sgv ist vom Vorschlag des Bundesrates zur Radio- und Fernsehabgabe unbefriedigt
Schwankungen im Lohn – Taggeld fix versichern
Versicherungsratgeber – Die Inhaberin eines kleinen Hotels verunfallt beim Wandern und ist sechs Wochen arbeitsunfähig. Ihr schwankender Lohn wirkt sich auf die Höhe des Taggelds aus. Wichtig ist deshalb ein massgeschneiderter Versicherungsschutz.
K.M. aus G.: Ich führe ein kleines Boutique-Hotel als Aktiengesellschaft im Berner Oberland. Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelkosten, das unsichere Reiseverhalten und der Fachkräftemangel auf allen Ebenen wirken sich markant auf den Geschäftsgang und damit auch auf meine eigene Lohnsituation aus. Hinzu kommt die für unsere Branche typische saisonale Komponente. Im Frühling bin ich beim Wandern gestürzt und habe mir eine Knieverletzung zugezogen, von der ich mich nur schleppend erhole. Ich war insgesamt sechs Wochen arbeitsunfähig. Die Unfallversicherung hat meinen Taggeld-Anspruch aufgrund meines letzten AHV-Jahreslohnes berechnet. Dieser lag jedoch um mehrere Tausend Franken tiefer als im Vorjahr und mein Taggeld-Bedarf ist damit nicht mehr gedeckt. Wie kann ich trotz stark schwankendem Lohn eine konstante Summe von rund 160 000 Franken versichern?
Sehr geehrte Frau M.: Die Unfallversicherung hat Ihre Lohnsituation richtig beurteilt. Das Taggeld wird gestützt auf den unmittelbar vor dem Unfall erzielten AHV-Lohn berechnet. Aufgrund der starken Schwankungen in den letzten Jahren wird das Taggeld auf der Basis eines angemessenen Durchschnittslohns berechnet.
Unfall-Taggelder fest vereinbaren
Als Inhaberin Ihrer Aktiengesellschaft sind Sie rechtlich und versicherungstechnisch als Geschäftsführerin angestellt. Trotzdem haben Sie die Möglichkeit, Ihren tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen und einen massgeschneiderten Versicherungsschutz zu vereinbaren. Es ist bekannt, dass der «branchen- und ortsübliche» Lohn gerade in der Hotellerie stark schwanken kann. Deshalb macht es Sinn, das Taggeld Ihren Bedürfnissen entsprechend als Lohn fix zu definieren. Um den orts- und branchenüblichen Lohn festzulegen, werden in der Regel die berufliche Funktion, das Alter, die Ausbildung, die Anstellungsdauer sowie die Betriebsgrösse berücksichtigt.
Neben dem Unfall-Taggeld sind gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) auch Rentenleistungen versichert, die ebenfalls auf der Basis des massgebenden AHV-Lohnes berechnet werden. Ihr Verdienst liegt über dem im UVG liegenden Maximallohn von 148 200 Franken. Der darüberliegende Lohn kann mit einer Ergänzungsversicherung zur obligatorischen Unfallversicherung versichert werden.
Auch den Krankheitsfall richtig absichern
Auch beim Krankentaggeld sind individuelle Lösungen möglich. Zusammen mit Ihren Mitarbeitenden können Sie sich über eine Kollektiv-Krankentaggeldversicherung (KKTG) gegen den Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit absichern. Ihre bedarfsgerechte Lohnsumme lässt sich fix vereinbaren. Sie entspricht ungefähr dem Mittelwert der in den letzten Jahren deklarierten AHV-Lohnsumme.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Versicherungsberaterin oder Ihren Versicherungsberater – sie können Ihre persönlichen Bedürfnisse bei der Versicherung des Lohnausfalls richtig berücksichtigen.
Ihre Fragen an
Mobiliar-Expertin Carmen Casullerasblickt auf rund 30 Jahre Erfahrung in der Versicherungsbranche zurück und ist auf den KMU-Bereich spezialisiert.
Fragen sind zu richten an:
carmen.casulleras@mobiliar.ch
Medienmitteilungen
sgv beurteilt das Verhandlungsmandat für eine Paketlösung als einen Schritt in die richtige Richtung
sgv fasst Parolen zu den Altersvorsorgevorlagen und dem Nationalstrassenausbau
Die Gewerbekammer wählt Urs Furrer einstimmig zum neuen Direktor
Ausgang der Eidgenössischen Wahlen: Wirtschafts- und landwirtschaftsfreundliches Lager legt deutlich zu
Antrag an Gewerbekammer: Wahl von Urs Furrer zum neuen Direktor sgv