Publiziert am: 24.06.2016

Schuldenbremse für die AHV nötig

ALTERSVORSORGE – Dank der 2003 eingeführten Schuldenbremse gehört die Schweiz zu den wenigen entwickelten Ländern, die ihre Staatsfinanzen im Griff haben. Nun braucht es rasch eine Stabilisierungsregel für die AHV.

Obwohl sich nur wenige dessen bewusst sind, gehört der 2. Dezember 2001 zu den wichtigen Daten der jüngsten Schweizer Geschichte. An jenem Winter-Sonntag sprachen sich 85 Prozent der Schweizer Stimmberechtigten für die Einführung einer Schuldenbremse aus. Der Erfolg ist überwältigend: Primär dank der Schuldenbremse ist es dem Bund gelungen, seine 126,7 Milliarden Franken Schulden aus dem Jahre 2004 auf 107,7 Milliarden Franken im Jahre 2014 zu verringern. In Deutschland sind die Schulden des Bundes im gleichen Zeitraum von 869 Milliarden Euro auf 1290 Milliarden Euro angewachsen. Einem Schuldenwachstum von knapp 50 Prozent in unserem nördlichen Nachbarland steht somit ein Schuldenabbau um 15 Prozent in der Schweiz gegenüber. Kein Wunder, dass uns fast die ganze Welt um das Instrument der Schuldenbremse beneidet.

Bewährtes breiter wirken lassen

Was sich beim Bund bewährt hat, ist nun rasch auf die Sozialversicherungen auszudehnen. Am notwendigsten ist dies zweifellos bei der AHV: Bereits seit zwei Jahren schreibt unser wichtigstes Sozialwerk rote Zahlen. Wird nicht reagiert, wachsen die jährlichen Defizite kontinuierlich an, bis auf satte 8,5 Milliarden Franken im Jahre 2030. Die rund 44 Milliarden Franken an Reserven, über die der AHV-Fonds zurzeit noch verfügt, wären bis dann restlos aufgebraucht.

«was sich beim bund bewährt hat, MUSS nun rasch auf die sozialversicherungen ausgedehnt werden.»

Die Wirtschaft macht sich stark für eine sogenannte Stabilisierungsregel, die zweistufig wirken soll. Fallen die Reserven des AHV-Fonds unter 
100 Prozent einer Jahresausgabe, haben Bundesrat und Parlament eine Reformvorlage auszuarbeiten, die das finanzielle Gleichgewicht wieder herstellt. Scheitern sie bei diesem Unterfangen, ist ab einem für die AHV kritischen Deckungsgrad von 80 Prozent das Rentenalter Jahr für Jahr in Monatsschritten bis auf maximal 67 Jahre anzuheben. Parallel dazu würden die Mehrwertsteuersätze um weitere 0,4 Prozent erhöht.

Auch in der ALV gültig

Die Invalidenversicherung, in der zwischenzeitlich ein Schuldenberg von über 15 Milliarden Franken angehäuft wurde, hat leider deutlich aufgezeigt, dass die Politik nicht immer in der Lage ist, die sich stellenden Probleme rechtzeitig zu lösen. Aus diesem Grund braucht die AHV eine Schuldenbremse, die sie vor dem finanziellen Ruin schützt. Die Arbeitslosenversicherung (ALV) kennt einen solchen Mechanismus bereits seit über zehn Jahren. Er hat sich bestens bewährt und sollte rasch auf andere Sozialversicherungen ausgedehnt werden.

Keine Angst vor dem Souverän

Die Politik hat sich im Grundsatz bereits mehrfach für eine Ausweitung der Schuldenbremse auf die AHV ausgesprochen. Nun ist die Zeit gekommen, Nägel mit Köpfen zu machen. Angst vor dem Souverän muss man sich keine machen. Die Stimmberechtigten wissen die Vorzüge einer Schuldenbremse sehr wohl zu schätzen und werden ihr auch hier zustimmen.

Kurt Gfeller, Vizedirektor sgv

 

LINKE ZWÄNGEREI

sgv sagt Nein 
zu AHVplus

Die düsteren AHV-Finanzperspektiven bereiten den Linken kein Kopf­zer­brechen. Im Gegenteil: Mit ihrer Volksinitiative AHVplus wollen sie – gegen jede Vernunft – die AHV-Renten dem Giesskannenprinzip folgend durchgehend um zehn Prozent erhöhen. Die jährlichen Ausgaben würden damit um 5,5 Milliarden Franken erhöht. Deutlich höhere Lohnprozente wären wohl unvermeidbar. Dies würde Wachstum, Arbeitsplätze und Wohlstand gefährden. Die Schweizerische Gewerbekammer sagt einstimmig Nein zu der aus der sozialistischen Mottenkiste stammenden AHVplus-Initiative. Gf

GEZINKTE UMFRAGE zu rentenalter 67

Eine Manipulation der ganz üblen Sorte

Gemäss diversen jüngst publizierten Medienberichten sollen 57 Prozent der Befragten gegen eine Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre sein, bloss 27 Prozent würden diesen Schritt begrüssen. Die Ergebnisse stammen aus einer Tamedia-Nachbefragung zu den Abstimmungen vom 5. Juni 2016. Pikant ist, dass gar nicht isoliert nach der Meinung zu einer Rentenaltererhöhung gefragt wurde. Die konkrete Frage lautete, ob man für ein Gesamtpaket sei, das ein höheres Frauenrentenalter, einen tieferen Umwandlungssatz und damit geringere Pensionskassenrenten sowie einen Mechanismus zur schrittweisen Erhöhung des Rentenalters im Falle knapper AHV-Finanzen beinhaltet. Dass bei derart vielen Fragen unter dem Strich ein negatives Ergebnis herauskommt, vermag nicht zu erstaunen. Aus dieser Umfrage jedoch die Schlussfolgerung abzuleiten, das Rentenalter 67 habe beim Volk keinerlei Chancen, ist Manipulation der übelsten Sorte. Gf

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