Publiziert am: 19.05.2017

Im Schnitt Kosten von 280 Franken

VERZUGSSCHÄDEN – Nicht bezahlte Rechnungen führen zu hohen Kosten für die Gläubiger. 
Diese sollen den Schuldnern und nicht den zahlenden Kunden überwälzt werden.

Waren und Dienstleistungen werden bestellt, aber nicht immer bezahlt. Gläubiger verlieren so jährlich über zehn Milliarden Schweizer Franken. In diesen Forde­rungs­ausfällen nicht enthalten sind jene Kosten, welche von den Gläubigern zusätzlich für Inkassomassnahmen aufgewendet werden müssen. Diese Kosten müssen von den Unternehmen selber getragen werden respektive werden im Laufe der Preisgestaltung auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt. Am Schluss zahlt die Allgemeinheit für jene, die ihre Schulden nicht begleichen. Die Gerichte handhaben die Überwälzung dieser Kosten auf die Schuldner und Verursacher uneinheitlich. Für die Realisierung dieser Forderungen entstehen den Gläubigern zusätzlich Kosten.

Fehlende Instrumente

Die heutigen Instrumente zur Durchsetzung des Rechts des Gläubigers lösen das Problem, dass Schuldner ihre Rechnungen nicht begleichen, nicht. Die Forderung, allfällige Inkassokosten vertraglich oder über Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB zu vereinbaren, zielt an der Praxis der Realität vorbei. Gerade gewerbliche Betriebe haben in der Regel nicht die Möglichkeit, über AGB Bedingungen zu diktieren, wie sie z. B. grosse Telekommunikationsunternehmen oder andere grosse Unternehmen haben.

Eine Motion des Luzerner FDP-Nationalrats Peter Schilliger verlangt, dass der Schuldner, welcher Kosten durch Spät- oder Nichtzahlung verursacht, diese nach dem Verursacherprinzip dem Gläubiger zu ersetzen hat. Laut Motionär geht es nicht an, dass säumige Zahler durch ihr Verhalten der Allgemeinheit einen Schaden verursachen. Weder die Lieferanten noch korrekt handelnde Kunden (durch Preis­aufschläge) sollen für den Schaden, welcher durch Zahlungsverzug Einzelner entsteht, aufkommen müssen.

Die Sicht des Experten

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat deshalb beim Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen der Universität St. Gallen ein Gutachten in Auf­trag gegeben, das diesen Verzugsschaden erfasst.

Heiko Bergmann, Forschungsleiter und Lehrbeauftragter, gibt Auskunft:

«Weder die Lieferanten noch korrekt handelnde Kunden 
sollen für den ­Schaden aufkommen müssen.»

Schweizerische Gewerbezeitung: Wie lautet der Auftrag fĂĽr die Erstellung der Studie?

n  Heiko Bergmann: In der Untersuchung sollte ermittelt werden, wie hoch typischerweise der Aufwand bei einem KMU ist, wenn der Schuldner nach Rechnung und zwei Mahnungen nicht gezahlt hat. Wir sollten also ermitteln, welchen Aufwand ein Unternehmen treiben muss, um seine Forderung gegenüber dem Schuldner durchsetzen zu können.

 

Welche Methodik haben Sie angewandt?

n  Unser Vorgehen orientiert sich am Vorgehen des SECO bei der Abschätzung des administrativen Aufwands von Unternehmen infolge staatlicher Regulierungen. Wir gehen dabei von einem durchschnittlich effizienten KMU mit einer für seine Grösse typischen Infrastruktur aus. Den Arbeitsaufwand der einzelnen Arbeitsschritte – z. B. telefonische Kontaktaufnahme, Einholen einer aktuellen Betreibungsauskunft, Einleiten der Betreibung etc. – haben wir über einen Workshop mit KMU-Vertretern sowie über Interviews von Rechtsanwälten mit breiter Inkassoerfahrung abgeschätzt.

 

Was sind die Ergebnisse der Studie?

n  Nach Rechnung und zwei Mahnungen wenden Gläubigerunternehmen ca. 225 Minuten für Aktivitäten auf, die betriebswirtschaftlich und/oder rechtlich not­wendig sind, um ihre Forderung einzubringen oder einen Verlustschein zu erhalten. Hierbei handelt es sich um einen Durchschnitt über alle Schuldner. Dies entspricht Gläubigerkosten von 279,21 Franken.

Welche Konsequenzen lassen sich aus diesem Ergebnis ableiten?

n  Die Ableitung von Handlungsempfehlungen war nicht Gegenstand der Studie. Aus meiner persönlichen Sicht lassen sich aus dem Ergebnis die beiden folgenden Schlussfolgerungen ableiten: Aus betrieblicher Sicht verdeutlicht der hohe Aufwand, dass Unternehmen versuchen sollten, Zahlungsverzögerungen und Forderungs­ausfälle zu vermeiden. Dies kann geschehen durch Vorabklärungen der Kredit­würdigkeit, eine schnelle und regelmässige Rechnungstellung sowie eine konse­quente Umsetzung von Inkassomassnahmen.

Aus politischer Sicht zeigt der hohe Aufwand, dass Gläubiger bei einem Zahlungs­verzug des Schuldners häufig in einer schlechten Situation sind. Der hohe admini­strative Aufwand, der für die Durchsetzung einer Forderung notwendig ist, erklärt, warum es in der Praxis für das einzelne Unternehmen durchaus rational sein kann, eine ausstehende Forderung ab einem bestimmten Zeitpunkt einfach abzu­schreiben. Letztendlich führt so ein Verhalten aber dazu, dass all die Kunden, die sich korrekt verhalten und ihre Rechnung fristgerecht bezahlen, die entstehenden Kosten anteilig tragen müssen. Gerade im Bereich des rechtlichen Inkassos sind Spezialkenntnisse erforderlich, über die KMU typischerweise nicht verfügen und die eine umfangreiche Einarbeitung erforderlich machen. Es gibt aus meiner Sicht daher gute Argumente für eine Klarstellung und Verbesserung der Rechte von Gläubigern in der Schweiz.

Kl

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