Der sgv spricht sich vehement gegen die Erhöhung der Lohnprozente aus
Risikosituation optimal reduzieren
VERSICHERUNGSRATGEBER – Wer sich sich selbstständig macht, sollte gut vorbereitet sein. Die 
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung ist ein elementarer Teil des Risikomanagements.
B. G. aus L.: Ich plane die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und möchte ein Fitnessstudio gründen. Nach der Startphase werde ich 1–2 Mitarbeitende beschäftigen. Ich habe bereits viele Gespräche für eine möglichst umfassende Vorbereitung geführt und die finanziellen Fragen geklärt, aber die Versicherungsfragen bisher noch ausgeklammert. Ich stelle mir nun die Frage, welcher Versicherungsschutz zwingend notwendig ist, da ich die Startphase nicht mit einer unnötigen Prämienbelastung erschweren möchte. Wogegen sollte ich mich am besten schützen?
Sehr geehrte Frau G.: Auch als Inhaberin eines kleineren Fitnessstudios können Sie von einigen Risiken betroffen sein. Deshalb drängt sich eine umsichtige PrĂĽfung Ihrer RisikosiÂtuation auf. Sie sind mit Ihren Ăśberlegungen bereits auf gutem Weg, vor allem, weil Sie sich diese wichtigen Versicherungsfragen vor Eintritt des ersten Schadenfalles stellen.
Risiken im Bereich des Studios
Ein Leitungsbruch im Bereich der Nasszellen in den Garderoben kann Ihre Einrichtungen beschädigen. Um Ihr Fitnessstudio während der Wiederinstandstellung nicht schliessen zu müssen, wäre die Möglichkeit der befristeten Miete zusätzlicher Räume zu prüfen. In diesem Fall empfiehlt sich der Abschluss einer Betriebs-Fahrhabeversicherung, die Schäden an Ihren Einrichtungen und eine allfällige Betriebsunterbrechung deckt. Durch Unachtsamkeit können auch Ihre Mitarbeitenden Firmeninventar beschädigen, z.B. wenn der Firmen-Laptop auf den Boden fällt. Da bei grösseren Beschädigungen eines Computers unter Umständen ein Neugerät angeschafft werden muss, würde sich in einem solchen Beispiel der Abschluss einer technischen Versicherung aufdrängen.
Bestehende Risiken ermitteln
Ăśblicher Bestandteil des Risikomanagements von Betrieben ist die PrĂĽfung der Betriebs- und Berufshaftpflichtsituation. Damit werden Schadenersatzforderungen von Drittpersonen abgefangen. DarĂĽber hinaus hilft ein integrierter Rechtsschutz sogar, unberechtigte AnsprĂĽche abzuwehren. SchadenersatzansprĂĽche gegen Ihren Betrieb können sich aus Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden zusammensetzen. Ein Vermögensschaden kann beispielsweise entstehen, wenn ein von einem Schadenereignis betroffener Kunde vorÂĂĽbergehend nicht mehr arbeiten kann. Der mögliche Umfang Ihrer Haftungsrisiken hängt natĂĽrlich von der Tätigkeit und der Grösse Ihres Betriebes ab, sodass eine entsprechende Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung zusammen mit Ihrem Versicherungsberater möglichst konkret an den bestehenden Risiken zu fixieren ist.
Umfang der Haftpflicht-
versicherung
Die Versicherung leistet Schadenersatz für diejenigen Schäden, für die das versicherte Unternehmen nachweislich haftet. Üblicherweise gehören etwa zum versicherten Deckungsumfang:
n Gebäude oder Miete von Räumlichkeiten
n sämtliche Arbeiten und betrieb-
liche Vorgänge
n Dienstleistungen
n Durchführung von Firmenanlässen
n Besucherschutz
n Besonderheiten einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung.
Zu den Besonderheiten der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gehört z.B. eine Produkthaftungs- und RĂĽckrufdeckung. Diese dĂĽrfte aber in Ihrem Falle vermutlich nicht besonders wichtig sein. Mit einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung schĂĽtzen Sie sich also als Unternehmerin vor den finanziellen ÂFolgen, wenn es trotz aller Umsicht und Prävention zu einem Schaden kommt. Sie können damit existenzgefährdende Auswirkungen vermeiden und Ihre Risikosituation optimal reduzieren.
Medienmitteilungen
sgv begrüsst das Vorgehen des Bundesrates in Sachen Verhandlungsmandat mit der EU
Der sgv bedauert das Ja zur 13. AHV-Rente und das Nein zur Rentenaltererhöhung
Der sgv beurteilt den Paketansatz als möglichen Weg
sgv fasst Parolen zur Abstimmung vom 9. Juni 2024
Feuerwerk ist Lebensfreude: sgv begrüsst Nein des Bundesrats zur Feuerwerksinitiative