Publiziert am: 10.02.2017

Kurze Leine für Väterchen Staat

NEUE FINANZORDNUNG 2021 – Der Schweizerische Gewerbeverband verlangt eine weitere Befristung von direkter Bundessteuer und Mehrwertsteuer, um die Ausgabenfreudigkeit von Politik und Verwaltung zu dämpfen.

Die Haupteinnahmequellen des Bundes – die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer – sind bis Ende des Jahres 2020 befristet. Damit diese beiden Steuern auch in Zukunft gesichert bleiben, braucht es eine Verlängerung der Erhebungskompetenz des Bundes, die in der Bundesverfassung verankert ist. Die Fortführung ist unbestritten, aber die entscheidende Frage lautet: Zeitlich ­befristet oder unbeschränkt? Die Antwort des Schweizerischen Gewerbeverbands (sgv) ist klar: Es braucht eine Befristung. Nur so kann die Ausgabenfreudigkeit des Staates gedämpft und Väterchen Staat an der kurzen Leine gehalten werden.

Kehrtwende des Bundesrates

In der Vernehmlassungsvorlage zur Neuen Finanzordnung 2021 (NFO 2021) hatte sich der Bundesrat noch dafür ausgesprochen, die Befristung der beiden Steuern ganz aufzuheben. Die Stellungnahmen zeigten jedoch, dass dieser Vorschlag voraussichtlich keine Mehrheit im Parlament finden würde. Auch der sgv hatte sich in seiner Vernehmlassungsantwort dezidiert gegen eine Aufhebung der Befristung ausgesprochen. Aufgrund dieser Rückmeldungen schlägt der Bundesrat in seiner Botschaft vom Juni 2016 nun lediglich eine Verlängerung der Erhebungskompetenz bis Ende 2035 vor.

Der Nationalrat hat in der Wintersession 2016 das Geschäft als Erstrat behandelt und mit 178 zu 9 Stimmen im Sinne des Bundesrates entschieden. Ein Minderheitsantrag der SVP, die beiden Steuern nicht um 15, sondern nur um 10 Jahre zu verlängern, wurde allerdings abgelehnt. Der sgv kann mit beiden Varianten leben.

Unerlässliche Befristung

Der Gewerbeverband ist mit der NFO 2021 einverstanden und unterstützt die Vorlage gemäss Vorschlag des Bundesrats. Die sgv-Hauptforderung nach einer Befristung der Erhebungskompetenz für die beiden Steuern ist erfüllt worden. Die Zustimmung zu dieser Vorlage heisst jedoch nicht, dass kein Reformbedarf bei der Bundesfinanzordnung besteht und es namentlich nicht mehr Disziplin in der Ausgabenpolitik braucht. Diese Diskussion ist aber losgelöst von der NFO 2021 zu führen, um die notwendige befristete Erneuerung der Erhebungskompetenzen für diese beiden für den Bund zentralen Steuern nicht zu gefährden.

Die direkte Bundessteuer und die Mehrwertsteuer sind die Haupteinnahmequellen des Bundes und machen zusammen über 60 Prozent der Bundeseinnahmen aus; im Jahre 2015 waren es insgesamt 42,6 Mrd. Franken. Es versteht sich von selbst, dass der Bund keinesfalls auf diese Einnahmen verzichten kann, um seine Aufgaben erfüllen zu können. Auch der sgv spricht sich klar für ­
eine Weiterführung dieser beiden Einnahmenquellen aus – aber nur zeitlich befristet: Wie der Bundesrat in seiner Botschaft zu Recht selber schreibt, kann dadurch die Ausgabenfreudigkeit des Staates gedämpft werden. Zudem ergibt sich so die Gelegenheit, grundsätzliche Gedanken zur Finanzordnung und zum Steuersystem zu machen und das ganze System periodisch kritisch zu überprüfen.

«DER BUNDESRAT 
SELBER ERWARTET, 
DASS DER STAAT SEINE 
AUSGABENFREUDIGKEIT dadurch DÄMPFT.»

Dank unserer Verfassungsordnung und dem vorgesehenen obligatorischen Referendum wird auch die breite Bevölkerung in den Prozess miteinbezogen. Diese Rückkoppelung stärkt die Legitimation der Finanzordnung in der Bevölkerung; ein direktdemokratisches Regulativ, worum uns die steuergeplagten Bürgerinnen und Bürger vieler Länder beneiden dürften.

Ruedi Horber,
Ressortleiter Finanzen 
und Steuern a.i.

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