Publiziert am: 19.05.2017

Herber Rückschlag beim Eigenmietwert

TribĂĽne

Als Präsident des Hauseigentümerverbandes Schweiz sowie des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich setze ich mich seit jeher für die Interessen der Immobilieneigentümer ein. Ein bei Wohneigentümern stets präsentes Thema liegt mir besonders am Herzen – die ungerechtfertigte Besteuerung des Eigenmietwerts.

Das Wahlrecht als adäquate Lösung

Im Nachgang zur nur knapp abgelehnten Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» reichte ich im März 2013 die Motion «Sicheres Wohnen. Einmaliges Wahlrecht beim Eigenmietwert» ein. Meine Motion verlangte die Einführung eines Wahlrechts bei der Besteuerung von selbstgenutztem Wohneigentum am Hauptwohnsitz und präsentierte damit eine ausgewogene Lösung im Bereich der Eigenmietwertproblematik. Ferienimmo­bilien und Renditeliegenschaften im Privat­vermögen wurden von meiner Motion nicht erfasst und hätten weiterhin der geltenden 
Besteuerung unterstanden. Nach der Ausübung des Wahlrechts in einem vom Wohneigentümer selbst festgelegten Zeitpunkt wäre der Eigenmietwert der eigenen Immobilie nicht mehr als steuerbares Einkommen angerechnet worden. Die Abzugsmöglich­keiten für Verwaltung sowie Versicherungsprämien wären entfallen, während Schuld­zinsen und Unterhaltskosten nur noch beschränkt abzugsfähig gewesen wären.

Als Vertreter der Immobilieneigentümer war und ist es mir ein Kernanliegen, eine adäquate Lösung im Bereich der Eigenmietwertbesteuerung beim selbstg­enutzten Wohneigentum zu finden. Meine Motion präsentierte eine ausgewogene Lösung, die zugleich auch dem Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung ent­sprochen hätte. Weiter hätte die Umsetzung der Motion durch Einführung eines Wahlrechts einen Anreiz zum Schuldenabbau ohne steuerliche Bestrafung geschaffen, und die Bedeutung des Eigenheims als Altersvorsorge wäre gestärkt worden.

Enttäuschender Entscheid in Bern

Im September 2014 hiess der Nationalrat meine Motion mehrheitlich gut. Ein erster Meilenstein war geschafft, und sowohl ich als auch die Wohneigentümer nahmen erfreut zur Kenntnis, dass sich eine Vielzahl der Nationalräte hinter unser Anliegen stellte.

Die Behandlung durch den Ständerat liess hingegen lange Zeit auf sich warten. Erst am 10. Januar 2017, über zwei Jahre nach dem Entscheid des Nationalrats, urteilte die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben über meine Motion und beantragte mit 6 zu 3 Stimmen, diese abzulehnen. Einzig die Kommissionsmitglieder SR Hannes Germann, SR Ruedi Noser sowie SR Peter Föhn unterstützten die Interessen der Wohneigentümer.

Zu meinem grossen Bedauern folgte die Mehrheit des Ständerats am 28. Februar 2017 dem Antrag der ständerätlichen Kommission und lehnte meine Motion ab. Immerhin zeigten 16 der anwesenden Ständeräte, dass sie die Interessen der Wohneigentümer wahrgenommen haben und stimmten für meine Motion.

Kommissionsinitiative ohne Inhalt

Im Zuge der Beratungen in der ständerät­lichen Kommission und auch bei der Behandlung im Ständerat wurde der Handlungsbedarf bei der Eigenmietwertproblematik jedoch weithin erkannt und aus nahezu allen Reihen bejaht. Im Zuge dessen entschied sich die ständerätliche Kommission, ihrerseits die parlamentarische Initiative «Systemwechsel bei der Eigenmietwertbesteuerung» zu verabschieden. Diese strebt einen System­wechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung an. Dabei ist die Initiative jedoch äusserst vage gehalten und enthält keinerlei Eckpunkte, wie der Systemwechsel konkret ausgestaltet werden soll. Aufgrunddessen ist es zum aktuellen Zeitpunkt kaum möglich, sich eine detaillierte Meinung über den Vorstoss zu bilden und diesen konstruktiv zu diskutieren.

Obgleich die Enttäuschung über den negativen Entscheid zu meiner Motion schmerzt, nehme ich dennoch erfreut zur Kenntnis, dass die zahlreichen Vorstösse und mein Einsatz in der Politik teilweise zum Ziel geführt haben – der Handlungsbedarf bei der Eigenmietwertbesteuerung ist mehr als offensichtlich. Anlässlich der Behandlung im Ständerat erklärte sogar Bundesrat Ueli Maurer, dass seinerseits grosser Handlungs­bedarf gesehen wird und mit einem Entgegenkommen gerechnet werden darf.

Dennoch ist der Tag nicht vor dem Abend zu loben. Denn diverse Vorstösse zum Thema Eigenmietwert scheiterten an der konkreten Umsetzung. Daher erwarte ich gespannt, wie die ständerätliche Kommission ihre Initiative umzu­setzen gedenkt. Bis eine konkrete Vorlage auf dem Tisch liegt, wird es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, zunächst muss noch die nationalrätliche Schwesterkommission ihre Zustimmung erteilen.

* Nationalrat Hans Egloff ist Präsident des Haus­-
eigen­tümerverbands Schweiz HEV.

Die TribĂĽne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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