Publiziert am: 04.11.2016

«Schweiz bleibt nur so an der Spitze»

STEUERREFORM – Gemäss Bundesrat ist die Unternehmenssteuerrefom III (USR III) eine wichtige Vorlage für die Schweiz. Sie entscheidet darüber, ob unsere Unternehmen international weiter zu den Top-Adressen gehören.

«Mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) wollen wir die Schweiz als attraktiven Standort erhalten, die internationale Akzeptanz des Steuersystems stärken und das künftige Steueraufkommen von Bund, Kantonen und Gemeinden sicherstellen», erklärte Bundesrat Ueli Maurer das Ziel der wichtigen Steuerre
form vor den Medien in Bern. «Würde die Schweiz nur die international nicht mehr akzeptierten kantonalen Steuerstatus abschaffen, ohne neue Massnahmen einzuführen, 
wäre mit dem Verlust von Arbeitsplätzen sowie von Steuereinnahmen für die Gemeinwesen zu rechnen», betonte Finanzminister Maurer. Die kantonalen Statusgesellschaften beschäftigen derzeit rund 150 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Schweiz. Auf Kantons- und Gemeindeebene tragen sie 
20 Prozent zu den Steuereinnahmen bei. Auf Bundesebene beträgt ihr Anteil an den Gewinnsteuern fast 50 Prozent. Zudem tätigen sie beinahe die Hälfte aller Forschungsausgaben.

 

Innovationsförderung 
im Vordergrund

Zusammen mit dem Bundesrat ­empfiehlt auch das Parlament die 
USR III zur Annahme. Der Nationalrat hat die Vorlage mit 139:55 Stimmen gutgeheissen, der Ständerat mit 29:10 Stimmen. Die Reform wurde in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen vorbereitet.

Eva Herzog, die SP-Regierungsrätin und Vorsteherin des Finanzdepartements des Kantons Basel-Stadt, stellte «den neuen Werkzeugkasten, mit dem man in den verschiedenen 
Kantonen arbeiten kann» näher 
vor: Bei den steuerrechtlichen Massnahmen, die mit der USR III eingeführt werden, stehe die Innovations­förderung im Vordergrund. So diene die Patentbox dazu, dass Erträge 
aus Innovationen tiefer besteuert werden. Für Forschungs- und 
Entwicklungsausgaben sehe die ­Reform vor, dass ein Abzug ge-
tätigt werden könne, der über die tatsächlichen Kosten hinausgeht. 
«Damit wird ein Anreiz geschaf
fen, wert­schöpfungs­intensive Arbeitsplätze, die mit diesen Tätigkeiten verbunden sind, in der Schweiz zu halten bzw. neu anzusiedeln», betonte die Vizepräsidentin der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren FDK. Mit der zins­be­reinigten Gewinnsteuer soll die Schweiz zudem weiterhin bei der konzerninternen Finanzierung wettbewerbsfähig bleiben.

«Wir können nicht nichts tun.»

Die neuen Sonderregelungen der USR III könnten die bisherigen 
Steuervorteile der Statusgesellschaften nur zum Teil aufwiegen. An
gesichts des unverändert intensiven internationalen Steuerwettbewerbs beabsichtigten viele Kantone deshalb, ihre Gewinnsteuern zu senken, um ihre steuerliche Attraktivität zu erhalten, führte die SP-Frau weiter aus. Von dieser Massnahme würden sämtliche Unternehmen profitieren, namentlich auch kleinere und mittlere Unternehmen (KMU). «Die Profiteure 
dieser Reform sind ganz klar die 
ordentlich besteuerten Firmen», betont Herzog.

Finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen der Reform hängen von verschiedenen Faktoren ab. «Dazu gehören die Art der Umsetzung durch die Kantone, die Verhaltens­anpassungen der 
Unternehmen sowie die steuerrechtlichen Entwicklungen in anderen Staaten. Diese dynamischen Effekte lassen sich im Voraus nicht prognostizieren», sagte Charles Juillard, Finanzdirektor des Kantons 
Jura sowie Präsident FDK. Blende man diese Faktoren aus, belastet 
die Reform den Bundeshaushalt 
mit rund 1,1 Milliarden Franken 
pro Jahr.

«Wir sollten hier in der Premier League spielen.»

Insgesamt führe die Reform aber mittelfristig dazu, dass die Schweiz ein attraktiver Standort für Unternehmen bleibt und jeder Kanton 
seine Steuerpolitik auf seine wirtschaftspolitische und finanzielle 
Situation zuschneiden könne. 
Sie verhindere die Abwanderung 
der bisherigen Statusgesellschaften und damit potentielle Steueraus-
fälle bei Bund, Kantonen und Gemeinden von über fünf Milliarden ­Franken.

Gleichzeitig würden die Voraus
setzungen geschaffen, dass über den Zuzug von neuen Unternehmensaktivitäten oder ganzen Gesellschaften neues Steuersubstrat erschlossen werden und neue Arbeitsplätze geschaffen würden. Dazu Finanzminister Maurer: «Firmen mit internationalen Komponenten schauen genau, wohin sie gehen. Wir sollten hier in der Premier League spielen». Und auch Herzog doppelte nach: «Wir können nicht nichts 
tun, wir brauchen diese Vorlage.» 
Corinne Remund

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