Publiziert am: 18.03.2016

Steuerliche Attraktivität wahren

TribĂĽne

Die eidgenössischen Parlamentarierinnen und Parlamentarier brüten momentan über einer der wichtigsten wirtschaftspolitischen Reformen unserer Zeit: der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Diese wird auf internationalen Druck hin nötig, weil unter anderem die unterschiedliche Besteuerung von im In- und Ausland erzielten Einnahmen im Rahmen der Holdingbesteuerung und anderer kantonaler Sonderregimes nicht mehr toleriert wird. Deshalb schlägt der Bundesrat mit der USR III Ersatzmassnahmen für die wegfallenden Steuerregimes vor. Die Reform hat also zum Ziel, die steuerliche und fiskalische Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz zu wahren. Gerade jetzt, wo viele kleine und grosse Unternehmen nach wie vor unter dem starken Franken leiden, Marktanteile verlieren oder im schlimmsten Fall gar Stellen abbauen müssen und zudem die Beziehungen zum wichtigsten Handelspartner, der EU, in der Schwebe bleiben, ist diese Reform umso wichtiger.

Vom Wegfall der kantonalen Sonderregimes wären auch viele Pharmaunternehmen betroffen. Für sie wäre die steuerliche Attraktivität ohne die vorgesehenen Ersatzmassnahmen nicht mehr gegeben. Deshalb unterstützt Interpharma die Reform mit Nachdruck. Die steuerliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz ist mit ein Grund, dass sich die Zahl der Arbeitsplätze in der Pharmaindustrie in der Schweiz in den letzten 
20 Jahren mehr als verdoppelt hat. Eine vorgeschlagene Ersatzmassnahme ist die sogenannte Patentbox. Mit dieser können Erträge, die auf Patenten und anderen Schutzrechten basieren, zu einem tieferen Steuersatz veranschlagt werden. Dies ist ein Anreiz, um in der Schweiz weiterhin viel in die Erforschung und Entwicklung neuer Medikamente zu investieren. Die Patentbox ist dabei so zu gestalten, dass die Steuerbelastung in etwa gleich bleibt wie heute und international konkurrenzfähig ist.

Diese Ersatzmassnahmen sind für internationale Pharmaunternehmen wie auch andere forschungsgetriebene Firmen wichtig, um weiterhin in der Schweiz zu forschen und zu produzieren. Sie sind aber auch für kleine Firmen entscheidend, die selbst nicht forschen, denn viele KMU sind wichtige Zulieferer von (multinationalen) Konzernen, die heute teilweise als Holding- oder sogenannte Statusgesellschaften organisiert sind. Werden also mit der USR III die richtigen Ersatzmassnahmen eingeführt und damit die steuerliche Attraktivität der Schweiz gewahrt, profitieren sowohl direktbetroffene Firmen wie auch Zulieferunternehmen, die bisher keinen steuerlichen Sonderstatus hatten. Um welche Volumina es dabei geht, verdeutlicht das Beispiel von Novartis: 2015 hat das Basler Unternehmen bei anderen Firmen aus der Schweiz Leistungen im Wert von 2,8 Milliarden Franken bezogen. Viele dieser Firmen sind KMU. Auf gesamtvolkswirtschaftlicher Ebene sind die Effekte beachtlich: Auf jeden Franken Wertschöpfung, den die Pharmabranche erwirtschaftet, kommen 80 Rappen zusätzliche Wertschöpfung in Zulieferbranchen. Das generiert Arbeitsplätze: Während bei den Pharmaunternehmen direkt rund 41 800 Beschäftigte angestellt sind, beschäftigen Zulieferfirmen nochmals rund 180 000 Erwerbstätige. Die Pharmaindustrie hat also einen Ausstrahlungseffekt weit über die eigentliche Branche hinaus.

Während KMU von der Patentbox primär indirekt profitieren dürften, gibt es aber auch direkte Effekte, da die USR III auch den Spielraum der Kantone für Gewinnsteuersenkungen vergrössern soll. Zudem ist es zu begrüssen, dass der Ständerat mit der Ablehnung der vom Bundesrat vorgesehenen Erhöhung der Teilbesteuerung von Dividenden sowie mit der Ablehnung von Anträgen auf eine Vollbesteuerung eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen schon verhindert hat. Auch im Nationalrat (Stand: 8. März) dürften diese Pläne einen schweren Stand haben – mit positiven Auswirkungen insbesondere auf KMU. Zentral ist, dass die Vorlage schnell verabschiedet und auf das Wesentliche reduziert worden ist. Denn sie muss in einer allfälligen Referendumsabstimmung bestehen.

Damit sowohl grosse Pharmaunternehmen wie auch KMU in der Schweiz weiterhin gute Rahmenbedingungen vorfinden, voneinander profitieren und damit Arbeitsplätze schaffen, ist die USR III unverzichtbar. Sie bietet die Gelegenheit, die Attraktivität des Wirtschafts- und Forschungsstandorts Schweiz für alle Unternehmen zu wahren. Dies ist gerade jetzt, wo viele kleine und grosse Firmen unter dem starken Franken leiden und die Zukunft der bilateralen Beziehungen mit der EU ungewiss ist, wichtiger denn je.

*Thomas B. Cueni ist Generalsekretär / Geschäftsführer von Interpharma, des Verbands der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz.

Die TribĂĽne-Autoren geben ihre eigene Meinung wieder; diese muss sich nicht mit jener des sgv decken.

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