Publiziert am: 19.05.2017

Nicht allein der Preis soll zählen

ÖFFENTLICHE BESCHAFFUNGEN – Der sgv fordert, dass im Rahmen des Vergabeprozesses die Gesamtleistung eines Angebotes 
berücksichtigt wird – unter anderem das Ausbilden von Lernenden.

Die Beratungen zum neuen öffentlichen Beschaffungsrecht haben begonnen. Die Totalrevision verfolgt zwei Hauptziele: Die Umsetzung des revidierten WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012) in die nationale Gesetzgebung und die Harmonisierung der Beschaffungsordnungen der Kantone und des Bundes. Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt diese Zielsetzung.

Wichtig für die KMU

Das öffentliche Beschaffungswesen ist für die KMU-Wirtschaft von grosser Bedeutung. Allein die zentrale Bundesverwaltung beschaffte im Jahr 2015 Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen im Wert von 5,65 Milliarden Franken.

2012 verabschiedeten die WTO-Mitglieder das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012). Im Zentrum dieser Revision stand die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wettbewerb. Dieses Ziel soll vor allem durch die erhöhte Transparenz und den konsequenten Kampf gegen Kollusion und Korruption – welche den Wettbewerb verfälschen – erreicht werden. Neu deckt das GPA 2012 elektronische Auktionen ab, anerkennt das Erreichen von Umweltzielen als Angebotskriterium und verbessert durch geänderte Beschwerdemöglichkeiten den Rechtsschutz der Anbieterinnen.

Mit der Revision des Bundesgesetzes und der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen sowie der Verordnung über die Schwellenwerte im öffentlichen Beschaffungswesen soll das GPA 2012 jetzt auf Stufe Bund umgesetzt werden.

Ausbildung von Lernenden muss sich lohnen

Der Wettbewerb soll sich an der Leistung messen. Der sgv fordert, dass im Rahmen des Vergabeprozesses eine breite Palette an Zuschlagskriterien und damit die Gesamtleistung eines Angebotes berücksichtigt wird. Der Zuschlag darf sich nicht allein nur am Preis, also am billigsten Angebot orientieren. Die Ausbildung von Lernenden soll eine wesentliche Rolle spielen. Der sgv hat sich in den vergangenen Jahren intensiv dafür engagiert, dass das Kriterium der Ausbildung von Lernenden im Gesetz verankert wird. Das stärkt die duale Berufsbildung und ist eine Anerkennung der ausbildenden Betriebe für ihr finanzielles und gesellschaftspolitisches Engagement.

Die Gewichtung dient letztlich auch der Gewährleistung des beruflichen Nachwuchses in allen Branchen. Damit die duale Berufsbildung weiterentwickelt werden kann, braucht es klare Signale und Anreize. Die von Schweizer Jugendlichen erzielten Medaillen und Auszeichnungen an internationalen Berufsmeisterschaften sind ein klares Zeichen dafür, dass die duale Ausbildung in der Schweiz auch für Qualität und Konstanz steht. Gerade im öffentlichen Beschaffungswesen wird branchenunabhängig einer hohen Ausführungsqualität Rechnung getragen. Die Berücksichtigung des Lehrlingskriteriums dient damit auch einer fachgerechten Erbringung von Dienstleistungen.

Harmonisierung der Beschaffungsregeln notwendig

Zudem sollen die Beschaffungsregeln des Bundes und der Kantone so weit möglich und sinnvoll einander angeglichen werden. Damit wird eine alte Forderung des Schweizerischen Gewerbeverbands umgesetzt. Heute unterscheiden sich die Beschaffungsregeln in den einzelnen Kantonen, was kantonsübergreifend tätige Unternehmen zusätzlichen administrativen Aufwand beschert.

Verbesserungspotenzial erkannt

Insgesamt ist die Totalrevision eine gut austarierte Vorlage, die der sgv unterstützt. Mit der längst notwendigen Angleichung der Vergaberegeln werden überregional tätige Unternehmen administrativ entlastet. Das Verbot von Abgebotsrunden beugt ruinösem Preiswettbewerb vor und verhindert einen Missbrauch des Ausschreibeverfahrens.

«DER ZUSCHLAG DARF SICH NICHT NUR AM PREIS ORIENTIEREN. DAS BILLIGSTE ANGEBOT MUSS NICHT IMMER DAS BESTE SEIN.»

Trotzdem gibt es Verbesserungspotenzial, für dessen Realisierung sich der sgv im Laufe der kommenden parlamentarischen Beratungen einsetzen wird.

nVorteilhaftestes statt günstigstes Angebot: Neu soll der Zuschlag für das vorteilhafteste Angebot erteilt werden und damit für ein Angebot, das alle für eine Vergabe gewählten Zuschlagskriterien unter Berücksichtigung der nachhaltigen Verwendung der öffentlichen Mittel am besten erfüllt.

nÖffentliche Unternehmungen: Alle öffentlichen Unternehmungen sollen dem Beschaffungsrecht unterstellt werden. Dies schafft Rechtsgleichheit.

nNachhaltigkeit: Das Kriterium der Nachhaltigkeit soll einer Prüfung unterzogen werden. Es öffnet Tür und Tor für Unklarheiten und Rechtshändel. Am Schluss entscheiden die Gerichte, was nachhaltig ist und was nicht.

Dieter Kläy,
Ressortleiter sgv

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