Publiziert am: 14.08.2015

Unsere angebliche Hochpreisinsel

Kartellgesetz – Immer wieder wird über die sogenannte Hochpreisinsel Schweiz diskutiert. Preisunterschiede zwischen dem In- und dem Ausland sind aber meistens begründet. Ursachen dafür sind Löhne, Bodenpreise und Regulierungskosten.

Es sind viele Faktoren, welche die Kosten eines Produktes oder einer Dienstleistung beeinflussen. Und dann gibt es noch andere Faktoren, welche die Preissetzung berücksichtigt. Denn: Preise haben nur bedingt mit Kosten zu tun. Preise hängen bekanntlich vor allem mit dem Markenimage, dem Marketing oder der Exklusivität des Angebots zusammen.

Doch der Reihe nach: Es ist sicher schon aufgefallen, dass die Preise für Lebensmittel und andere Güter des alltäglichen Gebrauchs in der Schweiz bis zu 30 Prozent höher als in Deutschland und vereinzelt bis zu 50 Prozent höher als in Frankreich sind. Doch stets berücksichtigt werden müssen dabei die Faktoren, die vom Preis gedeckt werden müssen, damit eine Firma langfristig tätig sein kann. Zuallererst sind dies Schweizer Löhne. Diese sind 20 bis 30 Prozent höher als im Ausland. Sie sind auch gerechtfertigt so, denn Schweizer Angestellte sind – der Berufsbildung sei Dank – durchschnittlich produktiver als die Mitarbeitenden etwa in Frankreich oder Italien.

Zweitens die Bodenpreise: Die Schweiz ist dichter besiedelt als etwa Deutschland oder Westösterreich. In der Schweiz wird auch dichter gebaut. Das kann nur eine Folge haben: Die Preise pro bebauten Quadratmeter sind hier bis zu doppelt so hoch wie im Ausland. Und je verdichteter gebaut wird, desto höher die Boden- und Mietpreise.

Zuletzt gibt es noch die unnötigen Regulierungskosten, die preistreibend wirken. In der EU zugelassene Geräte und andere Produkte müssen in der Schweiz beispielsweise neu angemeldet und zugelassen werden. Importgüter haben nicht die gleiche Kategorie in der EU und in der Schweiz. Was jenseits der Grenze ein Standardprodukt ist, wird hier zum besonders fragilen Gut. Etikettenvorschriften sind ein anderes Beispiel für den regulatorischen Alleingang der Schweiz.

Staatlich regulierte und ­protektionistische Märkte

In der Schweiz existieren Märkte, in denen der Preis staatlich reguliert wird wie zum Beispiel bei Medikamenten. Zudem gibt es Märkte, die komplett protektionistisch aufgebaut sind und über 50 Prozent teurere Preise verlangen, als es im Ausland üblich ist, so bei Agrarprodukten.

Wenn also von der Hochpreisinsel Schweiz die Rede ist, sind diese hohen Kosten zu berücksichtigen.

Was ist aber mit Unternehmen, die aus dem Ausland die Schweiz beliefern, aber zu einem höheren Preis? Hier kommt der oft zitierte «Zuschlag Schweiz» ins Spiel. Zunächst ist es naheliegend zu meinen, dass dort, wo die Löhne höher sind, auch die Bereitschaft, höhere Preise zu bezahlen vorhanden ist. Denn: Solange dieses Unternehmen Direkt- und Parallelimporte ihres Gutes zulässt, ist ihr Verhalten zulässig.

Problematisch wird es, wenn der «Zuschlag Schweiz» verlangt wird, es aber nicht zugelassen wird, dass Schweizer Kunden oder Unternehmen sich direkt im Ausland eindecken. Dann liegt ein Verstoss gegen das Kartellgesetz vor. Es gilt: Direkt- und Parallelimporte dürfen nicht untersagt werden.

Wenn ein Unternehmen, egal ob im In- oder Ausland, marktmächtig ist, dann muss es ohnehin vorsichtiger sein. Das Unternehmen muss auch die Bedürfnisse seiner Kunden preislich berücksichtigen. Abhängigkeiten ausnützen geht nicht. Den berühmten «Zuschlag Schweiz» dürfen Unternehmen also nur erheben, wenn Kunden ihn umgehen können. Können sie es nicht, liegt ein Verstoss gegen das Kartellrecht vor.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

 

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