Publiziert am: 18.11.2016

Gewerbe und Bauern Hand in Hand

ALTERSREFORM 2020 – Kein teurer Leistungsausbau, aber Verbesserungen für Menschen mit 
tiefem Einkommen: Bauernverband und Gewerbeverband präsentieren neuen Lösungsvorschlag.

Gemeinsam geht es besser: Der Schweizerische Gewerbeverband (sgv) und der Schweizer Bauernverband (SBV) haben einen neuen Kompromissvorschlag in die Debatte über die Altersreform 2020 eingebracht. Mit diesem werden tiefe Einkommen nicht zu stark belastet. Das Leistungsniveau in der 2. Säule wird beibehalten und die Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen kann dank 
differenzierteren Massnahmen, wie einer 10-Prozent-Erhöhung der AHV-Minimal­renten, verbessert werden.

Blockade vermeiden

«Mit dem Kompromissvorschlag wollen der sgv und der SBV eine Blockade zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat vermeiden», halten sgv-Direktor und Nationa­lrat Hans-Ulrich Bigler und SBV-Direktor und Nationalrat Jaques Bourgeois (beide FDP) fest. Das Modell sieht als wesentlichste Kompensationsmassnahme bei einem gleichbleibenden versicherten Lohn höhere Altersgutschriften in der beruflichen Vorsorge vor. Bei der 1. Säule sollen die Minimalrenten um 10 Prozent angehoben werden. «So können zusätzlich bis zu 300 Millionen Franken für die 
Verbesserung der Vorsorge von Personen mit tiefen Einkommen eingesetzt werden», sagt Gewerbedirektor Bigler. Finanziert werden soll der 
gezielte Leistungsausbau bei der AHV über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,1 Prozent.

Knappe Mittel gezielt einsetzen

«Mit der neuen Lösung werden junge Versicherte und Menschen im Niedriglohn­bereich nicht mit massiven Mehrkosten bei der Altersvorsorge 2020 belastet», hält Bauerndirektor Bourgeois fest. «Diese negative Konsequenz der im September vom Nationalrat verabschiedeten Fassung kann vermieden werden.» Der Kompromiss­vorschlag von sgv und SBV kommt der Version des Ständerats entgegen, stellt aber sicher, dass die Mittel mit Fokus dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Neues Modell als «dritter Weg»

Das Modell ist nach Ansicht der Initianten «ein differenzierter und konsensfähiger Kompromiss zwischen den Vorschlägen der grossen und der kleinen Kammer. Auf einen teuren Leistungsausbau, der angesichts der gravierenden Finanzierungs­probleme der Altersvorsorge fehl am Platz wäre, wird verzichtet. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass mit verkraftbaren Mehrkosten eine weitgehende Kompensation erreicht wird.» Der sgv und der SBV sehen ihr Modell als dritten Weg, mit dem eine Blockade in der Altersreform 2020 verhindert werden kann.

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