Publiziert am: 08.07.2016

Privilegien eines bevorteilten Stands

LANDWIRTSCHAFT – Die geplante Bevorteilung der Bauern beim Verkauf von Baugrundstücken ist nur die Spitze des Eisbergs. Das Gewerbe fordert die von der Verfassung garantierte Gleichbehandlung ein.

Vor Monaten beschloss das Parlament, dass die Landwirtschaft vom Sparprogramm des Bundes verschont werden sollte. Alle müssen den Gürtel enger schnallen – mit Ausnahme der Landwirtschaft; ihr wurden zusätzlich zu den bestehenden «Goodies» wie Direktzahlungen, Erstattung der Mineralölsteuer, höheres Kindergeld etc. sogar neue Geschenke gemacht.

«WENN HIER JEMAND DISKRIMINIERT WIRD, DANN BESTIMMT NICHT DIE BAUERN.»

Doch was zu viel ist, ist zu viel: Die vom Nationalrat beschlossene Abschaffung der Gewinnsteuer auf bebaubare landwirtschaftliche Grundstücke ist der Tropfen, der das Fass aus gewerblicher Sicht zum Überlaufen bringt. «Ein sehr frecher Raubzug der Bauern», kommentierte denn auch die «Gewerbezeitung» (sgv vom 27. Mai). Der unangemessenen Bevorteilung der Bauern müsse nun endlich Einhalt geboten werden.

Larmoyante Reaktion

Die Reaktion seitens der Bauern war larmoyant: Jean-Pierre Grin (SVP/VD) schreibt, wie schwierig die ­Lebensbedingungen der Landwirte doch seien. Die Entscheidung des Bundesgerichts vom Dezember 2011 führe zu schlimmen Situationen und Ungerechtigkeiten, «grännet» Grin und behauptet allen Ernstes: «Was für die einen Bauern einem wirtschaftlichen Massaker gleichkommt, bedeutet für andere Bauern schlicht eine steuerliche Plünderung.»

Gleichbehandlung? Ach wo!

Bei so viel Selbstmitleid drängt sich die Frage auf: Wie steht es mit der von der Verfassung vorgesehenen Gleichbehandlung von Gewerbe und Landwirtschaft? «Eines sei vorweg klargestellt», sagt Nationalrat Hans-Ulrich Bigler, Direktor des Schweizerischen Gewerbeverbands: «Der sgv hat weder etwas gegen die Land­wirt­schaft noch gegen die paralandwirtschaftlichen Tätigkeiten. Es liegt jedoch auf der Hand, dass für ähnliche Tätigkeiten vergleichbare Bedingungen gelten müssen.» Obwohl die Gesetzestexte ausdrücklich eine Gleichbehandlung von Gewerbe und Landwirtschaft vorsähen, existierten zahlreiche Beispiele für Diskriminierungen von Gewerbe und Handwerk.

Starke Marktverzerrungen

Fest steht: Die von den Bauern ausgeübten gewerblichen Tätigkeiten wie z. B. Hofläden oder Bewirtung führen aufgrund der unterschiedlichen Rechtsvorschriften zu erheblichen Marktverzerrungen.

Einige Beispiele vermögen diese Aussage zu untermauern:

n Raumplanung: Ein Landwirt zahlt für einen Quadratmeter Landwirtschaftsfläche 5 Franken, während ein Gewerbebetrieb 250 Franken pro Quadratmeter investieren muss. Der Bauer kann dann auf dieser Landwirtschaftsfläche ausserhalb der Bauzonen einen Hofladen oder Bewirtungsbetrieb bauen und mit diesen durch Direktzahlungen mitsubventionierten Nebenbetrieben Gewerbebetriebe unmittelbar konkurrieren.

