Publiziert am: 07.02.2014

Wird die Revision gestoppt?

KARTELLGESETZ – Nationalratskommission lehnt Anpassung ab, doch das ist bloss ein Zwischenerfolg. Entscheidend wird die KMU-Freundlichkeit der Ratsmitglieder in der Session sein.

Die Revision des Kartellgesetzes soll gestoppt werden. Das hat die nationalrĂ€tliche Kommission fĂŒr Wirtschaft und Abgaben (WAK-NR) in ihrer Vorbereitung fĂŒr die FrĂŒhlingsession entschieden. «SelbstverstĂ€ndlich ist das sehr erfreulich fĂŒr uns», sagt sgv-PrĂ€sident Jean-François Rime, der die Ablehnung in der WAK orchestriert hat, «doch dieser Zwischenerfolg ist alles andere als sicher.»

Im gesamten Revisionsprozess, der im Jahr 2011 mit einer Panikreaktion der Bundesrates auf die FrankenstÀrke begonnen hat, war die Position des Schweizerischen Gewerbeverbands noch nie so stark wie heute. Die Mehrheit der WAK-NR hat beschlossen, die Vorlage abzulehnen. Sollte der Nationalrat trotzdem auf die Vorlage eintreten wollen, stellt sich die Mehrheit der Kommission gegen das Teilkartellverbot mit Beweislastumkehr.

Doch so erfreulich diese Ausgangslage aus Sicht des sgv ist, so fragil ist sie auch, denn es wird massiv Druck ausgeĂŒbt. «Umso wichtiger ist es dar­um», so GewerbeprĂ€sident Rime, «dass die konsumenten- und wirtschaftsfreundliche KrĂ€fte im Parlament zusammenspannen und die Vorlage definitiv bodigen.»

Etablierte Praxis bedroht

«Der sgv tritt fĂŒr den freien Wettbewerb ein. DafĂŒr braucht es gerade beim Kartellrecht eine solide gesetzliche Grundlage mit einer etablierten Rechtspraxis», sagt sgv-Direktor Hans-Ulrich Bigler und stellt fest: «Beides ist heute gegeben, droht aber mit dieser unausgereiften Revision verloren zu gehen. Es wĂ€re falsch, die geltende und strenge Praxis der Wettbewerbskommission mit einer GesetzesĂ€nderung wieder zunichte zu machen.»

Die VorschlÀge des Bundesrates sind ökonomisch verfehlt und bewirken massive zusÀtzliche Regulierungs­kosten, die sich gerade zu Lasten der KMU auswirken werden: Meldepflichten, Beweislastumkehr und Preiskontrollen sind nur einige Aspekte davon.

Im Klartext bedeutet ein Teilkartellverbot, dass potenziell sĂ€mtliche Kooperationen verboten werden. Freilich wird nun behauptet, dass die Suppe wie immer nicht so heiss gegessen werde, wie sie gekocht wird. Doch genau das ist hier der springende Punkt: Wenn die Umsetzungsbehörde von Anfang an die Freiheit hat, selber zu bestimmen, was erlaubt und verboten ist, dann verlieren Betriebe die nötige Rechtssicherheit. «Vor allem aber atmet die Vorlage den Geist der Überregulierung und ist deshalb nicht mit einer freien und unternehmerischen Marktordnung zu vereinbaren», so Gewerbedirektor Bigler.

Gesunder Pragmatismus

Mit ihrem Entscheid hat die nationalrĂ€tliche Kommission ihren Praxisbezug zum Wirtschaftsalltag und eine gesunde Portion Pragmatismus bewiesen. Der sgv fordert darum den Nationalrat auf, den Entscheid seiner vorberatenden Kommission zu bestĂ€tigen und die vorliegende, völlig unnötige und fĂŒr KMU absolut schĂ€dliche Revision des Kartellgesetzes zu stoppen.

Henrique Schneider, Ressortleiter sgv

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