Publiziert am: 22.04.2016

Inländervorrang prüfen

ZUWANDERUNG – Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates hat die Beratung der
Gesetzesentwürfe zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative aufgenommen.

Der Bundesrat strebt bei der Umsetzung der Zuwanderungsbeschränkung weiterhin eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern. Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will er zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen.

«DER SGV PRÜFT DIE VORSCHLÄGE IN ENGER ZUSAMMENARBEIT MIT SEINEN MITGLIEDERN.»

Weiter hat die Landesregierung auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.

Schritt in die richtige Richtung

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv wird in den kommenden Wochen unter engem Einbezug seiner Mitglieder das vom Bundesrat vorgeschlagene Umsetzungspaket zur Masseneinwanderungsinitiative analysieren. Ziel ist es, die verschiedenen Interessen und Ansprüche der Branchen möglichst gut zu berücksichtigen. Der vom Volk angenommene Verfassungstext fordert die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Interessen. Der sgv wird auf einer wirtschaftsfreundlichen Umsetzung der Vorlage beharren. Jetzt müssen alle Fakten, Forderungen und Bedingungen auf den Tisch. Die Wirtschaft braucht baldmöglichst Planungssicherheit in diesem zentralen Thema.

Prüfung des Inländervorrangs

Seit der Verabschiedung der bundesrätlichen Botschaft zur Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative ist von verschiedener Seite die Idee eines Inländervorrangs lanciert worden. Mutmasslich ist er bezüglich einer Verletzung des FZA als weniger einschneidend zu beurteilen als Höchstzahlen und Kontingente.

«EINZELNE BRANCHEN DÜRFEN NICHT GEGENEINANDER AUSGeSPIELT WERDEN.»

Für den sgv ist der Erhalt der bilateralen Abkommen von erster Priorität. Vor diesem Hintergrund steht der sgv einer Prüfung der Eckwerte, der potenziellen Indikatoren sowie der konkreten Umsetzung der neuen Zuwanderungssteuerung mittels eines Inländervorrangs grundsätzlich offen gegenüber. Erst nach Vorliegen der Ergebnisse eines solchen Prüfungsauftrags wird er ein abschliessendes Urteil hinsichtlich der Steuerung des Arbeitsmarktes mittels eines Inländervorrangs treffen können.

Prüfauftrag zum Inländervorrang

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) hat vor einer Woche beschlossen, von der Bundesverwaltung zusätzliche Informationen einzuholen. Insbesondere soll der Inländervorrang vertieft geprüft werden. Ebenfalls geprüft werden soll das sogenannte Tessiner Modell des ehemaligen Staatssekretärs und heutigen ETH-Professors Michael Ambühl. Dieses bezieht sich auf die Grenzgänger. Im Auftrag der Konferenz der Kantonsregierungen wird es angepasst. Das Modell sieht keine fixen Höchstzahlen für die Zuwanderung vor. Entscheidend wären stattdessen Messgrössen wie das Lohnniveau oder die Arbeitslosigkeit. Bei einer bestimmten Abweichung käme die Schutzklausel zur Anwendung. Diese würde gezielt in betroffenen Branchen oder Regionen angewendet. Nicht zu Unrecht wird von verschiedenen Branchenvertretern befürchtet, dass das Tessiner Modell einzelne Branchen gegeneinander ausspielen könnte.

Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr

Schon heute ist für den sgv klar, dass Kurzaufenthaltsbewilligungen bis zu einem Jahr für EU-/EFTA-Staatsangehörige nicht unter die Höchstzahlen und Kontingente fallen sollen. Der Bundesrat schlägt lediglich vier Monate vor. Aufgrund saisonaler Zyklen sind diverse Branchen auf eine flexible, rasche und unbürokratische Rekrutierung von Mitarbeitenden angewiesen. Über weitere Punkte wird der Schweizerische Gewerbeverband in engem Austausch mit seinen Mitgliedern in den nächsten Wochen und Monaten entscheiden. Die Debatte im Nationalrat wird voraussichtlich in der Herbstsession stattfinden.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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