Publiziert am: 16.09.2016

Medienpolitik endlich in Bewegung

SERVICE PUBLIC – Der Ständerat will die Debatte in der Herbstsession führen, der Nationalrat verlangt vom Bundesrat eine Ergänzung seines Berichts. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv begrüsst es, dass das Parlament das Heft jetzt in die Hand nimmt.

Der lang angekündigte und Mitte Juni durch den Bundesrat präsentierte Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG ist in den Verkehrskommissionen von National- und Ständerat kritisch aufgenommen worden. Beide Kommissionen haben beschlossen, eine Service-public-Diskussion in beiden Räten zu führen. Damit geht eine wichtige Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv in Erfüllung.

Der Auftrag der ständerätlichen Verkehrskommission aus dem Jahr 2014 ist klar. Die durch Gebühren bzw. künftig durch Mediensteuern finanzierten Service-public-Leistungen unter Berücksichtigung der Stellung und Funktion privater Rundfunkanbieter sind zu überprüfen und darzustellen. Mit dem Mitte Juni vom Bundesrat präsentierten Bericht wird dieser Auftrag nicht erfüllt. Eine öffentliche Diskussion hat nicht einmal ansatzweise stattfinden können. Der Bericht über den Service-public ist einseitig und unvollständig ausgefallen. Statt eine Grundlage für eine fundierte Debatte über den Umfang des Service-public zu liefern, zementiert er den Status quo und das Milliardenbudget der SRG. Dabei hat auch die Stimmbevölkerung mit ihrem Verdikt vom 14. Juni 2015 und der historisch knappen Abstimmung über die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) und über die neue Billag-Mediensteuer Bundesrat und SRG die rote Karte gezeigt.

Als wäre nie etwas gewesen

Der Bericht kommt allerdings daher, als hätte die Debatte vor und nach der Abstimmung vom Juni 2015 gar nie stattgefunden. Ohne jegliche Diskussionsbereitschaft hält der Bundesrat an den jährlich 1,3 Milliarden Franken Steuergeldern für die SRG fest. Dass nur eine Diskussion über das Budget und die damit möglichen Leistungen eine echte Diskussion ermöglicht, wird ignoriert. «Unter dem Deckmantel des ‹Service public› war in den vergangenen Jahren alles möglich», sagt SVP-Nationalrätin Natalie Rickli, Präsidentin der nationalrätlichen Kommission für Verkehr und Fermeldewesen, auf Anfrage der «Gewerbezeitung». «Die SRG konnte mit dem Segen des Bundesrates Angebote lancieren, die von Privaten bereits erbracht werden oder erbracht werden können. Dies bedeutet eine Verzerrung des Medienwettbewerbes. Darum ist es entscheidend, dass das Parlament den Begriff ‹Service public› klar definiert. Was Private erbringen können, soll diesen überlassen werden – so können auch die Gebühren gesenkt werden», findet Rickli.

Für die Demokratie wichtig

Eine Diskussion darüber, wo die genaue Grenze des Service public liegt, wo Eingriffe des Staates noch gerechtfertigt sind und wo der Markt spielen soll, findet im Bericht ebenfalls nicht statt. Statt sich kritisch mit dieser für unsere direkte Demokratie entscheidenden Frage – nämlich echter Medienvielfalt in einem funktionierenden Markt – auseinanderzusetzen, akzeptiert der Bundesrat, dass das Staatsfernsehen SRG künftig auch im Online-Bereich seine Aktivitäten ausbauen kann. Die hierzu zwingend notwendige Verfassungsänderung will die Regierung wie schon bei der Einführung der Billag-Mediensteuer auf dem kalten Weg umgehen und das Volk aushebeln. Damit zielt der Bericht genau in die falsche Richtung. «Medienvielfalt ist der Grundstein für die Demokratie», sagt SVP-Ständerat Werner Hösli. «Nur wenn verschiedene Blickwinkel medienmässig verbreitet werden, kann sich das Volk ein ausgewogenes Urteil bilden. Ein breites Medienangebot trägt auch viel zur Politisierung der Bürgerinnen und Bürger bei. Somit ist Medienvielfalt auch ganz wichtig für den Erhalt einer vom Volk breit abgestützten Demokratie.»

