Publiziert am: 21.10.2016

Ja – für die KMU-Wirtschaft

STEUERREFORM – Die Unternehmenssteuerreform III stellt die Schweiz vor die Frage: Soll unser Land steuerlich attraktiv bleiben oder lassen wir uns ins Abseits drängen?

Am 12. Februar 2017 werden die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger über eine der wichtigsten wirtschafts- und finanzpolitischen Vorlagen der letzten Jahre abstimmen: die Unternehmenssteuerreform III (USR III). Es geht vereinfacht gesagt darum, ob die Schweiz eine attraktive Steuerpolitik weiterführen oder ob sie das Risiko eingehen will, sich international ins Abseits zu stellen und Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu verlieren.

Unumgängliche Reform

Internationale Mindeststandards 
der OECD erfordern Anpassungen der Unter­nehmens­besteuerung. Die Schweiz muss handeln. Die heutige Sonderbesteuerung von rund 24 000 internationalen Gesellschaften mit über 150 000 Beschäftigten muss daher abgeschafft werden. Es geht um viel Geld: Obwohl sie nur etwa sieben Prozent der Unternehmen ausmachen, finanzieren Gesellschaften mit Sonder­besteuerung fast die Hälfte der Gewinnsteuereinnahmen des Bundes, nämlich rund 5,3 Milliarden Franken pro Jahr.

Das Parlament hat in der Sommersession 2016 ein Kompromisspaket verab­schiedet, das den internationalen Erfordernissen Rechnung trägt, aber gleichzeitig die Standortattraktivität der Schweiz erhalten und das Steuersubstrat sichern soll: die Unternehmenssteuerreform III, die den Kantonen verschiedene neue Instrumente als Ersatz für die bisherigen Sonderregelungen zur Verfügung stellt.

Guter Kompromiss ohne Plan B

Die SP Schweiz hat das Referendum gegen diese wichtige Steuerreform ergriffen; die Volksabstimmung findet am 12. Februar 2017 statt.

«FÜR DIE KMU-
WIRTSCHAFT IST DIEse 
STEUERREFORM VON GROSSER WICHTIGKEIT.»

Es handelt sich um eine typische Links-Rechts-Abstimmung. Seitens der Wirtschaft haben die KampagnenfĂĽhrung der Schweizerische Gewerbeverband sgv und economiesuisse ĂĽbernommen; der politische Lead liegt bei der FDP.

Folgende Argumente sprechen klar fĂĽr ein Ja zur USR III:

n Es handelt sich um einen ausgewogenen Kompromiss, der von den Kantonen mitgetragen und von den Finanz- und Volkswirtschaftsdirektoren ausdrĂĽcklich unterstĂĽtzt wird.

n Die heutige Sonderregelung für die internationalen Konzerne funktioniert nicht mehr, es braucht eine Ersatzlösung, um Steuerausfälle in der Höhe von bis zu 5,3 Milliarden Franken zu vermeiden.

n Mit der Steuerreform werden über 150 000 Arbeitsplätze erhalten und neue können dank einem auch künftig attraktiven Wirtschaftsstandort geschaffen werden.

«150 000 arbeitsplätze hängen an 
dieser steuerreform.»

n Die Kantone erhalten vom Bund mehr Geld – pro Jahr 1 bis zu 1,1 Milliarden Franken – und auf ihre Bedürfnisse abgestimmte neue Instrumente wie Patentbox oder zusätzliche Abzugsmöglichkeiten bei der Forschung und Entwicklung. Der Föderalismus und die Steuerhoheit der Kantone werden gestärkt.

n Für die KMU-Wirtschaft und den Mittelstand ist die Steuerreform von grosser Bedeutung, da über Zuliefer- und Dienstleistungsbetriebe viele Schweizer KMU von den Grosskonzernen profitieren. Es gibt nicht die «bösen» Grossen und die «guten» Kleinen; es gibt nur eine Volkswirtschaft als Schicksalsgemeinschaft.

«Es geht hier nicht um ‹gut› gegen ‹böse›.»

n Es geht nicht um Privilegien fĂĽr die Grosskonzerne, da die Schweizer KMU und die internationalen Gesellschaften mit den heutigen Sonderprivilegien in Zukunft gleich besteuert werden.

n Bei einem Nein zur Steuerreform ist mit einer mehrjährigen Rechtsunsicherheit zu rechnen. Das heutige System muss abgeschafft werden. Die Referendumsführer haben keine Alternative bzw. keinen Plan B vorzuweisen.

Rudolf Horber, Ressortleiter sgv a.i.

BREIT ABGESTÜTZTES JA zur Steuerreform

Städte und Gemeinden für die USR III

Der Bundesrat und alle Parlamentarier der SVP, FDP, CVP, GLP und BDP sagen geschlossen JA zur Unternehmenssteuerreform III. Doch auch den Gemeinden und Städten kommt bei 
der Steuerreform eine wichtige Rol-
le zu. Die nationale Vorlage schafft die Voraussetzung, damit Gemein-den und Kantone die heute international umstrittenen Steuerprivilegien abschaffen können, ohne dabei ihre Attraktivität als Wirtschaftsstandort aufs Spiel zu setzen und so Steuer-einnahmen und Arbeitsplätze zu 
sichern. «Als Präsidentinnen und Präsidenten von Schweizer Städten und Gemeinden sowie als Parlamentarierinnen und Parlamentarier sind wir von der Notwendigkeit der Steuerreform für die Städte und Gemeinden überzeugt», schreibt der Schaffhauser Ständerat Hannes Germann in seiner Funktion als Präsident des Schweizerischen Gemeinde­ver­bands SGV im Namen von von Gemeindevorstehern aus der ganzen Schweiz. Nebst vielen anderen Vorteilen stärke die Vorlage auch den Föderalismus: «Die Kantone zusammen mit Gemeinden und Städten bestimmen über die Umsetzung der Steuerreform in ihrem Kanton. Die Kantonsautonomie bei den Steuern und im innerkantonalen Finanzausgleich wird respektiert und gestärkt. Mit der Steuerreform erhalten die Kantone den Handlungsspielraum und die Instrumente, um zusammen mit den Gemeinden die für den jeweiligen Kanton beste Lösung zu bestimmen. Die entscheidenden Hebel liegen damit in den Kantonen und Gemeinden und nicht in Bundesbern. In jedem Kanton hat das Volk das letzte Wort.»

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