Publiziert am: 24.02.2017

Reform droht zu scheitern

VORSORGE – Bis Mitte März muss die Altersreform 2020 durchberaten sein. Ob sie alle noch anstehenden Hürden meistert, ist fraglicher denn je.

Eines der Ziele der Altersreform 2020 ist es, die drei aus der IV-Zusatzfinanzierung freiwerdenden Mehrwertsteuerpromille nahtlos in die AHV überzuführen. Damit dieser Plan umgesetzt werden kann, müssen vorgängig noch drei grosse Hürden überwunden werden: erstens müssen sich die Räte auf eine gemeinsame Vorlage einigen, zweitens muss diese in den parlamentarischen Schlussabstimmungen Mehrheiten finden und drittens muss sie der Souverän an der Urne genehmigen.

65 Jahre und 6 Prozent

Bei zwei zentral wichtigen Fragestellungen waren sich National- und Ständerat rasch einig: das Frauenrentenalter ist auf 65 Jahre zu erhöhen, der Mindestumwandlungssatz ist auf 6,0 Prozent zu senken. Insbesondere bei der Frage, wie die Folgen einer Mindestumwandlungssatzsenkung abzufedern sind, gibt es aber immer noch erhebliche Differenzen. SVP, FDP, BDP und Grünliberale, die im Nationalrat die Mehrheit bilden, wollen korrekterweise ausschliesslich innerhalb der zweiten Säule kompensieren.

«die 70 Franken AHV-Ausbau und die damit zusammenhängenden Lohnprozent­erhöhungen SIND FÜR DEN SGV NICHT AKZEPTABEL.»

SP und CVP, die zusammen den Ständerat dominieren, wollen zwecks Kompensation zusätzlich die AHV ausbauen. Hierzu sollen alle AHV-Neurenten um 70 Franken erhöht und der Ehepaarplafonds auf 155 Prozent angehoben werden. Finanziert würde dieser Ausbau mit vorerst drei zusätzlichen Lohnpromillen.

Die Thurgauer SVP-Nationalrätin Verena Herzog findet es richtig, die Senkung des Mindestumwandlungssatzes innerhalb der 2. Säule und nicht bei der AHV zu kompensieren. «Ein Ausgleich innerhalb der gleichen Säule ist deshalb richtig, weil wir so weiter auf unser bewährtes 3-Säulen-Modell setzen und die verschiedenen Säulen nicht durcheinanderbringen. Eine Kompensation bei der AHV mit einer Erhöhung von 70 Franken für alle – nicht nur für Bedürftige – ist jedoch auch materiell falsch. Diese Verteilung nach dem Giesskannenprinzip wird dazu führen, dass die AHV in wenigen Jahren schon wieder saniert werden muss. Das ist keine verantwortungsvolle Politik.»

Ausbau fĂĽr sgv inakzeptabel

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat stets klar betont, dass für ihn die 70 Franken AHV-Ausbau und die direkt damit zusammenhängenden Lohnprozenterhöhungen ein No-Go darstellen. Seine strikte Haltung begründet er wie folgt:

n Keine Zwei-Klassen-AHV: Der Ständerat will die 70 Franken ausschliesslich Neurentnern zusprechen. Alle bereits Pensionierten will man zu Rentnern 2. Klasse degradieren, die sich mit tieferen Renten zufrieden zu geben haben. Alle bisherigen Rentner, die vielfach auch mit tieferen Umwandlungssätzen in Pension gegangen sind und die null Kompensationsmassnahmen beanspruchen konnten, müssen sich betrogen fühlen.

n Volk will keinen generellen AHV-Ausbau: Der Souverän hat sich bei AHVplus mit 59 Prozent Nein-Stimmen klar gegen einen generellen Ausbau der AHV ausgesprochen. Dieses deutliche Verdikt gilt es zu respek­tieren.

n Höhere Lohnprozente sind Gift für die Wirtschaft: Der Franken wird immer stärker und lässt die eh schon sehr tiefen Margen der Betriebe – sofern es überhaupt noch solche gibt – weiter schmelzen. Noch höhere Lohnnebenkosten liegen schlicht nicht mehr drin.

n Unsaubere Finanzierung: Es wird so getan, als ob drei zusätzliche Lohnpromille reichen würden, um den geplanten AHV-Ausbau zu finanzieren. In Tat und Wahrheit reicht das aber nur bis 2030. Danach werden die Ausbaubedingten Mehrkosten weiter linear ansteigen. Bis am Schluss dürfte sich der ständerätliche Ansatz auf 0,6 Lohnprozente verdoppeln.

n Undifferenzierter Ausbau: Verkauft wird der AHV-Ausbau als Kompensationsmassnahme zur Senkung des Mindestumwandlungssatzes. Nach wie vor sind aber viele Pensionäre nicht BVG-versichert. Bei ihnen gibt es somit nichts zu kompensieren. Hier sind die 70 Franken ein reiner Ausbau. Schön für die Beglückten, aber gesamthaft unverantwortlich. Die Finanzierungsperspektiven der AHV sind derart schlecht, dass das Geld zu hundert Prozent für die Sanierung und nicht für Ausbaubegehren eingesetzt werden muss.

n Ordnungspolitischer Sündenfall: Die Logik unseres Dreisäulensystems verlangt, dass die Auswirkungen von Einzelmassnahmen innerhalb der gleichen Säule zu kompensieren sind. Was der Ständerat nun will, ist ein Ausbau der ersten auf Kosten der zweiten Säule. Ein alter Traum der Linken – ein No-Go für jeden echten Bürgerlichen.

Mit seiner klar ablehnenden Haltung ist der sgv bei Weitem nicht alleine. Auch SVP, FDP, economiesuisse und Arbeitgeberverband haben wiederholt betont, dass der Ständerat für sie rote Linien überschreitet.

Selbstbewusste CVP

Das Schicksal der Altersreform scheint stark mit den 70 Franken verknüpft zu sein. Einiges deutet darauf hin, dass es so oder so ein Referendum von Links geben wird. Bleiben die 70 Franken in der Vorlage, ist zu vermuten, dass die Altersreform zusätzlich aus dem bürgerlichen Lager bekämpft wird. Deren Absturz wäre damit wohl definitiv besiegelt. Namentlich die CVP, die bei diesem Geschäft das Zünglein an der Waage spielt, tut daher gut daran, sich genau zu überlegen, mit welchen Partnern sie in den Abstimmungskampf ziehen will. Ein Ja zu 70 Franken könnte für sie zur Folge haben, dass sie alleine für eine Vorlage eintreten müsste, die in wichtigen Bereichen stark linke Züge aufweist.

Das sieht CVP-Präsident Nationalrat Gerhard Pfister jedoch anders: «Gerade nach dem klaren Volksnein zur Unternehmenssteuerreform ist offensichtlich, dass eine Senkung des Umwandlungssatzes nicht ohne Kompensation einer Rentenerhöhung mehrheitsfähig ist. Wenn FDP, SVP und GLP an ihrer Position festhalten, werden sie ein zweites Mal beim Volk scheitern. Die CVP hofft auf Unterstützung durch die anderen bürgerlichen Parteien für die ausgewogene Lösung des Ständerats, auch im Abstimmungskampf. Sonst sind sie verantwortlich, dass die dringend notwendige Senkung des Umwandlungssatzes erneut scheitert.»

Kurt Gfeller,
Vizedirektor sgv

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