Publiziert am: 10.02.2017

Nein zu neuem Bürokratiewahn

DATENSCHUTZGESETZ – Einmal mehr geht eine Gesetzesrevision einseitig zu Lasten der Wirtschaft. Der Schweizerische Gewerbeverband lehnt die Totalrevision des DSG in der vorliegenden Form ab.

Mit der Revision des Datenschutzgesetzes (DSG) will der Bundesrat die Transparenz der Bearbeitung und die Kontrollmöglichkeiten der betroffenen Personen über ihre Daten verbessern. Was auf den ersten Blick gut tönt, geht in Tat und Wahrheit einseitig zu Lasten der Wirtschaft.

Neue Handlungspflichten für Unternehmen

Für die Unternehmen sollen verschiedene Handlungspflichten eingeführt werden. Beispielsweise sollen Informationspflichten der Unternehmen, die zwangsläufig Daten verarbeiten, ausgeweitet werden. Eine Pflicht zur Mitteilung von Berichtigung oder Löschung von Daten von Personen ist vorgesehen. Damit verbunden sind Auskunftsrechte und ein kostenloses Klagerecht der Betroffenen. Unternehmen werden verpflichtet, eine Datenschutz-Folgeabschätzung vorzunehmen. Weiter wird eine Pflicht zur Meldung von Verletzungen des Datenschutzgesetzes oder Datenverlust an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) eingeführt. Der Revisionsentwurf des Bundesrates orientiert sich einseitig an den potentiellen Risiken für die betroffenen Personen. Die Interessen der Wirtschaft und insbesondere der KMU spielen offensichtlich keine Rolle. Da alle Unternehmen – insbesondere auch die KMU – dem DSG unterstehen, wird die Gesetzesrevision zusätzliche Regulierungskosten verursachen.

«einmal mehr wird das unnötige muster-
schüler-dasein der schweiz gefördert.»

Klare Regeln – nicht mehr Papier

Das sieht auch der Berner FDP-Nationalrat Christian Wasserfallen so: «Es wird leider einmal mehr versucht, das schweizerische Musterschüler-Dasein zu fördern. Man will auf Biegen und Brechen eine europäisch kompatible Lösung in der Schweiz verankern, die an Bürokratie nicht mehr zu übertreffen ist. Das Problem zeigt sich in einer Zahl: Die EU Datenschutzverordnung hat 88 Seiten. Das ist ein enormes Bürokratiemonster. Letztlich hemmt diese Regulierung nur die Innovation der Firmen.»

Zu den zusätzlichen Regulierungskosten meint der Kandidat für den Berner Regierungsrat: «Das ist leider Fakt. Sogar der Dachverband der ICT-Branche, ICTswitzerland, warnt in einem Positionspapier explizit davor, eine solche praxisferne Regulierung einzuführen. Ich frage: Wie soll ein KMU in diesem Dschungel die wesentlichen Bestandteile herausfiltern und anwenden können? Für mich ist klar: Industrie 4.0 oder eine Entwicklung der Wirtschaft Richtung Digitalisierung macht man nicht mit solchen Regulierungen. Im Gegenteil: Das Datenschutzniveau wird mit mehr Papier nicht besser, sondern mit klaren und schlanken Regeln. Dazu gehört auch der GMV – der gesunde Menschenverstand.»

Nein zur Datenpolizei

Ebenfalls Gegenstand der Gesetzesrevision sind erheblich ausgeweitete Untersuchungs- und Aufsichtsbefugnisse des eidgenössischen Datenschützers und ein erweiterter Katalog von Strafbestimmungen mit Bussen bis zu 500 000 Franken, in einem Fall sogar mit Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Solche Strafverschärfungen schiessen weit übers Ziel hinaus. Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes darf nicht in eine Kriminalisierung der Unternehmen münden.

Eine Stärkung der Aufsichtskompetenzen des Datenschützers lehnt der sgv ab. Die geplante Befugnis, Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften zu untersuchen und entsprechende Verfügungen zu erlassen, wird zweifellos zu einer zusätzlichen Belastung für die Wirtschaft führen.

Neuer Bürokratieschub

Insgesamt lehnt der sgv die Totalrevision des DSG in der vorliegenden Form, wie sie in die Vernehmlassung geschickt worden ist, ab. Die Revision hat mit Forderungen wie Informations- und Handlungspflichten für Firmen zu viele negative Auswirkungen auf die Unternehmen. Mit der Revision ist ein erneuter Bürokratieschub zu erwarten, unter welchem vor allem das Gewerbe leiden wird.

Dieter Kläy, 
Ressortleiter sgv

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