Publiziert am: 27.05.2016

Einmal mehr: Erst mal regulieren

FINANZTECHNOLOGIE – Innovativ und (noch) wenig reguliert: Die Schweiz verfügt über eine der aktivsten Fintech-Szenen weltweit. Doch sie droht abgewürgt zu werden.

Finanztechnologie, kurz Fintech, ist ein Sammelbegriff für moderne Technologien im Bereich der Finanzdienstleistungen. Die Schweiz beherbergt eine der aktivsten Fintech-Szenen weltweit. Dies, weil das Unternehmertum innovativ ist und Fintech-Firmen wenig reguliert werden. Doch das droht sich nun zu ändern. Der Bundesrat hat nämlich angedroht, dem innovativen Treiben den Garaus zu machen.

«SCHON WIEDER DROHEN INNOVATIONEN VERHINDERT ZU WERDEN.»

Doch will der Bundesrat das wirklich? Stellt er sich gegen die Fintechs? Nein. Aber das ist keine Entwarnung. Denn liest man die magistrale Verlautbarung, stellen sich ernsthafte Zweifel ein, ob der Bundesrat das Thema «Fintech» überhaupt verstanden hat. Auch wenn es unklar ist ober der Bundesrat weiss, was Fintechs sind, etwas anderes ist glasklar: Er will sie regulieren. Ein näherer Blick auf die bundesrätliche Medienmitteilung lässt alle Alarmglocken läuten.

Was ist Fintech?

Der Bundesrat stellt fest: «Die Fintech-Branche ist sehr heterogen. Überblicksmässig lassen sich deren Dienstleistungen in folgende Hauptbereiche einteilen: Crowdfunding, Zahlungsverkehr, Blockchain-Technologien, virtuelle Währungen, Vergleichs- und Informationsportale, Anlageberatung und Vermögensverwaltung. Viele Fintech-Geschäftsmodelle beruhen darauf, dass gewerbs­-
mässig fremde Gelder entgegengenommen werden. Sie fallen damit grundsätzlich in den Anwendungsbereich des Bankengesetzes (BankG) und benötigen eine entsprechende Bewilligung der FINMA.»

Fintech ist keine Branche

Mit Verlaub: Diese Feststellungen sind haarsträubend, hanebüchen und vor allem falsch. Dies aus folgenden Gründen:

n Fintech ist keine Branche, sondern eine Art, Finanzdienstleistungen zu erbringen – eben mit Hilfe einer direkten Informatikverbindung. Alle bisherigen Branchen im Finanzplatz verwenden diese Technologie: Ob E-Banking oder elektronische Abrechnungen, das ist alles (auch) Fintech.

n Einige der vom Bundesrat aufgezählten Geschäftsmodelle bedingen notwendigerweise Informatik, andere nicht. Crowdfunding kann 
man beispielsweise ganz ohne Informatik abwickeln, Blockchain nicht. Crowdfunding zu Fintech zu zählen, ist auf jeden Fall falsch. Denn das hippe «Crowdfunding» ist nichts anderes als ein modernes Wort für das gute, alte Darlehen unter Gewerblern.

n Der Bundesrat zählt auch Vergleichs- und Informationsportale zu Fintech. Sollen demnach Comparis oder Hotels.com jetzt plötzlich auch zum Finanzplatz zählen? Und wozu brauchen diese Portale überhaupt eine gesonderte Regulierung?

n Anlageberatung und Vermögensverwaltung als ganz neue, durch die Finanztechnologie kreierte Geschäftsmodelle darzustellen, ist zumindest keck. Oder waren etwa die Genfer Privatbankiers in den 1880ern bereits mit Fintech unterwegs?

n Nicht alle hier aufgezählten Geschäftsmodelle nehmen fremdes Geld auf, wie der Bundesrat behauptet. Vergleichs- und Informationsportale oder Anlageberatungen nehmen gar kein Geld an. Blockchain kreiert neues Geld (eigenes, nicht fremdes). Und Crowdfunding hat nicht notwendigerweise eine gewerbliche Komponente.

Bundesrat auf dem Holzweg

Die Definition von «Fintech» seitens des Bundesrats ist demnach voller Inkonsistenzen und Widersprüche. Diese sind entweder ein Zeugnis von Überforderung – man versteht eine neue Technologie nicht und will alles, was mit der neuen Technologie zu tun hat, in den gleichen Korb werfen –, oder es soll bewusst Verwirrung geschafft werden, um einen Vorwand zu haben, mehr zu regulieren.

In beiden Fällen droht folgendes ­Szenario: Mit der Argumentation, zu fördern und den Markteintritt begünstigen zu wollen, wird der Regulierungsmotor gestartet. Aufgrund fehlender Präzision werden verschiedene Branchen und unterschiedliche Anbieter und Dienstleistungen in einen Topf geworfen und gemeinsam einer undifferenzierten Regulierung unterzogen. Einmal mehr sollen alle über denselben Leisten geschlagen werden. Es droht – wie bereits bei Fidleg/Finig – ein Querschnittsgesetz zu entstehen, in dem innovative Technologien und neue Dienstleistungen überreguliert und verhindert anstatt begünstigt werden.

Risiko des Ausbremsens

Die Digitalisierung ist eine Entwicklung, die für die Wirtschaft und die Gesellschaft viel Potenzial bietet. Im Bereich der Digitalisierung braucht es Freiheiten für die Wirtschaft, um innovativ zu sein und diese Innovationen auch an den Markt zu bringen. Wenn sich der Bundesrat mit einer ungenauen und unzulänglichen Lageanalyse daran macht, regulatorischen Handlungsbedarf zu eruieren, birgt dies ein grosses Risiko, dass die Digitalisierung in der Schweiz ab- oder sogar ausgebremst wird. Dazu darf es nicht kommen.

Henrique Schneider,

stv. Direktor sgv

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