Publiziert am: 08.07.2016

Für den regionalen Personenverkehr

BAHNINFRASTRUKTUR – Die neuen Verpflichtungskredite bieten Transportunternehmen mehr Planungssicherheit und dem Bundesamt für Verkehr mehr Flexibilität. Eine Staffelung der Freigabe macht aber keinen Sinn.

Der Bundesrat will künftig mit Verpflichtungskrediten die Finanzierung des regionalen Personenverkehrs bei der Bahn sicherstellen. Sie lösen das bisherige Instrument des Zahlungsrahmens ab. Dazu muss das Personenbeförderungsgesetz (PBG) geändert werden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat sich in zustimmendem Sinne an der Vernehmlassung beteiligt. Er unterstützt einen ersten Verpflichtungskredit in der Höhe von 3,97 Milliarden Franken zur Abgeltung von Leistungen im regionalen Personenverkehr für die Zeitdauer von 2018 bis 2021.

Mehr Flexibilität dank ­Verpflichtungskrediten

Die Bundesversammlung beschliesst für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots jeweils für vier Jahre einen Verpflichtungskredit. Bisher galt, dass das Parlament für die Abgeltung der ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots jeweils für vier Jahre einen Zahlungsrahmen und dessen zeitliche Aufteilung beschliesst und dieser bei der jährlichen Beratung des Voranschlages des Bundes berücksichtigt wird. Der Vorteil der neuen Lösung mit Verpflichtungskrediten liegt darin, dass die Transportunternehmen mehr Planungssicherheit und das Bundesamt für Verkehr mehr Flexibilität erhalten. Die finanziellen Beiträge müssen nicht jedes Jahr den ordentlichen Budgetprozess durchlaufen. Das macht auch sachlich Sinn. Die Beschaffung von Rollwagenmaterial und der Streckenausbau sind mehrjährige Prozesse.

Vier Milliarden für vier Jahre

Gemäss Bundesrat soll der Eigenfinanzierungsgrad des regionalen Personenverkehrs steigen. Heute decken die Passagiere nur rund 50 Prozent der Kosten. Der Zürcher Verkehrs­verbund z.B. weist einen Kostendeckungsgrad von über 60 Prozent aus. Der sgv fordert, dass der Eigenfinanzierungsgrad im regionalen Personenverkehr noch stärker gesteigert wird. Mit den Neuanschaffungen muss deshalb auch die Transportleistung erhöht werden. Von den zusätzlichen Investitionen müssen vor allem die grossen Pendlerströme profitieren können. Dies führt zu einer Entlastung der Strasse und zu weniger Stau.

Im Vordergrund stehen Projekte im Arc lémanique und in der Waadt, der Angebotsausbau der S-Bahn Zürich und der S-Bahn St. Gallen, die Modernisierung der Bahninfrastruktur in der Region Bern-Solothurn sowie der Ausbauschritt Eppenberg und weitere Projekte. Das Geld für den regionalen Personenverkehr muss dort eingesetzt werden, wo es am meisten Personentransportleistung erzielen kann.

«DIE STAFFELUNG DER KREDITE ERGIBT KEINE PLANUNGSSICHERHEIT.»

Nicht nachvollziehbar für den Gewerbeverband ist der Vorschlag des Bundesrates, die Freigabe der vier Milliarden zu staffeln. Wenn mit längerfristiger Planungssicherheit und Flexibilität für die Bahnunternehmen argumentiert wird, ergibt eine Staffelung der Freigabe des Verpflichtungskredits keinen Sinn. Das Wachstum des regionalen Personenverkehrs darf keinesfalls zu falschen Anreizen und Überbestellungen führen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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