Publiziert am: 20.11.2015

«Für die Kunden sehe ich kaum einen Nutzen»

WILLY GRAF – Besserer Anlegerschutz oder steigende Bürokratie auf Kosten der Anleger? Das meint ein Finanzdienstleister und ­Vorsorgeexperte zum neuen Finanzdienstleistungsgesetz.

Schweizerische Gewerbezeitung: Was stört Sie am neuen Finanzdienstleistungsgesetz (Fidleg)?

n Willy Graf: Am meisten stört wohl die Entmündigung des Anlegers. Durch immer mehr zu unterschreibende Papiere, durch immer mehr ohne Not erlassene zusätzliche Absicherungen der Produktanbieter, Depotbanken und deren Rechtsabteilungen bleibt dem Anleger und dem Berater kaum mehr genug Zeit für die Anlageberatung als solche. Die Kunden werden in der Zukunft mit «nicht Anlage relevanten» Informa­tionen überflutet, die sie kaum verarbeiten können.

Welchen Nutzen haben kleine Anleger vom neuen Fidleg?

nIm Moment ist ein Nutzen kaum ersichtlich. Die Kosten steigen – und bezahlen wird diese der Anleger. Entweder durch höhere Gebühren oder durch Ausschluss vom Markt. Die Grossbanken planen derzeit alle ein standardisiertes Angebot für «kleine» Anleger. Von Beratung oder Unterstützung bei der Auswahl von Anlagen keine Spur mehr. Und «klein» heisst für diese Unternehmen: Anleger mit Summen bis zu 250 000 Franken! Das sind für uns bereits grosse Anleger und verdienen unsere nötige Beratung und Unterstützung. All dies bedeutet in der Konsequenz, dass genau jene Anlegergruppe, die man schützen will, am stärksten unter dem Fidleg leidet. Im Klartext: Die «kleinen» Anleger rentieren nicht mehr.

Die positiven Punkte – einfachere Produkteerklärung sowie die Führung eines historisch nachweisbaren Kundendossiers – praktizieren seriöse Finanzdienstleister bereits seit Jahren. Auch die Vorgabe der transparenten Darstellung der Drittvergütungen stört unser Unternehmen z.B. nicht, weil wir immer schon kommuniziert haben, wie sich unsere Entschädigung darstellt. Das wird eher ein Problem für die Banken werden.

Die Finanzdienstleister wollen mit «Qualität» überzeugen. Was bedeutet dies konkret?

nQualität in der Beratung ist immer dann gegeben, wenn eine Partei nicht überfordert ist. Dann, wenn Anleger und Finanzdienstleister auf Augenhöhe zusammenarbeiten. Das heisst: Der Finanzdienstleister kennt die Möglichkeiten des Anlegers, und der Anleger versteht die darauf empfohlenen Massnahmen.

«AM STÄRKSTEN LEIDEN DIE ‹KLEINEN› ANLEGER – SIE RENTIEREN ganz einfach NICHT MEHR.»

Qualität bedeutet auch, dass das, was einmal vor Jahren abgemacht wurde, bei Unstimmigkeiten immer wieder als Beweisgrundlage herangezogen werden kann. Das verhindert Diskussionen und gibt volle Transparenz für Anleger und Berater.

Wie hält es Ihre eigene Firma, die VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG, mit der Qualität?

nUnser Unternehmen berät nur Kundinnen und Kunden, die einen Vorsorgeplan erstellen lassen. Damit wird die erwähnte Beweisgrundlage erstellt. Das kostet den Kunden zwar etwas Honorar, aber dafür sind alle finanziellen Daten und damit auch die Möglichkeiten des Anlegers auf alle Zeiten erfasst. Der Plan zeigt u.a. auf, wie hoch das Haushaltsbudget des Anlegers und wie hoch seine Einnahmen (Löhne, Mieten und Renten) sind. Das zeigt dann auch dem Laien schnell, ob noch Mittel für die Anlage übrig bleiben. Die Berater können dann nämlich dank der Klarheit des Planes nur im Rahmen der dort festgestellten finanziellen Möglichkeiten sowie entsprechend dem individuellen Risikoprofil des Anlegers Massnahmen ergreifen. Der Anleger kann das leicht «nachrechnen».

Das hat sich bei Tausenden von zufriedenen Kundinnen und Kunden bestens bewährt. Der Vorsorgeplan ist flexibel, übersichtlich, auch für den Laien verständlich und nachprüfbar. Für die Qualität der Beratung ist ebenfalls wichtig, dass die Berater sich an der langfristigen Perspektive des Anlegers orientieren. Auch im Alter 90 sollte er noch von der Planung profitieren – und wenn es nur dadurch ist, dass er seine Ausgaben noch bezahlen kann.

Interview: Gerhard Enggist

ZUR PERSON

Willy Graf, lic. iur. HSG, ist Inhaber der VVK Vorsorge- und Vermögenskonzepte AG ind Teufen ∕AR. Der Vorsorgeexperte war Gründungs­dozent für Finanzplanung am heutigen Institut für Finanzplanung IfFP. Er ist Präsident des VALIDITAS Fachverbands Schweizer Finanzdienstleister. Seit 1997 berät Graf mit seinem Team Familien, Einzelpersonen, institutionelle Anleger und Pensionskassen mit neutralen und unabhängigen Vorschlägen zur Vorsorge-, Anlage- und Steueroptimierung.

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