n Arbeitsrecht: Die wöchentliche Arbeitszeit für Gewerbebetriebe ist auf 42 Stunden festgelegt, im Gegensatz zu 50 Arbeitsstunden in der Landwirtschaft. Gewerbebetriebe müssen darüber hinaus Überstunden und Nachtarbeit bezahlen. Dies gilt nicht für paralandwirtschaftliche Tätigkeiten. Die massiv höheren Lohnkosten im gewerblichen Bereich schlagen sich auf die Preise nieder, was wiederum unvermeidlich einen Wettbewerbsnachteil nach sich zieht.

n Investitionskredite: Im Jahr 2015 beliefen sich die Investitionskredite auf 308 Millionen. Der sgv stellt nicht das Bestehen dieser Kredite in Frage, sondern vielmehr ihre Verwendung. Diese Beträge werden auch zur Entwicklung von Aktivitäten verwendet, die mit bestehenden Gewerbebetrieben wie Bäckereien, Käsereien, Restaurants, Hotels etc. in Konkurrenz treten.

n Lebensmittelkontrolle: Obwohl die meisten vorgesehenen Kontrollen identisch sind, werden sie bei Nebentätigkeiten von Landwirten sehr oft viel weniger intensiv durchgeführt als bei vergleichbaren Gewerbebetrieben. Dies trifft beispielsweise auf Hofläden und Bewirtungsbetriebe zu.

n Familienzulagen: Das Bundesgesetz über die Familienzulagen sieht eine Kinderzulage von mindestens 200 Franken und eine Ausbildungszulage von 250 Franken pro Monat vor. Für in der Landwirtschaft tätige Personen gilt jedoch eine Sonderregelung. In ihrem Fall werden die Familienzulagen vom Bund und von den Kantonen finanziert. Für Bauern im Berggebiet ist ein Zuschlag von 20 Franken pro Kind vorgesehen. Selbständigerwerbende dagegen finanzieren ihre Zulagen selbst. Sie zahlen jeden Monat einen Betrag an die Familienausgleichskassen. Diese Vorzugsbehandlung der Bauern lässt sich nicht vernünftig rechtfertigen.

n Erstattung der Mineralölsteuer: Landwirte bekommen für ihre landwirt­schaft­liche Produktion den Mineralölsteuerzuschlag in voller Höhe und die Mineral­öl­steuer teilweise erstattet. Die Bundesverwaltung rechtfertigt dies damit, dass die vollständige Besteuerung der in der Landwirtschaft verwendeten Treibstoffe die Kosten der landwirtschaftlichen Produktion und somit der landwirtschaftlichen Produkte erhöhen ­würde. Im Jahr 2015 wurden so ca. 68,5 Millionen Franken ausgezahlt.

Das Fass läuft über

Die Bauernlobby wird nicht müde zu betonen, dass die laufenden Debatten im Parlament nicht auf die Einführung eines Steuervorteils abzielten, sondern auf die Verhinderung einer Diskriminierung. Gewerbebetriebe, die auf den Verkauf von Baugrundstücken Steuern zahlen, werden jedoch erheblich benachteiligt. Damit ist klar: Dieses Gesetz verletzt den Grundsatz der Gleichbehandlung. Nach Aussage von Bundesrat Ueli Maurer würden die Bauern somit einem auf der Leistungsfähigkeit basierenden Steuerregime entgehen.

Die Steuerrückerstattung in Höhe von 400 Millionen an Landwirte, die Baugrund­stücke verkaufen, ist daher nur ein weiteres Beispiel für die zahlreichen weiteren Privilegien, von denen dieser Berufsstand profitiert. Jenes Beispiel, welches das Fass zum Überlaufen bringt.

«WO BLEIBT DIE VON DER VERFASSUNG 
VORGESEHENE GLEICHBEHANDLUNG?»

Der Gewerbeverband fordert nichts mehr als die konsequente Anwendung des Grundsatzes der Wettbewerbsneutralität, der im Landwirtschaftsgesetz ausdrücklich festgeschrieben ist. Es ist an der Zeit, den Stier bei den Hörnern zu packen, den ausufernden Privilegien der Bauern Einhalt zu gebieten.

Hélène Noirjean, sgv-Ressortleiterin Raumplanung, Landwirtschaft und Handel

 

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