Publiziert am: 02.09.2016

Es bleiben noch zwei Knackpunkte

NATIONALSTRASSEN- UND AGGLOMERATIONSFONDS – Aus Gründen der Planungssicherheit will der Gewerbeverband keine spar­politisch motivierten Abstriche am NAF. Und der Bundesrat soll keine Kompetenz zum Teuerungs­ausgleich erhalten, findet der sgv.

In Analogie zur bereits heute durch einen unbefristeten Fonds finanzierten Bahn­infra­struktur soll auch für die Finanzierung des Strassen- und Agglomerations­verkehrs ein Fonds geschaffen werden. Eine solche Finanzierung verspricht Nach­haltigkeit und Planungssicherheit.

Seilziehen zwischen 
National- und Ständerat

Im Rahmen der Beratungen über den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) durch den Nationalrat in der Sommersession 2016 haben sich einige Differenzen zum Entscheid des Ständerates der Frühjahrssession ergeben. Das Geschäft ging zurück in die ständerätliche Verkehrskommission, die jetzt im Hinblick auf die Herbstsession im September ihrem Rat in acht von zehn Differenzen Zustimmung zum Nationalrat beantragt.

In den zwei verbleibenden für den Schweizerischen Gewerbeverband sgv wichtigen Punkten – der Zweckbindung der Mineralölsteuer zugunsten des NAF und dem Teuerungsausgleich auf den Mineralölsteuertarifen – beantragt sie, am Beschluss des Ständerates vom Frühjahr festzuhalten.

Streit um das Wort «maximal»

Der Nationalrat beschloss in der Sommersession, auf den Ermessensspielraum in der Zweckbindung der Mineralölsteuer zu verzichten und strich den Begriff «maximal». Das bedeutet eine Zweckbindung zugunsten des Strassenverkehrs in einer ersten Phase von fix 55 Prozent und in einer zweiten Phase nach Inkraftsetzung des Netzbeschlusses von fix 60 Prozent. Mit den zusätzlichen 10 Prozent (von heute 50 auf 60 Prozent) können 250 Mio. Franken pro Jahr zusätzlich für die Strasse generiert werden. Dies erhöht die Planungssicherheit. Der Schweizerische Gewerbe­verband unterstützt eine fixe Zweckbindung von 60 Prozent zugunsten der Strasse.

«DER SGV UNTERSTÜTZT EINE FIXE ZWECKBINDUNG VON 60 PROZENT ZUGUNSTEN DER 
STRAS­SE.»

Genau hier legt sich der Ständerat quer. Die ständerätliche Verkehrskommission hat beschlossen, am Begriff «maximal» festzuhalten. Die Mehrheit der Kommission ist nach wie vor der Ansicht, dass es finanzpolitisch sinnvoll sei, eine minimale Flexibilität beizubehalten. Damit soll verhindert werden, dass andere Bereiche überproportional von Sparmassnahmen des Bundes betroffen sind. Sie weist ausserdem darauf hin, dass es in der Entscheidkompetenz des Parlaments liege, inwieweit dieser Spielraum ausgenutzt wird. Genau dies vermindert aber die Planungssicherheit – weshalb der sgv am Beschluss des Nationalrates festhalten will. Aus Gründen der Planungssicherheit sollen keine sparpolitisch motivierten Abstriche am NAF vorgenommen werden können.

Teuerungsausgleich

In der Sommersession verweigerte der Nationalrat dem Bundesrat die Kompetenz, die Benzinsteuer bei Bedarf der Teuerung anzupassen. Die Verkehrskommission des Ständerates hält betreffend den Teuerungsausgleich auf den Mineralölsteuertarifen einstimmig am Beschluss des Ständerates vom Frühjahr und damit am Entwurf des Bundesrates fest. Sie ist der Meinung, dass mit dieser Bestimmung den infolge der Teuerung real sinkenden Einnahmen begegnet werden und überdies verhindert werden kann, dass aufgrund der Teuerungsentwicklung jedes Mal eine Gesetzes­revision notwendig wird. Der Schweizerische Gewerbeverband teilt diese Haltung nicht, sondern unterstützt auch hier die Position des Nationalrates. Der Bundesrat soll die entsprechende Kompetenz zum Teuerungsausgleich nicht erhalten.

NAF auf der Zielgeraden

Abgesehen von diesen zwei, in der Herbstsession noch zu bereinigenden Differenzen ist der NAF auf der Zielgeraden. Doch ein Wermutstropfen bleibt: Sowohl der Ständerat als auch der Nationalrat haben einer Erhöhung des Mineralölsteuerzuschlags von 4 Rappen bereits zugestimmt. Der Gewerbeverband hat Benzinpreiserhöhungen mit Verweis auf den Tanktourismus ins Ausland und die allgemeine Wirtschaftslage immer abgelehnt. «Solange ein grosser Teil der Steuern der Autofahrerinnen und Autofahrer zweckentfremdet wird, braucht es keine Benzinpreiserhöhung», findet sgv-Direktor und Nationalrat Hans-Ulrich Bigler.

Der Beschluss der Benzinpreiserhöhung wird sich jedoch – zumindest vorläufig – nicht mehr korrigieren lassen. Trotzdem bedeutet die Schaffung des NAF und damit einer planbaren und gesicherten Finanzierung von Unterhalt und Ausbau des Nationalstras­sennetzes einen Meilenstein in der Geschichte der Strassenfinanzierung.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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