Publiziert am: 11.12.2015

Für Markt und Transparenz

BAHNINFRASTRUKTUR – Der Gewerbeverband begrüsst Ansätze zu mehr Wettbewerb im Eisenbahnwesen – und hegt wichtige Vorbehalte gegen die Neuregelung der Bahninfrastruktur.

Die Organisation der Bahninfrastruktur in der Schweiz genügt den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Deswegen soll sie in verschiedenen Bereichen modernisiert werden. Neue Regelungen sollen für mehr Transparenz und weniger Diskriminierungspotenzial auf dem Schienennetz sorgen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Vorlage in Vernehmlassung gegeben.

«FÜR DIE TRASSENVERGABE MUSS politische UNABHÄNGIGKEIT 
GARANTIERT WERDEN.»

Fehlende Gesamtschau

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst mehr Markt und Transparenz im Eisenbahnwesen. Seit der Bahnreform I vor bald 20 Jahren werden Versuche unternommen, die Wettbewerbsfähigkeit der Bahn zu verbessern. Dies gelingt allerdings nicht im ausreichenden Mass. Der Kostendeckungsgrad der SBB bewegt sich immer noch bei etwas über 40 Prozent. Mit der Annahme der FABI-Vorlage am 9. Februar 2014 wird die Querfinanzierung von der Strasse zur Schiene zementiert. Ansätze von Wettbewerb gibt es zwar beim Güterverkehr, der allerdings aufgrund der Bedingungen nicht voll zum Tragen kommt. Die marktbeherrschende Stellung von SBB Cargo führt nicht zu mehr Wettbewerb. Aus grundsätzlichen Überlegungen und wegen der fehlenden Gesamtschau hat der Schweizerische Gewerbeverband das Gütertransportgesetz abgelehnt. Der Personenfernverkehr unterliegt gar keinem Wettbewerb, da die Konzession bei den SBB liegt. Der Regionalverkehr ist stark defizitär.

Interessenkonflikte absehbar

Die Absicht des Bundesrates, Diskriminierungspotenziale zu reduzieren und mehr Markt im Bahnverkehr anzustreben, ist zu unterstützen. Noch sieht der Bundesrat keinen Bedarf, die Trennung von Infrastruktur und Betrieb ganz vorzunehmen. Er will an der integrierten Bahn festhalten. Organisatorisch und rechnerisch ist die Infrastruktur vom Verkehr getrennt, bleibt aber in der Gesamtverantwortung der Bahnunternehmen. Damit sind Wettbewerbsverzerrungen weiterhin möglich. Der Bund ist Eigentümer der SBB und Aktionär der BLS und nimmt gleichzeitig Funktionen als Regulator wahr, was Interessenkonflikte zur Folge haben kann. Um den Markt wirklich zu liberalisieren, wird langfristig eine Trennung unumgänglich sein. Die Regulierungs- und Planungsinstitutionen sollen von der Bahn unabhängig sein.

Die AG darf ruhig bleiben

Für die Trassenvergabestelle muss politische Unabhängigkeit garantiert werden. Die erkannten Mängel der heutigen Trasse Schweiz AG sind zu beheben. Wieso die Form der Aktiengesellschaft aufgegeben und stattdessen die Trassenvergabestelle zu einer Bundesanstalt werden soll, leuchtet nicht ein. Die Form der Aktiengesellschaft könnte beibehalten werden. Aufgrund des Fehlens von allgemeinen gesetzlichen Grundlagen zur Bildung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt ist der vom Bundesrat gewählte Weg aufwändiger und komplizierter. Bei der Bestellung der Organe ist deshalb sicherzustellen, dass Verwaltungsrat, Geschäftsleitung und Revisionsstelle mit unabhängigen Persönlichkeiten besetzt werden.

Die Vernehmlassungsvorlage umfasst weitere Punkte wie Systemführerschaft, Mitwirkungsrechte der Eisenbahnversorgungsunternehmen und zusätzliche Passagierrechte. Voraussetzungen für die Systemführerschaft müssen mehr Effizienz und Interoperabilität sein. Nur so machen einheitliche Standards Sinn.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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