Publiziert am: 09.12.2016

Selbstbestimmung bis zum Schluss

SWISS LIFE – Wer sich rechtzeitig mit der eigenen rechtlichen Vorsorge auseinandersetzt, kann im Falle von Urteilsunfähigkeit 
oder Tod seine Selbstbestimmung wahren.

Selbstbestimmung ist für viele das höchste Gut. Was aber, wenn diese auf einmal wegfällt? Was passiert 
beispielsweise, wenn plötzlich Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden können? Wenn im 
hohen Alter die alltäglichen Finan-zen zur Belastung werden? Oder die Einsetzung eines Beistandes droht?

Wir kennen es alle: Solange wir gesund und fit sind, neigen wir dazu, solche heiklen Themen zu verdrängen. Wenn der Ernstfall eintritt, ist es schon zu spät. Entscheide von grosser Tragweite, wie beispielweise Fragen rund um die gesundheitlichen und finanziellen Angelegenheiten, fällt man deshalb am besten dann, wenn man dazu noch in der Lage ist. Doch wie kann ich meine Selbstbestimmung langfristig sichern?

Rechtliche Vorsorge sichert Selbstbestimmung

Ein möglicher Weg dazu ist die rechtliche Vorsorge. Sie umfasst sowohl rechtliche und finanzielle wie auch persönliche, administrative und medizinische Themen. Das Ziel der rechtlichen Vorsorge ist einfach: die Selbstbestimmung bis zum Schluss und darüber hinaus bewahren, auch bei Urteilsunfähigkeit oder im Todesfall.

Die Vorteile bei eintretender Urteilsunfähigkeit liegen auf der Hand: Mit einer rechtzeitigen und passenden rechtlichen Vorsorge kann in den meisten Fällen die Errichtung einer amtlichen Beistandschaft verhindert und die gewohnte Lebenssituation erhalten werden. Dies kann beispielsweise dann relevant werden, wenn eine Zwangseinweisung in ein Heim droht. Zudem können die Vermögenswerte weiterhin gemäss den eigenen Instruktionen verwaltet werden. So kann etwa ein Zwangs-
verkauf der eigenen Immobile abgewendet werden. Eine häufige Sorge bei langsam eintretender Urteils-
unfähigkeit ist auch das Gefühl, den Familienangehörigen und Vertrauenspersonen zur Last zu fallen. Bei der Planung der rechtlichen Vorsorge können diese Personen in den Prozess miteinbezogen werden. Auch die Vorsorge im Todesfall bringt vor allem dank dem Einsatz eines neutralen Willensvollstreckers zahlreiche Vorteile mit sich: Die beim Ableben häufig eintretenden familieninternen Konflikte können durch eine klar geregelte Willensäusserung vermieden werden. Damit werden die Angehörigen in dieser belastenden Phase nicht nur emotional, sondern auch administrativ entlastet.

Verschiedene Instrumente der rechtlichen Vorsorge stellen sicher, dass der Wille im Falle der Urteilsunfähigkeit oder im Todesfalle auch wirklich eingehalten wird.

Ein Auftrag regelt 
mehrere Situationen

Beim Vorsorgeauftrag, der im Falle einer Urteilsunfähigkeit zum Tragen kommt, werden drei Bereiche unterschieden: Die persönliche Vorsorge, die Vermögensvorsorge und die Vertretung im Rechtsverkehr. Bei der Personensorge stehen die allgemeine Betreuung und Koordination rund um das körperliche, geistige und seelische Wohl und der Schutz der Persönlichkeit der urteilsunfähigen Person im Zentrum. Nebst Veranlassung der erforderlichen Pflege und medizinischen Versorgung umfasst die Personensorge auch die administrative Unterstützung mit alltäglichen Verrichtungen, wie beispielsweise der Erledigung der Post und der 
Ablage. Ziel ist, die Selbstbestimmung trotz entstandener Urteilsunfähigkeit so weit wie möglich aufrechtzuerhalten. Die Vermögensvorsorge regelt die Verwaltung des Einkommens und Vermögens und die Erledigung der laufenden Geschäfte. Dazu gehören beispielsweise die Abwicklung des Zahlungsverkehrs, das Ausfüllen der Steuererklärung, die Korrespondenz mit Versicherungen und Krankenkassen, die Abwicklung von Sozialleistungen oder das Verwalten von Grundeigentum. Es empfiehlt sich, so konkrete Weisungen und Anordnungen wie möglich festzuhalten, damit möglichst wenig Raum für Interpretation besteht. Schliesslich umfasst der Vorsorgeauftrag auch die rechtliche Vertretung in einzelnen oder aber auch sämtlichen rechtlichen Angelegenheiten. Dies kann beispielsweise die Vertretung in Rechtsfällen gegenüber Behörden, Banken, Geschäftspartnern und Familienmitgliedern, aber auch der Abschluss und die Kündigung von Verträgen beinhalten. Einsetzen kann man eine oder mehrere natürliche Personen wie beispielsweise Familienmitglieder oder Freunde. Möglich ist aber auch der Einsatz von juristischen Personen, wie etwa Treuhänder oder Rechtsanwälte. Auf jeden Fall sollte eine Ersatzperson bestimmt werden für den Fall, dass die eingesetzte Person im Ernstfall den Auftrag nicht übernehmen kann. Damit der Vorsorgeauftrag gültig ist, muss er von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet sein. Möglich ist auch eine öffentliche Beurkundung. Solange die Person urteilsfähig ist und die Formvorschriften eingehalten werden, kann der Vorsorgeauftrag jederzeit geändert oder widerrufen werden. Um Beweisprobleme zu verhindern, empfiehlt es sich in diesem Fall, den alten Vorsorgeauftrag zu vernichten.

