Publiziert am: 24.03.2017

Nicht mal ein Gegenvorschlag

NO BILLAG – Der Ständerat lehnt die Initiative ohne Gegenvorschlag ab. Der sgv ist für einen Service public – dort, wo es ihn braucht.

Die mit über 110 000 beglaubigten Unterschriften im Dezember 2015 eingereichte Volksinitiative zur Abschaffung von Billag-Zwangsgebühren («No-Billag-Initiative») fordert die Abschaffung der Zwangsgebühren für Radio und Fernsehen. In der Frühjahrssession ist sie vom Ständerat behandelt worden, der das Anliegen erwartungsgemäss abgelehnt hat.

Nicht mal ein Gegenvorschlag zur Initiative wurde ernsthaft in Betracht gezogen. Dabei wäre es nach den Ereignissen der letzten zwei Jahre (knapper Ausgang der RTVG-Abstimmung, Verweigerungshaltung des Bundesrates, sichtbare allgemeine Unzufriedenheit in der Bevölkerung) angebracht gewesen, sich Gedanken zu einem Gegenvorschlag zu machen.

Der Vorschlag des sgv

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat im Hinblick auf die Frühjahrssession Eckwerte für einen Gegenvorschlag skizziert. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Service public nicht verschwinden soll. Der sgv ist der Auffassung, dass auf sprachregionaler Ebene – insbesondere für die lateinische Schweiz mit dem Tessin, das romanischsprachige Graubünden und die Romandie – ein Service public sichergestellt werden soll. Die verschiedenen Forderungen aus dem Parlament sollen angemessen berücksichtigt werden.

Alle juristischen Personen werden grundsätzlich von der Mediensteuer befreit. Eine Doppelbesteuerung soll vermieden werden. Die Firmen sind vollständig zu entlasten. Im Gegenzug darf die Mediensteuer für die Privathaushalte nicht einfach stei-
gen und die Ausfälle der Firmen 
kompensieren. Für die Privathaushalte muss die Mediensteuer sin-
ken, von geplant 400 Franken auf 
einen markant tieferen Betrag. Werbung der SRG im Online-Bereich ist abzulehnen. Kl

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