Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Ihr Giftschein ist seit 10 Jahren abgelaufen Die nächsten Kurse beim SIU
Neues Chemikalienrecht
Bis zum 31. Juli 2005 regelte das Giftgesetz den Umgang und die Kennzeichnung von Chemikalien mit gesundheitsschädigenden Eigenschaften. Für den Kauf von Produkten der damaligen Giftklasse 2 benötigten Privatpersonen einen Giftschein, für solche der Giftklasse 3 musste eine Empfangsbestätigung unterzeichnet werden. Seit dem 1. August 2005 ist nun das neue Chemikalienrecht in Kraft getreten, welches das Giftgesetz inklusive Giftschein ablöst. Obwohl diese Änderung bereits über zehn Jahre her ist, sind die meisten Personen, welche im Besitz eines solchen Giftscheines sind, ungenügend aufgeklärt.
Neue Gefahrensymbole
Die Verwendung des europäisch anerkannten «Globally Harmonized System» (GHS) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung ist für alle nach dem 1. Juni 2005 hergestellten Chemikalien obligatorisch. Eine Totalrevision der Chemikalienverordnung war notwendig, um in diesem Bereich auf das anwendbare europäische Recht zu aktualisieren. So wurde die frühere Einteilung in Giftklassen durch eine differenzierte Kennzeichnung mit Gefahrensymbolen und Risikohinweisen (R-Sätze) ersetzt.
«Sachkenntnis Chemikalienrecht»
Wer nun Stoffe der Gruppe 1 (lebensgefährlich, giftig beim Einatmen, krebserzeugend etc.) an berufliche Endverbraucher oder Stoffe der Gruppe 2 (Verätzungen, giftig bei Verschlucken etc.) sowie Pfeffersprays an Privatpersonen abgibt, benötigt das Zertifikat «Sachkenntnis Chemikalienrecht», welches in einem 2-tägigen Kurs erlangt werden kann. Wer dieses nicht besitzt und die Stoffe abgibt, macht sich strafbar. Dies betrifft zum Grossteil den Detailhandel (Baumärkte, Farbgeschäfte, Gartencenter), jedoch auch in bestimmten Situationen den Handwerker. Wenn ein Bodenleger ein Parkettpflegemittel, der Maler Verdünner oder der Gärtner ein Pflanzenschutzmittel abgibt, muss die Kundschaft über die Gefahren und die sachgemässe Entsorgung aufgeklärt werden.
Übergangsfrist am 1. Juni 2016 abgelaufen
Da die Kommunikation des BAG bis heute nicht sehr offensiv war, wurde eine Übergangsfrist bis 1. Juni 2016 gewährt. Diese ist nun abgelaufen und die Überprüfungen der Betriebe durch die Kantone beginnen. Diese können Verwarnungen und Bussen aussprechen. Auch die Kommunikation durch einzelne Kantone per Post wurde gestartet. Personen mit dem Zertifikat «Sachkenntnis Chemikalienrecht» sind verpflichtet, ihr Wissen aktuell zu halten und aufzufrischen. Personen, die das Zertifikat zwischen 2005 und 2012 erlangt haben, wird empfohlen, einen Refresher-Kurs zu besuchen.
Kurse & Infos
Zürich 19.08.2016
Bern 15.09.2016 (nur noch wenige Plätze)
Zürich 21.10.2016 (nur noch wenige Plätze)
Bern 17.11.2016 (nur noch wenige Plätze)
Zürich 08.12.2016
Informationen zu den Kursen sowie allgemeine Informationen und Merkblätter zum Chemikalienrecht, den neuen Gefahrensymbolen und den Giftklassen finden Sie unter folgenden Internetseiten.
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