Publiziert am: 14.04.2023

In der Theorie einfach

INDIVIDUALBESTEUERUNG – Grundsätzlich ist die Individualbesteuerung eine gute Sache. Um konkret akzeptabel zu werden, sollte sie jedoch nicht zu einer bürokratischen Maschine ausgebaut werden.

In der Schweiz sind Ehepaare im Vergleich zu Konkubinatspaaren steuerlich benachteiligt. Seit mehreren Jahren wird nach Lösungen gesucht, um dieses Problem zu beheben. Die Liste ist lang, und es allen recht zu machen, wird nicht möglich sein.

Grundsätzlich zu unterstützen

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv unterstützt grundsätzlich den Entwurf, der sich positiv auf die Beseitigung der Unterschiede zwischen verheirateten und unverheirateten Paaren auswirkt. Einkommen und Vermögenswerte würden demnach unabhängig vom Zivilstand besteuert und Ungleichbehandlungen beseitigt.

Der Entwurf schlägt eine erste Lösung vor, die darauf abzielt, maximale Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für Personen zu haben, die zu einem Zweiteinkommen beitragen. Und eine zweite Lösung, die Massnahmen zur Korrektur der direkten Bundessteuer für verheiratete Paare mit einem einzigen Einkommen oder einem niedrigen Zweiteinkommen vorsieht.

Komplex in der Umsetzung

In der Theorie ist das einfach, die Umsetzung wird komplexer sein. Angesichts der Situation des Arbeitskräftemangels müsste ein Steuermodell unterstützt werden, das die positiven Anreize der Einkommensbesteuerung auf die Erwerbstätigkeit erhöht.

Der Bericht spricht von 11 600 zusätzlichen vollzeitäquivalenten Arbeitsplätzen (VZÄ) im Vergleich zu den 4 183 830 VZÄ, die in der Schweiz im Jahr 2022 existierten. Das Ziel ist also nicht allzu beeindruckend. Es ist jedoch anzumerken, dass dieses Ziel, Anreize zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu schaffen, zwar kurzfristig einen positiven Effekt hätte, sich aber langfristig als kontraproduktiv erweisen könnte. Es könnte sich nämlich negativ auf die bereits sehr niedrige Geburtenrate in der Schweiz auswirken, mit den damit verbundenen zusätzlichen Kosten.

Hohe Anpassungskosten

Der Entwurf sieht auch vor, dass die Individualbesteuerung auf den verschiedenen Ebenen der öffentlichen Verwaltung umgesetzt wird. Die Kantone müssten die Bestimmungen der Individualbesteuerung in ihr Recht umsetzen. Da viele Sozialleistungen die eheliche Wirtschaftsgemeinschaft in ihre Berechnungen einbeziehen, zeigt sich, dass die Anpassungskosten für die öffentlichen Verwaltungen weitaus höher ausfallen dürften als in der Vorlage vorgesehen. Es muss Transparenz über die Auswirkungen auf die Sozialleistungen und ihre jeweiligen Verwaltungen herrschen.

Mit 1,7 Millionen zusätzlichen Steuererklärungen ist klar, dass das gesamte Projekt erhebliche Kosten für die Anpassung der kantonalen Gesetzgebungen, aber auch für die Bearbeitung der Steuerbeiträge erreichen wird. Der Personalbedarf wird gross sein, um die Reform auf allen Ebenen umzusetzen. Die Steuerpflichtigen werden auch mehr Dokumente ausfüllen müssen, was ebenfalls mit nicht zu vernachlässigenden privaten Kosten verbunden ist.

Die Ehe, die eine Wirtschaftsgemeinschaft festschreibt, hat immerhin unbestreitbare Sparvorteile. Das Projekt wird effektiver sein müssen, wenn es effektiv Zustimmung erlangen soll.

Mikael Huber,

Ressortleiter sgv

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