Publiziert am: 09.12.2016

Sorgen Sie vor – auch für Ihre Führungskräfte

Kmu & Finanzen

Wie können Sie Ihre Kadermitarbeitenden längerfristig an das Unternehmen binden? Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine ist die Einrichtung einer Kadervorsorge. Denn oft reicht der aktuelle Vorsorgeplan nicht aus, um die Bedürfnisse von leitenden Angestellten zu decken. Mit der Kadervorsorge profitieren Ihre Mitarbeitenden von besseren Leistungen bei Invalidität, Todesfall und der Höhe des Altersguthabens, aber auch von steuerlich interessanten Einkaufsmöglichkeiten.

«Umhüllende Pläne»

Es gibt mehrere Varianten, eine Kadervorsorge einzurichten. Viele Betriebe arbeiten bereits mit sogenannten «umhüllenden Plänen». Bei dieser Lösung wird die bestehende BVG-Basisvorsorge mit einer oder mehreren definierten Personenkategorien ergänzt, in denen die Mitarbeitenden mit höherem Vorsorgebedarf versichert werden. Bei der Ausgestaltung der Versicherungsleistungen ist das Unternehmen weitgehend frei. Auf jeden Fall muss es aber die nach BVG vorge-
sehenen Mindestleistungen gewährleisten. Für diese Variante der Kadervorsorge sprechen die relativ einfache Verwaltung sowie die Transparenz und Übersichtlichkeit des Vertragswerkes.

Splitting ermöglicht individuelle 
Ausgestaltung der Vorsorgeleistung

Noch mehr Flexibilität bietet die separate Zusatzvorsorge «Splitting». Die Mitarbeitenden werden in einer zusätzlichen, rein ausserobligatorischen Stiftung versichert. Die Vorsorgeleistungen können nach individuellen Bedürfnissen flexibel ausgestaltet werden, da man sich nicht nach den BVG-Minimalvorschriften richten muss. Die Versicherten werden zudem vor unerwünschten Umverteilungen von Altersguthaben zugunsten anderer Destinatäre geschützt. Viele Unternehmen schätzen die Diskretion dieser Lösung, da eine separate Vorsorgekommission über die Ausgestaltung bestimmt und die Basisvorsorge nicht tangiert wird.

Wahl der Anlagestrategie mit 1e-Plänen

Eine weitere Version der Kadervorsorge, die durch eine vom Parlament im Jahr 2015 beschlossene Gesetzesänderung neuen Schub bekommen könnte, sind die sogenannten 1e-Pläne. Bei dieser Form der Kadervorsorge kann die Anlagestrategie im überobligatorischen Teil der 
2. Säule durch die Versicherten selbst beeinflusst werden. Lohnbestandteile über 126 900 Franken können über eine separate Stiftung versichert werden. Die Versicherten wählen ihr individuelles Anlagemodell aus verschiedenen Strate-gien aus und partizipieren an der Entwicklung des Portefeuilles im positiven wie auch im negativen Szenario.

Stärken Sie Ihr Image als Arbeitgeber

Die Diskussionen um die Rentenreform mit tieferen Umwandlungssätzen, höherem Renten-alter und bröckelnden Zinserträgen zeigen klar: Um das heutige Leistungsversprechen in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) halten zu können, sind Anpassungen bei den Leistungen und der Finanzierung unausweichlich. Deshalb wird eine solide Altersvorsorge mit 
einer überobligatorischen Zusatzvorsorge künftig einen immer höheren Stellenwert einnehmen. Profitieren Sie als Unternehmen von Steuer-
vorteilen und stärken Sie auf dem Arbeitsmarkt Ihr Image als attraktiver und sozialbewusster Arbeitgeber. Analysieren Sie die Pensionskassenlösung in Ihrer Unternehmung und lassen Sie sich beraten. Ihre Mitarbeitenden danken es 
Ihnen spätestens im Rentenalter.

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