Zum Ausbau der Online-Aktivitäten der SRG meint FDP-Ständerat Philipp Müller: «Medien werden zunehmend online konsumiert – egal ob News, Video- oder Radiobeiträge. Wenn nun die SRG als dominanter, gebührenfinanzierter Medienanbieter ihren Online-Bereich immer weiter ausbaut, so wird sie dadurch für private Anbieter zu einer noch grösseren Konkurrenz. Daher braucht es eine klare Definition des Service-public-Auftrages unter Berücksichtigung der Unterschiede in den Sprachregionen.»

SRG-Konzession vom Parlament?

Der Bundesrat hat eine Service-public-Debatte versprochen und verschiedene Mitglieder des Nationalrats aus vier verschiedenen Fraktionen, die im Nachgang zum 14. Juni 2015 ein umfangreiches Vorstosspaket eingereicht haben, auf diese Debatte vertröstet. Auf die von den Parlamentarierinnen und Parlamentariern gestellten Forderungen geht der Bundesrat jetzt aber nicht ein.

Wie viel aber soll das Parlament bei der SRG-Konzession mitzureden haben? FDP-Nationalrat Thierry Burkart hat eine Kommissionsmotion entworfen, die ein duales System vorsieht. Das Parlament erteilt eine Rahmenkonzession für die SRG, die konkrete Betriebskonzession kommt vom Bundesrat. «Mit einer dualen Konzession werden die grundsätzlichen Rahmenbedingungen für die SRG auf eine breitere politische Basis gestellt», sagt Burkart gegenüber der «Gewerbezeitung». «Die SRG erhält dadurch eine stärkere Legitimation. Bei der Mitsprache des Parlamentes zur SRG-Konzession geht es aber nicht darum, der SRG vorzuschreiben, welche Programme und Inhalte sie ausstrahlen bzw. produzieren darf. Mit der Absegnung einer Rahmenkonzession würde die Bundesversammlung lediglich die Rahmenbedingungen für die SRG genehmigen (ähnlich wie bereits jetzt im ­Radio-und-TV-Gesetz). In einer separaten Betriebskonzession würden alle inhaltlichen Regulierungen wie bisher dem Bundesrat überlassen. Diese duale Konzessionierung ist auch nichts Revolutionäres, da z. B. im Kernenergiegesetz oder im Stras­senverkehr ähnliche Formen bereits existieren.»

Werbung als Staatsaufgabe?

Ebenfalls mit in die Diskussion einzubeziehen sind die neusten Entwicklungen rund um das geplante Joint Venture «Admeira» mit Ringier und Swisscom und die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen. «Werbevermarktung ist keine Staatsaufgabe!», sagt SVP-Nationalrat 
Gregor Rutz. «Das Joint Venture von zwei staatsnahen Betrieben mit einem einzigen privaten Anbieter führt zu weiteren Marktverzerrungen und zur unnötigen Konkurrenzierung aller anderen privaten Unternehmen. Es ist stossend, dass der Bundesrat diesem Joint Venture einseitig erlauben will, die Kundendaten im Bereich Internet, Fernsehen und Mobilfunk für zielgruppenspezifische Werbung zu nutzen. Wenn überhaupt, braucht es eine offene Marktlösung, bei der alle Schweizer Medienunternehmen partizipieren können. Kommt hinzu: Wenn die SRG via ‹Admeira› das Online-Werbeverbot umgehen kann, konkurrenziert sie nicht nur private Werbevermarkter, sondern direkt auch die Verleger.» En/Kl

100 MIllionen für PRIVAT-TV?

«Keine gute Idee»

1,3 Milliarden – so gross ist der Gebührentopf der SRG-Küche. Dass die staatliche Medienanstalt mit derart grosser Kelle anrichtet, macht manch einen «gluschtig». So offenbar auch Peter Wanner, Verleger und Präsident der AZ Medien, wie die «NZZ am Sonntag» schreibt. 100 Millionen wolle er abschöpfen und damit einen neuen, privaten TV-Sender füttern. – In der Politik kommt diese Idee nicht gut an. «Mehr Wettbewerb gibt es, wenn die SRG dazu gezwungen wird, sich auf das zu beschränken, was für den Service public absolut nötig ist», gibt SVP-Na­tionalrat Gregor Rutz dem Sonntags-Blatt zu Protokoll. Und FDP-Nationalrat Thierry Burkart nennt das ganze einen «falschen Ansatz». Besser sei eine Einschränkung der TV-Werbung bei der SRG.

Meist Gelesen