Publiziert am: 10.03.2017

Neuer Name: «Verband Avenir50plus» IV: Eingliederung 
soll verstärkt werden

AKTUELL

Nach vier Jahren Gratisarbeit unter dem sperrigen Label «Verein 50plus outIn work Schweiz» werden die Aktivitäten nun als Projekt mit dem Namen «Verband Avenir50plus» fortgesetzt. Der Name stehe für aktives Mitgestalten von Gegenwart und Zukunft mit dem Ziel, der Babyboomer-Generation ein würdiges Altern zu ermöglichen, ob mit oder ohne Arbeit.

Der Verband wurde vor vier Jahren von älteren Jobsuchenden für ältere Jobsuchende gegründet und darf auf eine bislang erfolgreiche Tätigkeit zurückblicken. Täglich melden sich ältere Erwerbslose aus der ganzen Schweiz über die Beratungshotline, um sich Unterstützung zu suchen. Manchmal helfe schon ein verständnisvolles Gespräch, damit sich Betroffene in ihren Nöten nicht ganz allein fühlten.

Das Dienstleistungsangebot umfasst weiter ein Angebot an 50plus-Selbsthilfe-Talks in den Städten Basel, Bern, Luzern und Zürich sowie im Mittelland und der Ostschweiz. Dazu kommt eine Fachstelle, die sich den Themen rund um den Arbeitsmarkt 50plus widmet. Auch die Homepage wurde komplett überarbeitet und benutzerfreundlicher gestaltet. Ausserdem ist sie nun auch für Mobilgeräte optimiert.

Der Bundesrat hat die Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) verabschiedet. Kinder und Jugendliche mit Geburtsgebrechen sowie deren Familien will die IV künftig enger begleiten. Die Liste der Geburtsgebrechen wird überarbeitet. Junge Menschen sollen nicht als Rentner oder Rentnerin ins Erwachsenenleben starten. Im Gesetz wird verankert, dass eine Rente erst zugesprochen wird, wenn alle Massnahmen zur Eingliederung ausgeschöpft worden sind. Die IV schafft Instrumente, um Jugendliche mit Beeinträchtigungen im Übergang von der Volksschule zur ersten beruflichen Ausbildung zu unterstützen. Schliesslich soll für Neurenten ein stufenloses System eingeführt werden. Im heutigen Rentensystem mit vier Stufen ist es für viele IV-Rentner/innen nicht attraktiv, mehr zu arbeiten, weil sich dadurch ihr verfügbares Einkommen nicht erhöht.

Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen brauchen spezifische Unterstützung, damit sie im Arbeitsleben verbleiben oder Eingliederungsmassnahmen erfolgreich abschliessen können. Daher werden sie noch früher erfasst sowie frühzeitig und über die Eingliederung hinaus von der IV begleitet und beraten.

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