Publiziert am: 20.01.2017

Gut versichert ins Skivergnügen

VERSICHERUNGSRATGEBER – Ein Team-Event in Form eines Skitages kann eine willkommene ­Abwechslung sein. Aber wie sieht das bezüglich Versicherung aus, sollte sich jemand verletzen?

L. K. aus W.: Ich führe eine Druckerei und beschäftige ein Team von Voll- und Teilzeitmitarbeitenden. Mit den aktuell schönen Winterverhältnissen plane ich einen Team-Skitag. Dabei stelle ich mir die Frage, wer die Unfallkosten trägt, wenn ein Mitarbeiter einen schweren Unfall in den Schweizer Bergen erleidet und mit dem Helikopter transportiert werden müsste? Wie sähe es aus, wenn sich der Vorfall im Ausland, etwa in den deutschen oder österreichischen Alpen 
ereignen würde?

Sehr geehrter Herr K.: Sofern Ihre Mitarbeitenden mehr als acht Stunden in der Woche arbeiten, würden die Kosten weitgehend von der obligatorischen Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) getragen. Sie übernimmt in der Schweiz sowohl die Notfallbergung – sofern medizinisch notwendig sogar mit einem Helikopter – als auch die Spitalbehandlung in der allgemeinen Abteilung. Bei einem Unfall im Ausland trägt die obligatorische Unfallversicherung diese Transportkosten auch, allerdings limitiert.

Die Unfallversicherung unterscheidet zwischen Berufs- (BU) und Nichtberufsunfällen (NBU): Für einen NBU-Versicherungsschutz – also für Freizeitunfälle – muss selbst gesorgt werden. Der Grund für diese Regelung liegt auf der Hand: Arbeitszeiten von weniger als einem Tag pro Woche gelten als Nebenverdienste. Solche Lohnausfälle bedrohen die Existenz kaum, weshalb dieses Risiko gesetzlich nie durch den Arbeitgeber versichert ist.

Heilungskosten im Ausland

Bei einem allfälligen Spitalaufenthalt im Ausland ist zwischen EU-/EFTA-Ländern und anderen Regionen zu unterscheiden. Da im ersten Fall bilaterale Abkommen greifen, trägt die gesetzliche Unfallversicherung alle Lasten, die in allgemeinen Abteilungen eines lokalen Spitals anfallen. 
In den restlichen Regionen wird ­maximal das Doppelte dessen ver­gütet, was eine vergleichbare stationäre Behandlung in der Schweiz 
kosten würde.

Bei Teilzeitarbeitskräften mit weniger als acht Arbeitsstunden pro Woche gilt der Freizeitunfall über die obligatorische Krankenversicherung (KVG) als versichert. Das KVG 
übernimmt die Kosten für Notfalltransporte innerhalb der Schweiz zur Hälfte, allerdings wiederum limitiert bis zu einer Jahrespauschale von 5000 Franken. Spitalbehandlungen im Ausland sind ebenfalls versichert – auf der Basis der Tarifkosten für die allgemeine Abteilung im Wohnsitzkanton. Bilaterale Abkommen mit EU-/EFTA-Staaten dagegen sehen die volle Übernahme der Kosten vor, sofern diese die lokal üblichen Tarife im eigenen Land nicht übersteigen.

Zusatzversicherungen für 
Transportkosten

Verschiedene Versicherer bieten 
Zusatzdeckungen an zu vergleichsweise günstigen Konditionen. Eine potentielle Versicherungslücke besteht besonders in den USA oder in Kanada, weil der normale Versicherungsschutz für die dortigen teuren Gesundheitssysteme nicht ausreicht. Das gilt es besonders bei Notfalltransporten im Ausland und für die Rückführung in die Schweiz zu beachten. Wenden Sie sich an Ihren Berater, damit Sie allfällige Kosten für einen Heli-Transport nicht aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, weil diese über die subsidiäre Unfalldeckung gemäss KVG nicht eingeschlossen sind.

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