Über medizinische Wünsche rechtzeitig verfügen

Ein weiteres wichtiges Instrument der rechtlichen Vorsorge ist die Patientenverfügung. In dieser können 
alle medizinischen Massnahmen und Eingriffe, die bei Urteilsunfähigkeit und im Todesfall erwünscht beziehungsweise nicht erwünscht sind, dokumentiert werden. Dazu zählen medizinische Behandlungen, wie 
beispielsweise lebensverlängernde Massnahmen, Schmerzlinderung, künstliche Ernährung, Flüssigkeitszufuhr, Organspende, Sterbebegleitung und –ort. Auch hier gilt: Je klarer und eindeutiger die Formulierung, desto besser. Im Gegensatz zum Vorsorgeauftrag können bei der Patientenverfügung nur natürliche Personen eingesetzt werden. Auch hier ist es sinnvoll, eine Ersatzperson zu 
bestimmen. Besondere Formerfordernisse bestehen nicht. Dennoch empfiehlt sich die Schriftform, um keine Beweisprobleme zu provozieren. Wie der Vorsorgeauftrag kann auch die Patientenverfügung jederzeit abgeändert oder ergänzt werden. Eine regelmässige Überprüfung, beispielsweise alle zwei Jahre, ist sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Patientenverfügung nach wie vor dem aktuellen Willen entspricht.

Selbstbestimmung über den Tod hinaus

Die Selbstbestimmung hört beim Tod nicht auf. Deshalb bietet es sich an, rechtzeitig ein Testament und Anordnungen für den Todesfall aufzusetzen. Ein Testament unterliegt klaren gesetzlichen Rahmenbedingungen. So muss beispielsweise der Pflichtteil eingehalten werden, dafür lässt die frei verfügbare Quote Raum für persönliche Wünsche und bewusste Ungleichbehandlung der Erben. Um mögliche Konflikte zwischen den Erben zu vermeiden, wird häufig ein neutraler Willensvollstrecker eingesetzt. Als Willensvollstrecker kommt jede urteilsfähige, volljährige natürliche oder juristische Person in Frage. Wie beim Vorsorgeauftrag muss das Testament von Anfang bis Ende von Hand geschrieben, datiert und unterzeichnet oder öffentlich beurkundet werden. Neben dem Testament können weitere Anordnungen für den Todesfall, wie beispielsweise die gewünschte/unerwünschte Sterbebegleitung, der bevorzugte Sterbeort, die Bestattungsart oder die persönlichen Wünsche der Beisetzung und letzten Ruhestätte, getroffen werden. Im Gegensatz zum Testament bestehen hier keine Formvorschriften. Dennoch empfiehlt es sich, die Anordnungen schriftlich festzuhalten.

Rechtliche Vorsorge ist komplex

Verschiedene Vorsorgedokumente erfordern unterschiedliche Formvorschriften. Manchmal können Beauftragte natürliche oder juristische Personen sein, und teilweise erlaubt das Gesetz den Einsatz von Ersatzpersonen. Wir sehen: Rechtliche Vorsorge ist komplex. Oft genügt es nicht, einfach schematisch bestehende Vorlagen auszufüllen, um im Ernstfall die gewünschte Selbstbestimmung langfristig aufrechtzuerhalten. Entscheidend ist vielmehr der Einzelfall und die jeweiligen Ziele und Lebens-
situationen. Dies betrifft vor allem auch Unternehmerinnen und Unternehmer, die bei der eigenen recht-lichen Vorsorge komplexe Frage-
stellungen beantworten müssen. 
Abhilfe schaffen kann eine persönliche und praxisnahe Beratung.

Patrick Barblan, 
Leiter Sammelstiftungsgeschäft 
Swiss Life

Swiss life

Swiss Life arbeitet beim Thema rechtliche Vorsorge eng mit ihrem Partner, der Büro-Spitex, zusammen. Die kostenlose telefonische Vorabklärung dient einer ersten Orientierung über das bestehende Angebot. Falls Interesse besteht, werden in 
einem darauffolgenden Beratungsgespräch die persönliche Lebens-
situation, die Ziele und Bedürfnisse aufgenommen. Basierend auf einer breiten Praxiserfahrung, wird aufgezeigt, wie die verschiedenen Vorsorgeinstrumente am besten aufgesetzt, errichtet und hinterlegt werden. Das Gespräch kann beim Kunden zu Hause oder in einer der 40 Swiss-Life-Filialen stattfinden. Nach dem Beratungsgespräch werden die ausgewählten Vorsorgeins-trumente individuell vorbereitet und rechtskonform errichtet. Weitere Informationen: 0800 222 440 oder 24@swisslife.ch.

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