Publiziert am: 24.06.2016

Solides Fundament für die Zukunft

STRASSENFINANZIERUNG – Mit dem Entscheid des Nationalrates zum Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) sind die Weichen für eine gesicherte Strassenfinanzierung gestellt.

Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) und seiner Finanzierung zugestimmt. Einzige Wermutstropfen sind die Benzinpreiserhöhung und die E-Vignette.

Mehr Mittel für die Strasse

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv hat im Rahmen der Beratungen im Ständerat (Frühjahrssession 2016) und im Nationalrat (Sommersession 2016) stets darauf hingewiesen, dass eine gesicherte Strassenfinanzierung für die Bewältigung der Engpässe und die Reduktion von mittlerweile 24 000 Staustunden notwendig ist. Beide Kammern sind den Empfehlungen des Gewerbes gefolgt. Für die Strasseninfrastruktur werden mehr Mittel vorhanden sein, um die aktuellen und künftigen Herausforderungen zu meistern und die dringendsten Verkehrsprobleme auf dem Schweizer Strassennetz zu beheben.

Stabile Finanzierung

Die Zweckbindung des Bundesanteils an der Mineralölsteuer für den Stras­senverkehr konnte fix auf 60 Prozent festgelegt werden. Damit wird der Griff des Bundesrates in den Fonds in finanziell schwierigen Zeiten verhindert. Heute sind lediglich 50 Prozent oder knapp 1,5 Milliarden Franken zugunsten der Strasse reserviert. Die anderen 50 Prozent fliessen in den allgemeinen Bundeshaushalt; ein Zustand, den die am 5. Juni abgelehnte Volksinitiative für eine faire Verkehrsfinanzierung (Milchkuhinitiative) korrigieren wollte. Gesichert ist auch die Automobilimportsteuer im Umfang von jährlich rund 400 Millionen Franken. Damit hat das Parlament eine bereits vor Jahren aufgestellte Forderung des sgv erfüllt.

Netzbeschluss integriert

Ein weiterer Meilenstein wurde mit der Integration des Netzbeschlusses in die Vorlage erreicht. Damit können die dringendsten Probleme beim Unterhalt und Ausbau des bestehenden Netzes gelöst werden. Nach dem Ständerat ist auch der Nationalrat der Forderung der Kantone entgegengekommen. Rund 400 km Strasse wechseln damit in die Hoheit des Bundes.

In zwei Punkten nicht erfüllt

Aus Sicht des Schweizerischen Gewerbeverbands zu bedauern ist, dass mit der Erhöhung der Mineralölsteuer um 4 Rappen pro Liter Benzin eine zusätzliche Belastung für den Autofahrer erfolgen wird, was angesichts der ­bereits heute hohen Abgabelast des Strassenverkehrs und der Tatsache, dass der Autofahrer seine Kosten im Gegensatz zum Schienenverkehr komplett deckt, ein Wermutstropfen ist. Zudem hat der sgv die vom National- und vom Ständerat gutgeheissene E-Vignette abgelehnt, weil zu befürchten ist, dass sie Grundlage für ein künftiges Roadpricing wird.

Differenz zum Ständerat

Noch besteht in einigen Punkten eine Differenz zum Entscheid des Ständerates der Frühjahrssession. Der sgv erwartet nun vom Ständerat das notwendige Entgegenkommen und ein Einschwenken auf die Linie des Nationalrates, damit die Vorlage rasch und ohne unnötige Zusatzrunden bereinigt werden kann.

Rot-grünen Verkehrsideologen eine Abfuhr erteilt

Der Beschluss des Nationalrats zum NAF steht im Einklang mit der Unterstützung des Souveräns zur Vorlage Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), über welche am 9. Februar 2014 abgestimmt worden war. Mit komfortabler Mehrheit hat die Stimmbevölkerung dem Bahninfrastrukturfonds zugestimmt und zusätzliche Milliarden für den Bahnausbau gesprochen. Umso verwerflicher ist der gescheiterte Versuch von Rot-Grün, die NAF-Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.

«E-Vignette – die Grundlage für künftiges roadpricing?»

Die wiederholten Versuche der Linken, die Verkehrsträger gegeneinander auszuspielen, zeugen von einem rückständigen und von Ideologie getriebenen Mobilitätsverständnis. Die Strasse ist für das Gewerbe, aber auch für den Personenverkehr der wichtigste Verkehrsträger des Landes. Sie muss – wie die Bahn das bereits erhalten hat – die notwendigen Mittel für Unterhalt und Ausbau der Infrastrukturen erhalten.

Nagelprobe steht noch bevor

Weil mit den verschiedenen Erlassen der NAF-Vorlage auch eine Revision der Bundesverfassung vorgesehen ist, wird es 2017 zu einer Volksabstimmung kommen. Noch ist die Vorlage also nicht am Trockenen. Der Abstimmungskampf für eine gesicherte Strassenfinanzierung ist eröffnet.

Dieter Kläy, Ressortleiter sgv

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