Publiziert am: 22.01.2016

Für weniger Hemmnisse

TTIP – Mithilfe der transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft sollen tarifäre und nicht tarifäre Handelsschranken abgebaut werden. Die EU und die USA vermitteln seit Juli 2013.

Konkret geht es bei den Verhandlungen zwischen den USA und der EU um Marktzugang (Zollabbau, öffentliche Aufträge), regulatorische Zusammenarbeit und die globale Regelentwicklung. Obgleich zahlreiche tarifliche Barrieren sowie Mengenbeschränkungen bestehen, überqueren heute schon Waren, Dienstleistungen und Kapital den Atlantik ohne grössere Reibungsverluste. Lediglich noch vier bis sieben Prozent des Handelsvolumens sind Zöllen zuzuordnen. Für dieses Abkommen ist deshalb der Abbau von nichttarifären Handelsbeschränkungen zentral. Dazu gehören beispielsweise die Gleichbehandlungen bei öffentlichen Aufträgen, die Angleichung von Umwelt- und Gesundheitsstandards, die Harmonisierung von Industriestandards, Deregulierung des Finanzsektors, Massnahmen im Urheberrecht etc.

Das erklärte Ziel beider Seiten, bis 2015 einen Abschluss zu erzielen, ist noch nicht erreicht. Allerdings sind die Chancen für ein Gelingen intakt, da das Projekt auf beiden Seiten des Atlantiks breite Unterstützung geniesst. Für einen Verhandlungsabschluss sprechen auch die blockierten WTO-Verhandlungen und die nach wie vor schwache Konjunktur im EU-Raum. Sowohl die USA als auch die EU versprechen sich durch das Freihandelsabkommen Wachstumsimpulse und die Schaffung neuer Arbeitsplätze in einem Markt mit rund 800 Millionen Bürgern, der beinahe die Hälfte der globalen Wirtschaftsleistung und ein Drittel des Welthandels auf sich vereint.

Die zwei grössten ­Handelspartner

Die EU und die USA sind nicht nur global die handelspolitischen Schwergewichte, sondern auch die zwei grössten Handelspartner der Schweiz. Etwa zwei Drittel aller Schweizer Exporte gehen in die EU (56 Prozent) und die USA (11 Prozent). Wenn sich die EU und die USA auf dem jeweils anderen Markt günstigere Rahmenbedingungen einräumen als der Schweiz, könnte die Schweizer Wirtschaft voraussichtlich benachteiligt werden.

n Tarifärer Bereich (Zölle): Das erklärte Ziel ist unter anderem eine möglichst umfassende Zollabschaffung. In Bezug auf den Marktzugang besteht für die Schweiz im tarifären Bereich daher ein reelles Diskriminierungspotenzial. Schweizer Industrieprodukte hätten in erster Linie auf dem US-Markt schlechtere Zugangsbedingungen als Konkurrenzprodukte aus der EU.

n Regulatorischer Bereich: Je nach Verhandlungsergebnis könnte das Diskriminierungspotenzial im regulatorischen Bereich, bei den Dienstleistungen oder beim öffentlichen Beschaffungswesen grösser sein als bei den Zöllen. Durch das Freihandelsabkommen sollen denn auch im regulatorischen Bereich (technische Vorschriften) Handelsschranken abgebaut werden. Diesbezüglich existieren zwei Möglichkeiten: das Harmonisieren bestehender und zukünftiger technischer Regulierungen sowie die gegenseitige Anerkennung unterschiedlicher Produktvorschriften. Würden die USA und die EU technische Regulierungen harmonisieren, dürften die schweizerische wie auch die globale Wirtschaft profitieren, da dies auch andere Länder dazu veranlassen dürfte, ihre technischen Regulierungen an jene der beiden grossen Wirtschaftsblöcke anzupassen.

n Standortattraktivität: Ein Freihandelsabkommen EU-USA könnte sich generell negativ auf die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft auswirken. Die USA sind das drittwichtigste Herkunftsland von ausländischen Direkt­investitionen mit einem Kapitalbestand von rund 70 Mrd. Franken. Derzeit beschäftigen US-Firmen rund 23 000 Personen in der Schweiz. Die Gefahr besteht, dass US-Firmen mit Hauptsitz in der Schweiz in die EU abwandern könnten, wenn sie dort attraktivere Standortbedingungen vorfinden.

Dieter Kläy,

Ressortleiter sgv

Brüssel

Treffen der ­Sozialpartner

Vergangenen November haben sich Vertreter der Sozialpartner aus den Mitgliedsstaaten der EU in Brüssel zu einer Konferenz eingefunden. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv war als Gast eingeladen. Der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, betonte in seiner Eröffnungsansprache, dass die Phase der faktenfreien Diskussion zu TTIP zu Ende sei. Alle Dokumente, die unter EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström erarbeitet worden sind, seien nun im Internet einsehbar. Schulz gab der Hoffnung Ausdruck, dass auch auf amerikanischer Seite die Texte offengelegt werden. Das Jahr 2016 werde zentral. Es gehe jetzt darum, den bestmöglichen gemeinsamen Nenner zu finden, damit die Verhandlungen abgeschlossen werden können. Zur Sozialpartnerschaft äusserte sich EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström. Es werde Gewinner und Verlierer geben, Jobs in gewissen Branchen werden abnehmen, in anderen zunehmen. Aber die ökonomischen Benefits seien gut für die Sozialpartner. Die Unternehmen sollten genügend Zeit haben, sich auf die Neuerungen einzustellen. Die sozialpartnerschaftlichen Standards in Europa würden auch für das Freihandelsabkommen gelten. Dazu gehören Arbeitnehmerrechte und Umweltstandards. Es soll keine unlauteren Wettbewerbsvorteile geben. Insgesamt soll das globalisierte Dorf etwas fairer gestaltet werden, weshalb es Standards braucht, wie Malmström ausführte. In einzelnen Panels sind Fragen wie wirtschaftliche Vorteile für die KMU, Transparenz und Demokratie und andere mehr vertieft worden.

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