leitlinie formuliert werden müsste. Solange die Problematik der Atommüll-Entsorgung nicht endgültig gelöst ist, bin ich nicht der grosse Unterstützer von neuen Kernkraftwerken. Aber mit der sogenannten Energiewende vermehrt in Kauf zu nehmen, dass wir Kohlestrom aus dem Ausland importieren oder eben, wie gesagt, auf den in der Ökobilanz nicht sehr umweltschonenden Solarstrom zu setzen, empfinde ich als alles andere als nachhaltig.

n Daniel Fässler: Wenn, wie vorgesehen, mit Fördermassnahmen in den Elektrizitätsmarkt eingegriffen wird, dann sollte mit jedem Förderfranken ein maximaler Zubau erreicht werden. Dies wird nicht der Fall sein. Unverständlich ist für mich insbesondere der Beschluss, neue Wasserkraftwerke ausserhalb bereits beeinträchtigter Gewässerstrecken nur noch zu fördern, wenn sie eine Leistung von mindestens 1000 Kilowatt aufweisen. Bei Photovoltaik-Anlagen genügt eine Mindestleistung von 
10 Kilowatt. Damit wird die effizienteste Produktionsart völlig unnötig benachteiligt, zum Nachteil einheimischer Wertschöpfung vor allem in ländlichen Gebieten.

n Peter Schilliger: Wie schon erwähnt, ist die Vorlage durch Subventions-Versprechungen geprägt. Die finanzielle Schieflage der Wasserkraft in der Schweiz geht ursprünglich auf Deutschlands Subventionspolitik ­zurück. Dass nun auch noch die ­bestehende Grosswasserkraft vom KEV-Subventionstopf Gelder erhält, erachte ich als äusserst problematisch. Zudem betragen die Wassernutzungskosten rund einen Drittel der Produktionskosten. Statt zusätzliche Gelder zu verteilen, müssten vielmehr solche Fehlkonstruktionen angegangen werden.

 

Bestehende Gebäude oder ­Ersatzneubauten?

Wie soll die Steuerfrage gelöst ­werden?

n Peter Schilliger: Die vom Ständerat aufgestossene Türe muss noch weiter geöffnet werden. Es ist positiv, dass nun die Abbruchkosten als steuerlicher Abzug deklariert werden können. Jedoch müssen für die privaten Immobilienbesitzer auch Investitionen in die Energieeffizienz als abzugsberechtigt gelten. Und da auch Steuerzahler mit kleineren Einkommen davon profitieren sollen, muss zudem eine mehrjährige Abzugsfähigkeit eingeführt werden. Wollen wir tatsächlich Energie sparen, so haben die bestehenden Gebäude den grössten Einfluss. Das Gebäude­programm hat mit der Wirkung bisher nicht überzeugt. Steuerliche Abzüge für Investitionen erachte ich als wirkungsvoller.

n Werner Hösli: Ich denke, die steuerliche Abzugsberechtigung der Rückbaukosten von älterem Wohnraum bei Erstellung von Ersatz-Neubauten ist das Höchste der Gefühle. Gemäss Berechnungen des Bundes wird das alle Institutionsebenen zusammen (Bund, Kanton, Gemeinden) ungefähr 35 Millionen an Steuerausfällen «kosten». Der Ständerat war anfänglich der Meinung, man solle diese Steuererleichterungen wegen der grossen Mitnahme-Effekte (d. h. es würde auch ohne Steuererleichterungen gemacht) nicht gewähren. Da aber der Nationalrat der Meinung ist, man müsste sogar umweltschonende und energieeffiziente Investitionen beim Ersatz-Neubau zum Steuerabzug zulassen, haben wir zusammen mit den Kantonen nach einer verkraftbaren Kompromisslösung gesucht. Von daher unterstütze ich die Zulassung der Rückbaukosten, auch weil ein Ersatzneubau energetisch fast immer besser ist als Altbausanierungen. Generell bin ich aber auch der Meinung, dass man im Bereich der Raumplanung und der Bauvorschriften den vorhandenen Spielraum noch besser nutzen sollte.

n Daniel Fässler: Mit Investitionen in die Gebäudeeffizienz wird ein wichtiger Beitrag zu Gunsten der Energiestrategie 2050 geleistet. Die vom Nationalrat vorgeschlagenen, steuerlichen Massnahmen gehen mir in meiner Funktion als Regierungsrat aber zu weit. Die zu erwartenden Steuerausfälle wären zu gross, unerwünschte Mitnahmeeffekte vermutlich die Regel, wenn alle Investitionen in einen Ersatzneubau den Unterhaltskosten gleichgestellt würden, sobald damit der energetische Mindeststandard erreicht wird. Den Vorschlag des Ständerates, die Ausweitung der steuerlichen Abzugsfähigkeit auf Rückbaukosten für einen Ersatzneubau zu beschränken, ziehe ich vor.

 

Interview: Gerhard Enggist

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