Publiziert am: 20.01.2017

Entscheidende Weichenstellungen

ALTERSVORSORGE 2020 – Bis Mitte März muss das Parlament die Reform der Altersvorsorge 2020 bereinigt haben. Die Differenzen sind nach wie vor gross – ein Scheitern wird immer wahrscheinlicher.

Die Mühlen der Schweizer Politik mahlen gelegentlich etwas langsam; in der Altersvorsorge ganz besonders langsam. Und sie mahlen wenig ­erfolgreich. Über 20 Jahre ist es ­nämlich her, seit in der Schweiz die letzte Altersreform reüssierte. Am 
25. Juni 1995 stimmte der Souverän der 10. AHV-Reform zu. Seither gibt es nur noch Pleiten, Pech und Pannen zu vermelden.

«EINE REFORM UM 
JEDEN PREIS – das LEHNT DER SGV AB.»

Die 11. AHV-Revision scheiterte einmal in der Volksabstimmung, ein anderes Mal in den Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte. Einer Senkung des BVG-Mindestumwandlungssatzes verweigerte der Souverän ebenso die Zustimmung, wie er auch von höheren Mehrwertsteuersätzen zugunsten der AHV und der IV nichts wissen wollte. Dazwischen wurden noch mindestens sieben Volksinitiativen verworfen, die in direktem Zusammenhang mit der AHV standen.

Gelang es der Schweiz, innerhalb der ersten 50 Jahre des Bestehens der AHV zehn Reformen umzusetzen, herrscht seither eine totale Blockade. Steht es um die Reform der Altersvorsorge 2020, die nun in eine ganz entscheidende Phase eintritt, besser? Wohl kaum. Die Wahrscheinlichkeit, dass auch diese Reform fallieren wird, steigt von Woche zu Woche. Die Differenzen zwischen den beiden Räten sind nach wie vor erheblich. Die Positionen der einzelnen Akteure scheinen zementiert zu sein. Insbesondere im Ständerat, der sich Mitte Dezember ein letztes Mal mit der Monstervorlage beschäftigte, war kaum Bereitschaft zu spüren, Hand zu irgendwelchen Kompromissen zu bieten.

Von Runde zu Runde wird die Vorlage teurer und teurer. Gleichzeitig werden die Schreie all jener lauter und lauter, die ihre Ausbauanliegen noch nicht vollumfänglich umgesetzt sehen. Dabei weiss man doch ganz genau, dass sozialpolitische Grossprojekte die Hürde der Volksabstimmung nur dann überwinden können, wenn sie vorher im Parlament eine klare Mehrheit gefunden haben. Davon sind wir noch weit entfernt. Und die Zeit drängt. Bis am 17. März muss das Parlament die Vorlage verabschiedet haben, da es sonst nicht mehr möglich sein wird, die 
0,3 Mehrwertsteuerprozente aus der IV-Zusatzfinanzierung nahtlos in die AHV zu überführen.

Nicht um jeden Preis

Der Handlungsbedarf für eine rasche und nachhaltige Reform der Altersvorsorge ist klar ausgewiesen. Der sgv steht dem Reformvorhaben daher grundsätzlich positiv gegenüber und er ist sich bewusst, dass auch die KMU-Wirtschaft Opfer zu erbringen hat. Eine Reform um jeden Preis lehnt der sgv aber ab. Und die Preise der momentan zur Disposition stehenden Modelle sind eben viel zu hoch. Der Ständerat setzt auf einen grosszügigen AHV-Ausbau, der zusätzliche Lohnprozente erforderlich machen würde, was für den sgv ein No-Go darstellt. Zudem würde mit dieser Lösung eine Zwei-Klassen-AHV geschaffen, die viel teurer sowie administrativ aufwändiger wäre und die alle bisherigen Rentner krass benachteiligen würde. Die Lösung Nationalrat hätte für junge Versicherte und den Niedriglohnbereich massivste Mehrkosten zur Folge. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen wären verheerend, weshalb sich der sgv entschieden gegen dieses Modell stellt.

Nicht ohne Gewerbe und Bauern

Aufgrund der gravierenden Mängel der bisherigen Ansätze haben Bauern- und Gewerbeverband einen eigenen Lösungsvorschlag ausgearbeitet. Dieser ist ausgewogen, gerecht und hätte die tiefsten Mehrkosten zur Folge. Die Widerstände gegen das Gewerbe- und Bauern-Modell sind noch erheblich. Die Zuversicht, dass sich dieser dritte Weg aber doch noch durchsetzen wird, ist jedoch gross. Schliesslich sollte allen klar sein, dass sich eine Volksabstimmung ohne Gewerbe und Landwirtschaft kaum gewinnen lässt.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

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