Publiziert am: 11.12.2015

Klares Nein zur Lohnpolizei

REGULIERUNG – Der Bundesrat will Arbeitgeber dazu verpflichten, Lohnanalysen durch externe Kontrollstellen durchzuführen. Solchen Bürokratiewahn lehnt der sgv entschieden ab.

Der Bundesrat will Arbeitgeber gesetzlich dazu verpflichten, in ihrem Unternehmen Lohnanalysen durch externe Kontrollstellen durchzuführen. Anschliessend müssen die Arbeitgeber die Mitarbeitenden über das Ergebnis dieser Kontrolle informieren. Wer nicht spurt, wird an den Pranger gestellt. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv lehnt diese bürokratische Belastung der Unternehmen entschieden ab. Gegen vermutete «Lohndiskriminierung» ist die Einführung einer Lohnpolizei der falsche Weg.

Ist das wirtschaftsfreundlich?

Bereits mit der Frauenquote in Verwaltungsräten signalisierte der Bundesrat, dass er von einer wirtschaftsfreundlichen Politik Abschied genommen hat. Mit der nun vorgesehenen Schaffung einer Lohnpolizei schickt er von neuem eine unsinnige Vorlage in die Vernehmlassung.

«NACH DER FRAUENQUOTE NUN DIE LOHNPOLIZEI – wiE WIRTSCHAFTSFREUNDLICH ist der Bundesrat eigentlich noch?»

Lohngleichheit ist in der Verfassung verankert. Gleiche Arbeit – bei gleicher Qualifikation und Erfahrung – muss gleich entlohnt werden. Der sgv steht dazu – und hat sich deshalb am Lohngleichheitsdialog beteiligt. Um Lohnungleichheit zu bekämpfen und zu minimieren, hat sich die KMU-Wirtschaft im Rahmen dieses Lohngleichheitsdialogs zu umfangreichen Aufklärungs- und Sensibilisierungsmassnahmen verpflichten lassen.

Ziele erfüllt – ohne Anerkennung

Die vereinbarten Ziele wurden erfüllt. Auf grosse Anerkennung gestossen ist das Engagement des sgv allerdings nicht. Der Bundesrat will trotzdem mit einer Änderung des Gleichstellungsgesetzes Arbeitgeber mit 50 und mehr Mitarbeitenden dazu verpflichten, regelmässig eine Lohnanalyse zur Bekämpfung von «Lohndiskriminierung» zwischen den Geschlechtern durchzuführen und diese extern kontrollieren zu lassen. Unternehmen, die dieser neuen Verpflichtung nicht nachkommen, sollen an einen Pranger gestellt werden, der in Form einer Liste öffentlich einsehbar wäre.

«Den Unternehmen gerade jetzt neue Hürden in den weg zu legen, ist absurd.»

In einer für die Wirtschaft anspruchsvollen Zeit der Frankenstärke und des zunehmenden Fachkräftemangels will der Bundesrat den Unternehmen nun also zusätzliche bürokratische Hürden in den Weg legen. Das ist absurd. Denn letztlich liegt es im Interesse der Unternehmen selbst, für die gleiche Leistung auch den gleichen Lohn zu bezahlen. Nur so können sie ihr qualifiziertes Personal halten. Ein Abbau von «Lohndiskriminierung» kann nur zusammen mit den Arbeitgebern und nicht mit teuren Überregulierungen erreicht werden. Das Einführen einer Lohnpolizei und administrative Eingriffe in den liberalen Arbeitsmarkt sind das falsche Mittel.

Kein staatliches Lohndiktat

Auch die Pflicht zur Publikation in Geschäftsberichten lehnt der sgv ab. Jeder einzelne Lohnunterschied müsste ausführlich erklärt werden. Nicht alle erklärbaren Lohnunterschiede kommen einer Diskriminierung gleich.

Im Endeffekt kommt die vom Bundesrat vorgeschlagene Überprüfung der Lohngleichheit von Unternehmen einem staatlichen Lohndiktat gleich.

Der liberale Arbeitsmarkt soll einer aufwändigen und teuren Bürokratieübung geopfert werden. Diese Forderungen weist der sgv entschieden zurück – und erinnert an dieser Stelle daran, dass sich auch das Schweizer Volk, und zwar mehrmals, klar gegen eine staatliche Lohnpolizei ausgesprochen hat: Sowohl die 1:12-Ini­tiative wie auch die Einführung eines Mindestlohns wurden mit überdeutlichem Mehr verworfen.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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