Publiziert am: 04.11.2016

Fahrlässiger Angriff auf die Steuerreform

TribĂĽne

Selten ist man mit etwas vollkommen glücklich. In der Politik schon gar nicht. Und in der Schweiz am allerwenigsten. Denn hier regiert manchmal die Konkordanz, aber noch viel häufiger der Kompromiss. Und das ist gut so.

Ein solcher Kompromiss ist die Unternehmensteuerreform III. Eine der wichtigsten Vorlagen für den Wirtschaftsstandort Schweiz und unseren zukünftigen Wohlstand. Die Schweiz muss die Besteuerung der privilegiert behandelten Statusgesellschaften ändern – auf Druck der EU und der OECD. Und zwar so, dass diese Unternehmen in der Schweiz bleiben. Es steht viel auf dem Spiel: Wie BAKBASEL ausrechnete, stammt 
jeder fünfte Arbeitsplatz in Basel-Stadt und fast die Hälfte der Wirtschaftsleistung von 
solchen Statusgesellschaften. Ohne die Steuerzahlungen und Arbeitsplätze könnte Basel einpacken. Der Letzte löscht das Licht.

Die Unternehmenssteuerreform III – der Kompromiss, auf den sich Stände- und Nationalrat einigten – bietet eine gangbare Lösung. Dass es ein Kompromiss ist, zeigt sich nicht zuletzt daran, dass sich die Basler Finanzdirektorin und Sozialdemokratin Eva Herzog dafür starkmacht. Leider fällt ihr dabei ihre eigene Partei in den Rücken. Zusammen mit Grünen, Gewerkschaften und weiteren hat die SP die Referendumskanone gegen diese angeblich «ruinösen Steuergeschenke» geladen: Weil ihnen ein paar Äste nicht gefallen, wollen sie gleich 
den ganzen USR-III-Baum umreissen. Für mich ist das ein grobfahrlässiges Vorgehen.

In Basel führt dieser Widerstand zu einer paradoxen und geradezu absurden Situ-ation: Die Basler SP befürwortet den 
Abschuss der USR III auf nationaler Ebene, befürwortet aber gleichzeitig auch die kantonale Umsetzungsvorlage zur USR III. Denn dieses sieht auch Entlastungsmassnahmen zugunsten der Bevölkerung vor, damit diese die Reform mitträgt: darunter Steuersenkungen für untere und mittlere Einkommen, 
höhere Prämienverbilligungen sowie höhere Kinder- und Ausbildungszulagen. Kommt 
das Referendum auf nationaler Ebene aber – wie von der SP erhofft – durch, ist all das vom Tisch. Eben: absurd.

Die kantonale Umsetzung der USR III 
in Basel-Stadt ist komplex. Sie 
umfasst einerseits die Senkung der Gewinnsteuersätze auf 13 Prozent und der 
Kapitalsteuersätze – die derzeit sehr hoch 
sind –, die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer und die Einführung einer 
Patentbox. Dies entlastet Unternehmen – 
insbesondere auch die grossen, forschungs-
intensiven und bisher privilegiert besteuerten Unternehmen. Andererseits führen aber 
die massive Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 80 Prozent sowie die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen um je 100 Franken zu Mehrbelastungen.

Insgesamt «profitieren die KMU stark», wird behauptet. Allerdings muss diese Aussage differenziert betrachtet und für einige Branchen bezweifelt werden. Denn wie in vielen anderen Kantonen auch, zahlen in Basel-Stadt 60 Prozent kaum bis gar keine Gewinnsteuer und profitieren demzufolge auch nicht von einer Senkung. Auch von der Senkung der Kapitalsteuersätze profitieren wenig kapitalintensive Firmen nicht. Die Erhöhung der Kinder- und Ausbildungszulagen hingegen schlägt bei allen voll durch. Für eine noch unbestimmte Anzahl von KMU dürfte es mit der kantonalen Umsetzung der USR III auch zu Mehrbelastungen kommen. So viel zu den behaupteten «Steuergeschenken» für Unternehmen...

Grund dafür ist die problematische Vermischung von steuerpolitischen und sozialpolitischen Massnahmen. Deshalb ist für mich klar: Da es sich um eine Steuerreform handelt, sollten auch die auf kantonaler Ebene getroffenen Ausgleichsmassnahmen für die Bevölkerung rein steuerpolitischer Natur sein. Alles andere ist ordnungspolitisch falsch.

Dies wird noch zu Diskussionen füh-
ren – auch in anderen Kantonen, wo 
ähnliche Kompensationsmassnahmen geplant sind. Aber ich denke nicht daran, 
wegen einiger Kritikpunkte das grosse Ganze zu gefährden. Das wäre grobfahrlässig. Und dafür sind – leider – andere zuständig.

* Marcel Schweizer, Präsident des Gewerbeverbandes 
Basel-Stadt und Inhaber eines Gartenbau-Unternehmens

Die TribĂĽne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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